Gesundheit
Schweizer Behörden stufen Risiko von Flughafenmalaria weiterhin als sehr gering ein
Das Bundesamt für Gesundheit sagt, dass das Risiko von Flughafenmalaria trotz jüngster Fälle in der Nähe des Flughafens Frankfurt sehr gering bleibt. Der Artikel erklärt, wie Malaria durch infizierte Mücken, die in Flugzeugen transportiert werden, nach Europa gelangen kann, welche Fälle es in der Vergangenheit in der Schweiz gab und welche Vorsichtsmassnahmen an Schweizer Flughäfen getroffen werden.

Das Bundesamt für Gesundheit sagt, dass für die Schweiz ein sehr geringes Risiko für Flughafenmalaria besteht, während die Behörden Fälle in der Nähe des Flughafens Frankfurt untersuchen. Die Einschätzung folgte auf Berichte, wonach sich während des Sommers sechs Mitarbeitende des Frankfurter Flughafens mit Malaria infiziert hatten, zwei von ihnen starben und später zwei Einwohner des Stadtteils Schwanheim erkrankten, ohne ins Ausland gereist zu sein oder am Flughafen zu arbeiten.
Die Warnstufe in der Schweiz habe sich nicht geändert, teilte das BAG Keystone-SDA mit. Malaria ist in der Schweiz meldepflichtig. Ärztinnen und Ärzte sowie Labore melden bestätigte Infektionen den Behörden. Jährlich werden rund 300 Fälle registriert, fast alle bei Personen, die sich im Ausland angesteckt haben.
Die Fälle in Frankfurt haben Aufmerksamkeit erregt, weil sie auf einen seltenen Übertragungsweg innerhalb Europas hinweisen. Eine Mücke, die in einem Malariagebiet infiziert wurde, kann einen Flug überstehen, ein Flugzeug oder eine Flughafenanlage verlassen und Menschen in der Nähe stechen. Diese Möglichkeit ist ungewöhnlich, wurde in der Schweiz aber bereits dokumentiert.
Die aktuelle Einschätzung der Schweiz widerspiegelt die Seltenheit lokaler Übertragungen, nicht deren Unmöglichkeit. Das BAG hat keine Änderung der nationalen Risikostufe gemeldet und keinen vergleichbaren Krankheitscluster rund um einen Schweizer Flughafen festgestellt.
Den Weg der Mücke vom Flugzeug bis in die Gemeinde nachverfolgen
Jährlich werden in der Schweiz rund 300 Malariafälle gemeldet, doch fast alle haben ihren Ursprung im Ausland. Malaria wird durch Parasiten verursacht, die durch Stiche infizierter Mücken übertragen werden. In der Schweiz erfolgt die Ansteckung üblicherweise bei einer Reise in ein Malariagebiet und nicht durch eine Mücke, die mit einem Flugzeug ankommt.
Bei Flughafenmalaria verläuft die Übertragung anders. Eine infizierte Mücke kann in einem Flugzeug aus einem Land transportiert werden, in dem Malaria vorkommt. Überlebt sie die Reise und sticht später jemanden in Flughafennähe, kann sich diese Person anstecken, ohne die Schweiz verlassen zu haben. Die Mücke selbst verursacht die Krankheit nicht. Sie trägt Parasiten in sich, die sie zuvor von einem infizierten Menschen aufgenommen hat.
Dazu müssen mehrere Ereignisse nacheinander eintreten: Eine infizierte Mücke muss in ein Flugzeug gelangen, den Transport lebend überstehen, in eine geeignete Umgebung entkommen und Menschen zum Stechen finden. Diese Voraussetzungen erklären mit, weshalb das BAG das Risiko für die Schweiz weiterhin als sehr gering einstuft.
Bis die Krankheit nach einer Ansteckung auftritt, kann ebenfalls einige Zeit vergehen. Deshalb ist die Reisegeschichte ein wichtiger Teil der medizinischen Abklärung. Bei einer Person mit Fieber nach der Rückkehr aus einem Malariagebiet liegt eine bekannte Diagnose nahe. Bei einer Person, die nicht gereist ist, müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Gesundheitsbehörden auch weniger häufige Erklärungen in Betracht ziehen, darunter eine Übertragung im Zusammenhang mit einem Flughafen.
An Genfs Krankheitscluster mit fünf Fällen erinnern
Im Sommer 1989 wurden in Genf fünf lokal erworbene Malariafälle registriert. Die Betroffenen waren nicht in ein Malariagebiet gereist. In 1990 veröffentlichten Fallstudien wurde festgestellt, dass alle im Umkreis von zwei Kilometern um den Flughafen Genf-Cointrin wohnten.
Dieser Krankheitscluster gilt den Behörden als deutlichster Schweizer Beleg für Flughafenmalaria. Er zeigt auch, weshalb die Schweizer Gesundheitsbehörden diese Möglichkeit weiterhin beobachten, obwohl fast alle jährlichen Fälle auf importierte Infektionen zurückgehen. Die Betroffenen in Genf waren durch ihren Wohnort miteinander verbunden, nicht durch eine bekannte Reise in ein Land, in dem Malaria endemisch ist.
