Gesellschaft
Die Schweiz stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit neuen Inklusionsmassnahmen
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zu einem umfassenden Vorschlag zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und reagiert damit auf eine landesweite Initiative.

Der Bundesrat hat eine Verfassungsrevision formell abgelehnt und sich stattdessen für einen gezielten gesetzgeberischen Vorstoss zur Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen entschieden. Als deutliche Reaktion auf die Volksinitiative «Inklusions-Initiative» argumentiert die Regierung, eine Verfassungsänderung sei ein schwerfälliges symbolisches Signal, das keine unmittelbare Entlastung bringe. Stattdessen treibt Bern einen indirekten Gegenvorschlag voran, der konkrete, verbindliche Massnahmen direkt im Gesetz verankern soll.
Die Volksinitiative, die von gewichtigen Organisationen wie Amnesty International Schweiz und Inclusion Handicap unterstützt wird, fordert eine verfassungsmässige Garantie der Gleichstellung. Die Regierung hält jedoch fest, dass Gesetze den Alltag verbessern und nicht weit gefasste Verfassungsbestimmungen. Mit diesem taktischen Kurswechsel sollen rasch Ergebnisse erzielt werden. Gleichzeitig bereitet er eine politisch brisante Auseinandersetzung zwischen pragmatischer Gesetzgebung und der Forderung nach Grundrechten vor. Die Botschaft der Exekutive ist klar: Wir brauchen jetzt Taten und nicht erst später Rechtstheorie.
Wohnungsnot: Institutionelle Isolation überwinden
«Denn hier ist der Bedarf am grössten», erklärt der Bundesrat und bezeichnet das Wohnen als entscheidendes Handlungsfeld für die Inklusion. Menschen mit Behinderungen in der Schweiz hatten lange nur begrenzte Wahlmöglichkeiten und waren wegen des Mangels an zugänglichen privaten Wohnangeboten oft gezwungen, in Institutionen zu leben. Der neue Vorschlag verpflichtet die Kantone, ihre Unterstützungsmassnahmen deutlich auszubauen.
Die Vorgabe der Regierung ist unmissverständlich: Menschen mit Behinderungen müssen völlig frei wählen können, wo und wie sie leben. Das ist nicht bloss eine Empfehlung, sondern ein Aufruf zu einer strukturellen Neuausrichtung des kantonalen Wohnungsmarkts. Die Behörden sollen nun den Zugang zu bezahlbarem, hindernisfreiem Wohnraum fördern und sicherstellen, dass wichtige Informationen nicht in der Bürokratie untergehen. Indem die Regierung zuerst beim Wohnen ansetzt, will sie die physischen und systemischen Barrieren abbauen, die die Gesellschaft seit Jahrzehnten trennen.
Der Preis der Selbstständigkeit: Hilfsmittel und Autonomie
Selbstständigkeit hat ihren Preis, und der Bundesrat will ihn senken. Die zweite Säule des Vorschlags richtet sich gegen die oft prohibitiv hohen Kosten für moderne Hilfsmittel und Geräte. Die Regierung will die Sozialversicherungssysteme dazu befähigen, die Preisentwicklung genau zu beobachten und zu beeinflussen. So soll eine grössere Auswahl an erschwinglichen assistiven Technologien auf den Markt kommen. Mit diesem direkten Markteingriff soll die Autonomie der versicherten Personen gestärkt werden.
Zudem soll der bürokratische gordische Knoten rund um Assistenzbeiträge gelöst werden. Für Menschen mit eingeschränkten zivilrechtlichen Handlungsrechten war der Zugang zu Leistungen der Sozialversicherung bislang ein mühsamer Hindernislauf. Die neuen Massnahmen sollen diesen Zugang vereinfachen und die Selbstbestimmung stärken. Ausserdem fordert der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage für Pilotprojekte. In solchen Versuchsräumen sollen Unterstützungsmassnahmen vereinfacht und neue Methoden zur Förderung der Autonomie erprobt werden, bevor sie landesweit eingeführt werden.
Kritik an «vagen» halben Massnahmen
Trotz des proaktiven Vorgehens der Regierung fällt die Kritik umgehend und heftig aus. Inclusion Handicap, eine führende Interessenvertretung, hat öffentlich ihre grosse Enttäuschung zum Ausdruck gebracht und den Gegenvorschlag als «vage» bezeichnet. Die Organisation argumentiert, der Plan der Regierung bleibe weit hinter dem umfassenden Fahrplan zurück, der für eine wirklich inklusive Schweiz nötig sei.
Die schärfste Kritik richtet sich gegen die Definition von Behinderung durch die Regierung. Kritikerinnen und Kritiker halten sie für «viel zu eng» und bemängeln, dass dadurch 75 % der Menschen mit Behinderungen faktisch nicht berücksichtigt würden. Wenn ein so grosser Teil der betroffenen Bevölkerung ausgeschlossen werde, drohe ein Zweiklassensystem, in dem nur ein Bruchteil die benötigte Unterstützung erhalte. Inclusion Handicap warnt, dass die Gesetzesänderungen ohne eine breitere Definition oberflächlich blieben und die systemische Ungleichheit nicht beseitigten, gegen die sich die ursprüngliche Initiative richtet.
Die Zeit drängt: eine entscheidende Frist
Die Diskussion ist eröffnet, doch die Zeit drängt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 16. Oktober. Damit bleibt den betroffenen Kreisen, den politischen Parteien und der Bevölkerung nur begrenzt Zeit, die Vorschläge zu kritisieren oder zu verbessern. Für die Schweizer Sozialpolitik ist dies ein entscheidender Moment. Das Ergebnis der Vernehmlassung wird zeigen, ob der gesetzgeberische Weg der Regierung den Forderungen der ursprünglichen Initiative gerecht werden kann oder ob die Initiantinnen und Initianten eine Volksabstimmung über die Verfassung erzwingen werden.
Vor dem Hintergrund der «Inklusions-Initiative» steht der Bundesrat unter Druck, zu beweisen, dass sein Gesetzespaket keine blosse Verzögerungstaktik, sondern ein tragfähiger Motor für Veränderungen ist. Je näher die Frist rückt, desto mehr wird die Debatte darüber, ob die Verfassung oder die Gesetze geändert werden sollen, die Zukunft der Menschenrechte in der Schweiz prägen.