Recht
Die Schweiz verankert gewaltfreie Erziehung im Gesetz
Das Schweizer Parlament genehmigt eine Änderung des Zivilgesetzbuches, die Gewalt in der Erziehung ausdrücklich verbietet und Beratungsangebote für Familien mit Erziehungsschwierigkeiten vorsieht.

Die Schweiz hat eine klare Grenze gezogen: Gewalt in der Erziehung wird nicht länger toleriert. In einem wegweisenden Schritt, der die Rechtsordnung des Landes verändert, hat der Ständerat mit überwältigender Mehrheit einer Änderung des Zivilgesetzbuches zugestimmt, die den Grundsatz einer gewaltfreien Erziehung ausdrücklich verankert. Das Abstimmungsergebnis fiel deutlich aus: 33 Ständerätinnen und Ständeräte unterstützten die Vorlage, nur vier stimmten dagegen. Damit beginnt eine neue Ära im Familienrecht der Eidgenossenschaft.
Das ist nicht bloss symbolisch. Die Änderung führt eine klare, rechtsverbindliche Vorgabe ein: «Eltern müssen ihre Kinder ohne Gewalt erziehen.» Mit der Verankerung dieses Grundsatzes will der Gesetzgeber Unklarheiten beseitigen und eine solide rechtliche Grundlage für den Kindesschutz schaffen. Das Gesetz geht über vage gesellschaftliche Normen hinaus und stellt den Schutz Minderjähriger in den Mittelpunkt. Dieser historische Wandel macht deutlich, dass der Staat bei Gewalt als Erziehungsmittel nicht länger wegschaut und die körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern als unverzichtbares Recht behandelt.
Eine verborgene Krise angehen
Hinter der Abstimmung steht eine erschütternde Realität, die die Schweiz nicht länger ignorieren kann. Laut einer wichtigen Studie, die Kinderschutz Schweiz im November 2024 veröffentlichte, erlebt jedes fünfte Kind im Land regelmässig psychische Gewalt. Noch alarmierender ist, dass Berichten zufolge fast die Hälfte aller Kinder in der Schweiz irgendeiner Form häuslicher Gewalt ausgesetzt ist. Diese Zahlen zeichnen ein beunruhigendes Bild dessen, was sich hinter verschlossenen Türen in einem Land abspielt, das oft für seine Stabilität geschätzt wird.
Die Dringlichkeit dieses Gesetzes lässt sich kaum überschätzen. Während körperliche Bestrafung seit Langem diskutiert wird, bleibt psychische Aggression weit verbreitet und ist eine stille Epidemie. Indem der Gesetzgeber diese Zahlen ans Licht bringt, erkennt er ein tief verwurzeltes gesellschaftliches Problem an. Das neue Gesetz soll diesen düsteren Zahlen direkt entgegenwirken und den Kreislauf der Gewalt durchbrechen, von dem Zehntausende Schweizer Haushalte betroffen sind. Die Botschaft ist klar: Der Status quo ist gefährlich, und die Zeit des passiven Beobachtens ist vorbei.
Unterstützung statt bloss Bestrafung
Bei dieser umfassenden Gesetzesrevision geht es nicht nur um ein Verbot, sondern auch um Prävention und Unterstützung. Die Gesetzesvorlage des Bundesrats ergänzt das Zivilgesetzbuch um eine wichtige zweite Bestimmung, die die Kantone zum Handeln verpflichtet. Die kantonalen Behörden müssen nun gesetzlich sicherstellen, dass Eltern und Kinder Zugang zu professionellen Beratungsangeboten haben. So können sich Familien mit Erziehungsschwierigkeiten an Beratungsstellen wenden, gemeinsam oder einzeln, bevor Spannungen in Gewalt eskalieren.
Dieser zweigleisige Ansatz markiert eine bedeutende Weiterentwicklung der Schweizer Familienpolitik. Statt Eltern erst im Nachhinein zu bestrafen, baut der Staat vorausschauend ein Sicherheitsnetz auf. Das Gesetz anerkennt, dass Erziehungsschwierigkeiten oft auf fehlende Ressourcen oder Bewältigungsstrategien zurückzuführen sind. Indem der Bund die Kantone verpflichtet, zugängliche Hilfe anzubieten, investiert er in die Stabilität der Familie selbst. So wird das Gesetz von einem Strafinstrument zu einem konstruktiven Mittel der sozialen Unterstützung. Eine gewaltfreie Erziehung soll damit für alle erreichbar sein und nicht bloss ein Ideal bleiben.
Eine geschlossene politische Front
Der Weg zu diesem wegweisenden Entscheid zeigt einen seltenen und starken politischen Konsens. Nachdem der Nationalrat der Vorlage im Mai zugestimmt hatte, schafft nun auch die Zustimmung des Ständerats eine geschlossene Front über das gesamte politische Spektrum hinweg. Die Vorlage des Bundesrats stiess nicht auf eine Blockade, sondern führte zu entschlossenem Handeln. Das spiegelt die breite Einsicht wider, dass der Schutz von Kindern über Parteigrenzen hinausgeht.
Da sich nun beide Kammern einig sind, ist das Gesetzgebungsverfahren mit einem klaren Auftrag abgeschlossen. Die sieben Enthaltungen im Ständerat ändern wenig an der überwältigenden Mehrheit, die für einen Wandel gestimmt hat. Diese Einigkeit sendet ein starkes Signal an die Schweizer Bevölkerung und die internationale Gemeinschaft: Die Schweiz modernisiert ihren Umgang mit Familienrechten rasch und entschlossen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes rückt nun die Umsetzung in den Vordergrund. Die Kantone müssen ihre Beratungsangebote ausbauen, um die neuen bundesrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Ära der gewaltfreien Erziehung in der Schweiz hat offiziell begonnen.