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Swiss Observer

Schweizer Wettbewerbshüterin eröffnet wegen Preiserhöhungen Untersuchung gegen Microsoft

Die Schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) hat eine Vorabklärung gegen Microsoft eröffnet. Anlass sind mögliche wettbewerbswidrige Praktiken nach jüngsten Preiserhöhungen für Softwarelizenzen, insbesondere für die von Unternehmen und öffentlichen Institutionen breit genutzte Microsoft-365-Suite.

Schweizer Wettbewerbshüterin eröffnet wegen Preiserhöhungen Untersuchung gegen Microsoft
AISWI swissinfo.ch

Die Schweizer Unternehmenslandschaft erwachte am Mittwoch, 15. Januar 2026, mit einem tiefgreifenden Umbruch: Die Schweizerische Wettbewerbskommission (Weko) erklärte Microsoft den Kampf. In einem mutigen Schritt, der zeigt, dass keine Organisation zu gross ist, um reguliert zu werden, hat die Aufsichtsbehörde offiziell eine Vorabklärung gegen den US-amerikanischen Softwaregiganten eröffnet. Der Auslöser? Ein umstrittener Anstieg der Lizenzgebühren, der Schweizer Unternehmen schwer zu schaffen macht. Die Weko nimmt kein Blatt vor den Mund: Die Behörde bezeichnete diese Erhöhungen ausdrücklich als mögliche «Hinweise auf unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen».

Dabei handelt es sich nicht bloss um eine Routinekontrolle, sondern um eine direkte Herausforderung der Preisstrategien eines der wertvollsten Unternehmen der Welt. Im Zentrum der Untersuchung stehen die jüngsten, deutlichen Preiserhöhungen, insbesondere für die allgegenwärtige Microsoft-365-Suite. Mit der Eröffnung dieser Vorabklärung macht die Weko geltend, dass sie prüfen darf, ob diese finanziellen Forderungen mit dem Schweizer Recht vereinbar sind. Die Botschaft ist klar: Auf dem Schweizer Markt schützt eine globale Dominanz nicht vor lokaler Rechenschaftspflicht. Während sich die Nachricht verbreitet, verfolgt die Technologiebranche die Entwicklung mit angehaltenem Atem. Denn ein Schritt der gewissenhaften Schweizer Aufsichtsbehörde setzt oft einen Präzedenzfall für den Rest Europas.

Der Preis der Macht: Untersuchung möglicher Wettbewerbsbeschränkungen

Im Zentrum dieses Rechtsstreits steht das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, ein Gesetz, das Monopole aufbrechen und den freien Markt schützen soll. Die Weko untersucht gezielt, ob Microsoft seine Marktdominanz nutzt, um Schweizer Nutzern ungerechtfertigte Kosten aufzubürden. Die Behörde vermutet, dass die jüngste Preiserhöhung für Microsoft 365 die Grenze zwischen üblicher Geschäftspraxis und illegalem Verhalten überschreiten könnte. Die Formulierung «unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen» deutet darauf hin, dass die Weko vermutet, Microsoft könnte Kunden zur Kasse bitten, denen keine brauchbaren Alternativen zur Verfügung stehen.

Preisanpassungen sind in der Technologiebranche zwar üblich, doch das Ausmass und die Art dieser konkreten Erhöhungen haben in Bern die Alarmglocken läuten lassen. Die Untersuchung soll klären, ob sich in diesen Gebühren ein Missbrauch von Marktmacht zeigt. Sollte sich herausstellen, dass Microsoft seine starke Stellung im Softwaresektor ausnutzt, um die Preise künstlich in die Höhe zu treiben, könnten die Folgen schwerwiegend sein. Die Untersuchung geht den Lizenzvereinbarungen auf den Grund und legt den Unternehmensjargon beiseite, um die wirtschaftliche Realität offenzulegen: Wird der Schweizer Markt von einem digitalen Monopol in Geiselhaft gehalten?

Systemische Abhängigkeit: Eine ganze Nation ist betroffen

Die Tragweite könnte kaum grösser sein: Microsoft 365 ist nicht bloss ein Produkt, sondern das digitale Nervensystem der modernen Schweiz. Von den geschäftigen Finanzzentren Zürichs bis zu den Bundesbehörden in Bern ist die Software-Suite fest im Alltag unzähliger Institutionen verankert. In ihrer Medienmitteilung hebt die Weko ausdrücklich hervor, dass das Produkt breit von «Unternehmen, Behörden und anderen Institutionen» genutzt wird. Damit unterstreicht sie das systemische Risiko, das von einer unkontrollierten Preissetzungsmacht ausgeht.

Diese Allgegenwärtigkeit schafft eine entscheidende Verwundbarkeit. Wenn ein einzelner Anbieter die wesentlichen Werkzeuge für Kommunikation, Dokumentation und Datenverwaltung kontrolliert, wirkt eine Preiserhöhung weniger wie ein kommerzielles Angebot als vielmehr wie eine obligatorische Abgabe. Schweizer KMU, die sich bereits in einem komplexen wirtschaftlichen Umfeld behaupten müssen, sind besonders betroffen. Sie können nicht einfach über Nacht zu einem anderen Anbieter wechseln, ohne ein grosses betriebliches Chaos auszulösen. Die Untersuchung trägt dieser Realität Rechnung und stellt sich der unbequemen Wahrheit, dass es für viele Schweizer Organisationen schlicht keine Option ist, die Bedingungen von Microsoft abzulehnen. Diese Abhängigkeit verschärft die mutmasslich wettbewerbswidrigen Auswirkungen und macht aus einem Geschäftsstreit eine Frage von nationalem wirtschaftlichem Interesse.

Wie es weitergeht: Von der Vorabklärung zur Untersuchung

Für Microsoft läuft nun die Zeit. Diese Vorabklärung ist die entscheidende Phase der Sachverhaltsabklärung und ein erster Prüfstein für die vorliegenden Beweise. Die Weko hat einen klaren Verfahrensweg aufgezeigt: Bestätigt die Vorabklärung das Vorliegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkungen, wird die Behörde eine vertiefte Untersuchung eröffnen. Ein solcher Schritt würde auf einen langwierigen Rechtsstreit hindeuten, der möglicherweise zu erheblichen Sanktionen oder vorgeschriebenen Preisanpassungen führen könnte.

Vorerst liegt die Beweislast bei den Ermittlern, die nachweisen müssen, dass die Preiserhöhungen gegen das Kartellgesetz verstossen. Doch allein die Tatsache, dass eine Vorabklärung läuft, wirft einen langen Schatten auf die Geschäftstätigkeit des Technologiekonzerns im Alpenland. Auch wenn der Zeitplan für die Ergebnisse der Vorabklärung noch offen ist, sind die Auswirkungen unmittelbar. Andere internationale Technologiekonzerne, die in der Schweiz tätig sind, werden ihre eigenen Preismodelle genau prüfen und darauf achten, nicht ebenfalls ins Visier zu geraten. Im Lauf des Jahres 2026 richtet sich der Blick weiterhin auf Bern: Wird die Schweizer Aufsichtsbehörde auch so entschieden handeln, wie sie auftritt?