Der historische Vorfall beweist nicht, dass jeder ungeklärte Malariafall in Flughafennähe dieselbe Ursache hat. Ermittlerinnen und Ermittler müssen Reiseangaben, Zeitpunkt, Mückenarten, lokale Bedingungen und mögliche Zusammenhänge zwischen den Fällen prüfen. Diese Einzelheiten sind entscheidend, um Flughafenmalaria von einer Ansteckung im Ausland zu unterscheiden.
Auch die geografische Lage und das Flughafennetz der Schweiz spielen eine Rolle. Genf, Zürich und Basel verzeichnen ein grosses internationales Passagieraufkommen. Dennoch hat das BAG keinen aktuellen Krankheitscluster gemeldet, der mit jenem von Genf im Jahr 1989 vergleichbar wäre. Die aktuelle Schlussfolgerung der Behörde stützt sich somit auf die verfügbaren Schweizer Überwachungsdaten. Die damaligen Fälle in Genf erinnern daran, dass es zu seltenen Übertragungen kommen kann.
Die Frankfurter Fälle weiten die Untersuchung auf umliegende Quartiere aus
Die jüngsten Fälle in Frankfurt haben die Untersuchung über das Flughafengelände hinaus ausgeweitet. Während des Sommers infizierten sich sechs Flughafenmitarbeitende, zwei von ihnen starben. Am Dienstagabend teilten die Behörden mit, dass auch zwei Einwohner von Schwanheim, rund fünf Kilometer vom Frankfurter Flughafen entfernt, betroffen seien. Keiner der beiden war ins Ausland gereist oder arbeitete am Flughafen.
Das Frankfurter Gesundheitsamt stufte die Fälle als Flughafenmalaria ein und erklärte, infizierte Anopheles-Mücken könnten mit einem Flugzeug aus einem Malariagebiet angekommen sein. Nach Schätzungen der Behörden können die Mücken fünf bis zehn Kilometer weit fliegen. Damit könnten sie das Flughafengelände mit den umliegenden Quartieren verbinden. Ob die Infektionen der Einwohner mit den früheren Fällen unter den Mitarbeitenden zusammenhängen, wird noch untersucht.
Frankfurt liegt geografisch nahe an der Schweiz, doch die Nähe allein ändert die Schweizer Einschätzung nicht. Die Fälle wurden nicht in der Schweiz gemeldet, und das BAG erklärte, die neuen Informationen änderten nichts an seiner Beurteilung des Risikos an Schweizer Flughäfen.
Die Untersuchung wird von den europäischen Gesundheitsbehörden dennoch aufmerksam verfolgt. Sie könnte klären, wie lange eingeschleppte Mücken überleben, wie weit sie sich von Flughafenanlagen entfernen und welche Umweltbedingungen eine lokale Übertragung ermöglichen.
Reiserisiko im Blick behalten, während die Schweiz die Lage in Europa beobachtet
Für Menschen in der Schweiz bleibt gemäss den verfügbaren Schweizer Zahlen das internationale Reisen das hauptsächliche Malariarisiko. Jährlich werden im Land rund 300 Fälle gemeldet, und fast ausnahmslos erfolgen die Ansteckungen im Ausland. Die Einschätzung des BAG zu Flughafenmalaria ändert nichts daran, dass Ärztinnen und Ärzte bei Patientinnen und Patienten mit möglichen Malariasymptomen nach Reisen fragen müssen.
Die Behörde hat zudem bestätigt, dass es in der Vergangenheit in der Schweiz Flughafenmalaria gegeben hat. Diese beiden Fakten prägen die Reaktion des öffentlichen Gesundheitswesens: Die routinemässige Überwachung muss weitergehen, gleichzeitig sollen die Behörden ein seltenes Ereignis nicht als häufige Gefahr darstellen. Das Ausgangsmaterial nennt weder eine neue Warnung für einen Schweizer Flughafen noch besondere Massnahmen nach den Fällen in Frankfurt.
Reisende, die aus Malariagebieten zurückkehren, sollten die für ihr Reiseziel geltenden medizinischen Empfehlungen befolgen und bei einer Erkrankung rasch medizinische Hilfe suchen. Ärztinnen und Ärzte müssen Malaria auch dann in Betracht ziehen, wenn Symptome erst verzögert auftreten, insbesondere wenn eine Patientin oder ein Patient kürzlich gereist ist.
Das BAG wird weiterhin die Erkenntnisse aus der Schweiz und den Nachbarländern beurteilen. Die Botschaft ist vorerst eindeutig: Flughafenmalaria ist möglich, aus der Schweizer Geschichte belegt und gilt an Schweizer Flughäfen weiterhin als sehr unwahrscheinlich.