Zum Inhalt springen
Swiss Observer

Schweiz verurteilt Trumps Verfügung zur Todesstrafe

Die Schweizer Delegation im UN-Menschenrechtsrat äussert tiefe Besorgnis über die Pläne der USA, die Todesstrafe zu verschärfen, und verweist auf deren fehlende abschreckende Wirkung.

Schweiz verurteilt Trumps Verfügung zur Todesstrafe
AISWI swissinfo.ch

Die Schweiz hat sich entschieden gegen den jüngsten Schritt der Vereinigten Staaten zur Verschärfung der Todesstrafe gestellt. Ihre Delegation im UN-Menschenrechtsrat in Genf äusserte «tiefe Besorgnis». Tim Enderlin, Leiter der Abteilung Frieden und Menschenrechte im Schweizer Aussendepartement, überbrachte eine deutliche Botschaft und begründete die Ablehnung der Todesstrafe durch die Schweiz mit grundlegenden Menschenrechten.

Details zu Trumps Verfügung

Die von Präsident Trump unterzeichnete Verfügung stellt eine deutliche Abkehr von der Politik seines Vorgängers dar. Sie verpflichtet die Regierung, Todesurteile auf Bundesebene anzustreben, und stellt sicher, dass den Bundesstaaten Mittel für tödliche Injektionen zur Verfügung stehen. Die Verfügung schreibt die Todesstrafe ausdrücklich für Verbrechen im Zusammenhang mit der Ermordung von Angehörigen der Strafverfolgungsbehörden sowie für Kapitalverbrechen von Personen ohne Aufenthaltsstatus vor, unabhängig von mildernden Umständen.

Auswirkungen auf die internationalen Menschenrechte

Die Schweizer Delegation betonte, dass es keine Belege dafür gebe, dass die Todesstrafe stärker abschrecke als eine langjährige Freiheitsstrafe. Diese Haltung steht im Einklang mit umfassenderen internationalen Menschenrechtsprinzipien und der weltweit zunehmenden Ablehnung der Todesstrafe. Der Schritt hat bei Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten sowie internationalen Verbündeten Besorgnis über das Bekenntnis der Vereinigten Staaten zu Menschenrechtsstandards ausgelöst.

Die Haltung der Schweiz gegen die Todesstrafe

Die Ablehnung der Todesstrafe durch die Schweiz spiegelt ihr langjähriges Engagement für Menschenrechte und humanitäre Werte wider. Das Land setzt sich konsequent für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein, da es diese als grundsätzlich unvereinbar mit den Menschenrechten betrachtet. Diese Haltung ist tief in den Schweizer Werten verankert und bildet einen Kernbestandteil des internationalen Menschenrechtseinsatzes der Schweiz.