Gesetzgebung
Schweiz verankert gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch
Das Schweizer Parlament verabschiedet ein wegweisendes Gesetz, das Gewalt in der Erziehung ausdrücklich verbietet und neue Bestimmungen zur Unterstützung durch Familienberatungsstellen vorsieht.

Die Schweiz hat der körperlichen Bestrafung offiziell einen Riegel vorgeschoben. Am Dienstag fällte der Ständerat einen deutlichen Entscheid und stimmte mit 33 zu 4 Stimmen dafür, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch zu verankern. Dabei handelt es sich nicht bloss um eine Empfehlung, sondern um eine verbindliche gesetzliche Erklärung: Die Zeit, in der Kinder mit körperlicher Gewalt diszipliniert wurden, ist vorbei.
Die Änderung, der der Nationalrat bereits im Mai zugestimmt hatte, stellt unmissverständlich klar, dass Gewalt in der Erziehung unzulässig ist. Mit der Verankerung dieses Grundsatzes im Bundesrecht will der Bund die Fälle von Gewalt im häuslichen Umfeld drastisch verringern. Die überwältigende Zustimmung im Ständerat, bei nur sieben Enthaltungen, signalisiert einen tiefgreifenden kulturellen Wandel im Bundeshaus und bringt die Erkenntnis zum Ausdruck, dass der Schutz der jungen Menschen im Land oberste Priorität hat.
Einer unsichtbaren Epidemie begegnen
Eines von fünf Kindern in der Schweiz erlebt regelmässig psychische Gewalt. Diese erschreckende Zahl unterstreicht, wie dringend dieses Gesetz nötig ist. Im November 2024 von Kinderschutz Schweiz präsentierte Daten offenbaren eine beunruhigende Realität, die sich hinter verschlossenen Türen abspielt. Noch alarmierender ist, dass Berichten zufolge fast die Hälfte aller Kinder im Land irgendeine Form von häuslicher Gewalt erlebt.
Diese Zahlen zeichnen ein erschütterndes Bild der Herausforderungen, vor denen Schweizer Familien stehen. Das neue Gesetz geht diese Krise direkt an, indem es das Thema aus dem Verborgenen ins rechtliche Rampenlicht rückt. Indem der Staat Gewaltfreiheit als einzig akzeptablen Standard festlegt, ergreift er proaktiv Massnahmen gegen ein Problem, das viel zu lange ungehindert bestanden hat. Das Gesetz sendet ein klares Signal: Die körperliche und psychische Unversehrtheit des Kindes ist nicht verhandelbar.
Unterstützung statt Bestrafung verbindlich vorschreiben
Entscheidend ist, dass dieses Gesetz über ein einfaches Verbot hinausgeht und ein Auffangnetz vorschreibt. Der Gesetzesentwurf des Bundesrates fügt dem Zivilgesetzbuch zwei zentrale Sätze hinzu. Der erste verankert das Verbot, der zweite verpflichtet die Kantone sicherzustellen, dass Eltern und Kinder unmittelbar Zugang zu Beratungsstellen haben. Diese Bestimmung verlagert den Schwerpunkt davon, Eltern in Schwierigkeiten zu bestrafen, hin dazu, sie mit Angeboten zu unterstützen.
Bei Schwierigkeiten in der Erziehung müssen sich Familien gemeinsam oder einzeln an professionelle Unterstützungsangebote wenden können. Diese Vorgabe überträgt den kantonalen Behörden eine erhebliche Verantwortung, ihre soziale Unterstützungsinfrastruktur auszubauen. Das Gesetz anerkennt, dass Gewaltprävention mehr als ein Verbot erfordert: Nötig ist ein robustes System aus Beratung und Intervention, das Familien hilft, Krisen zu bewältigen, bevor diese eskalieren.
Einigkeit im Parlament
Die Verabschiedung dieser Vorlage bildet den Abschluss einer geeinten gesetzgeberischen Anstrengung. Nachdem der Nationalrat bereits im Mai zugestimmt hatte, schliesst die Abstimmung des Ständerates vom 9. September 2025 den parlamentarischen Weg dieser wegweisenden Reform ab. Die Übereinstimmung beider Kammern spiegelt einen breiten politischen Konsens darüber wider, dass das Zivilgesetzbuch modernisiert werden musste, um heutigen Wertvorstellungen zum Kindeswohl Rechnung zu tragen.
Dieser gesetzgeberische Erfolg bringt die Schweiz mit internationalen Standards zu den Kinderrechten in Einklang und schliesst eine bedeutende Lücke im Familienrecht. Während das Gesetz seiner Umsetzung entgegengeht, richtet sich der Blick nun auf die Kantone und darauf, ob sie bereit sind, die vom Bund vorgeschriebenen Beratungsangebote auszubauen. Für Schweizer Familien ist die Botschaft aus der Hauptstadt klar: Gewalt ist vorbei, Unterstützung ist gefragt.