Verkehr
Schweizer Winterfahrvorschriften rücken zum Beginn der Schneesaison in den Fokus
Die Behörden betonen die Pflicht zur Winterausrüstung und die Sicherheitsvorschriften für Autofahrende, während in der Schweiz die Schneesaison beginnt. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Einhaltung durch Touristinnen und Touristen.

Der Winter hat die Schweiz fest im eisigen Griff, und mit dem ersten Schneefall wird allen Verkehrsteilnehmenden eine wichtige Realität vor Augen geführt. Die Behörden geben keine höflichen Hinweise mehr, sondern setzen die Vorschriften konsequent durch, denn die Schneesaison hat offiziell begonnen. Der Wechsel kommt abrupt und ist unerbittlich. Wie Helena Bachmann berichtet, ist die Vorbereitung des Fahrzeugs «keine angenehme Aufgabe, aber sie muss erledigt werden, bevor man losfährt». Dabei geht es nicht bloss um Komfort, sondern um die öffentliche Sicherheit, die die Schweizer Polizei sehr ernst nimmt.
Über Nacht haben sich die Strassen von gut ausgebauten Verkehrswegen in potenzielle Gefahrenzonen verwandelt. Wer sich nicht an die Bedingungen anpasst, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern muss auch mit der ganzen Strenge des Schweizer Strassenverkehrsrechts rechnen. Dieses Jahr liegt der Fokus stärker denn je darauf, sicherzustellen, dass sowohl Einheimische als auch die zahlreichen Wintertouristinnen und -touristen die strengen Anforderungen für Fahrten durch die Alpen einhalten. Unkenntnis des Gesetzes schützt nicht vor Strafe, wenn die Strassen weiss werden, und die Folgen von Fahrlässigkeit treten sofort ein.
Die Haftungsfalle: Der Winterreifen-Mythos auf dem Prüfstand
In der Schweiz hält sich hartnäckig ein gefährlicher Irrtum: Winterreifen seien optional. Zwar schreibt kein Bundesgesetz Winterreifen für bestimmte Zeiträume ausdrücklich vor, doch die rechtlichen Folgen können umso schwerer wiegen. Wer den Verkehr behindert oder wegen unzureichender Ausrüstung die Kontrolle über das Fahrzeug verliert, haftet. Das Gesetz ist klar: Autofahrende müssen ihr Fahrzeug unter allen Bedingungen beherrschen. Wer auf verschneiten Schweizer Strassen mit Sommerreifen unterwegs ist, setzt im Grunde den Versicherungsschutz und den Führerausweis aufs Spiel.
Im Falle eines Unfalls kürzen Versicherungsgesellschaften häufig die Leistungen oder verweigern die Deckung ganz, wenn das Fahrzeug für die Bedingungen als ungenügend ausgerüstet gilt. Diese faktische Pflicht überrascht viele, besonders Touristinnen und Touristen mit Mietwagen oder Personen, die aus Ländern mit weniger strengen Vorschriften über die Grenze fahren. Die Botschaft der Sicherheitsexpertinnen und -experten ist unmissverständlich: Sinkt die Temperatur und fällt Schnee, werden Sommerreifen zu einem Risiko, das man sich nicht leisten kann. Der Halt auf der Strasse entscheidet über das eigene Schicksal, und die Schweizer Behörden haben keinerlei Geduld mit jenen, die lieber rutschen als fahren.
Keine Sicht: Vorgehen gegen «Iglu»-Fahrerinnen und -Fahrer
Kaum etwas beunruhigt die Schweizer Verkehrspolizei so sehr wie der «Gucklochfahrer», der durch eine winzige freigekratzte Stelle in der vereisten Windschutzscheibe späht. Diese Nachlässigkeit ist nicht nur verpönt, sondern illegal. Bevor der Motor überhaupt gestartet wird, muss das Fahrzeug vollständig von Schnee und Eis befreit werden. Das gilt für das Dach, die Motorhaube, alle Fenster und die Lichter. Eine Schneelawine, die während der Fahrt vom Dach eines Fahrzeugs rutscht, kann die Sicht der nachfolgenden Person behindern oder eine Windschutzscheibe zertrümmern und so aus einer gewöhnlichen Fahrt eine Katastrophe machen.
Die Polizei hat es diese Saison gezielt auf diese «rollenden Iglus» abgesehen. Die Bussen sind beträchtlich, und auch ein Führerausweisentzug droht. Das Freiräumen ist eine anspruchsvolle körperliche Arbeit, die Zeit und Mühe in der Kälte erfordert. Doch wie die Quelle festhält, ist es eine Aufgabe, die «erledigt werden muss». Gute Sicht ist im Winter überlebenswichtig. Wer die Gefahr nicht sieht, kann ihr nicht ausweichen. Die Behörden machen klar: Nehmen Sie sich die zusätzlichen zehn Minuten zum Kratzen und Bürsten, oder müssen Sie mit den rechtlichen Folgen einer Fahrt ohne ausreichende Sicht rechnen.
Fahrten in die Alpen: Wann Schneeketten Pflicht sind
Wenn Autofahrende in höhere Lagen und zu den Skigebieten fahren, ändern sich die Regeln grundlegend. Das bekannte blaue Schild mit einem Reifen samt Ketten ist keine Empfehlung, sondern eine Anordnung. Steht dieses Schild, sind Schneeketten obligatorisch, unabhängig von den Fahrkünsten. Auch Fahrzeuge mit Allradantrieb sind nicht immer davon ausgenommen, auch wenn für sie oft mehr Spielraum gilt, bis die Bedingungen kritisch werden. Wer diese Vorschrift ignoriert, bleibt mit grosser Wahrscheinlichkeit stecken, blockiert einen Alpenpass und muss mit einer hohen Busse rechnen.
Für Touristinnen und Touristen ist dies oft der entscheidende Knackpunkt. Viele kommen unvorbereitet in die Alpen und wissen nicht, wie man Schneeketten montiert. Das führt zu chaotischen Szenen am Rand schmaler, kurvenreicher Strassen. In der Schweiz wird erwartet, dass man selbstständig und vorbereitet ist. Man muss Schneeketten mitführen und, noch wichtiger, wissen, wie man sie benutzt, bevor man auf 1500 Metern in einem Schneesturm feststeckt. Die Berge sind wunderschön, aber unerbittlich, und die Behörden sorgen dafür, dass nur korrekt ausgerüstete Fahrzeuge hinauffahren dürfen. Wer die Vorschriften befolgt, trägt dazu bei, dass der Verkehr fliesst. Fahrlässigkeit bringt ihn für alle zum Erliegen.