Politik
Schweizer Parlament stimmt für Verbot körperlicher Bestrafung von Kindern
Der Nationalrat hat ein Gesetz zum Verbot körperlicher Bestrafung in der Erziehung gutgeheissen. Damit vollzieht sich ein bedeutender Wandel im Schweizer Familienrecht.

In einer eindrücklichen Bekundung des gesetzgeberischen Willens hat der Nationalrat mit 134 zu 56 Stimmen dafür votiert, körperliche Bestrafung in der Erziehung zu verbieten. Damit zeichnet sich ein tiefgreifender Wandel im Schweizer Familienrecht ab. Es handelt sich nicht bloss um eine bürokratische Anpassung, sondern um eine grundlegende Neugestaltung des gesellschaftlichen Vertrags zwischen dem Staat und den Eltern. Mit seinem klaren Entscheid will der Nationalrat heute den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Gesetz verankern und damit die Unklarheiten beseitigen, die das Thema körperliche Bestrafung seit Langem umgeben.
Bei nur zwei Enthaltungen sandte die Kammer eine klare, unmissverständliche Botschaft: Die Zeit, in der «Tätsche» als Erziehungsmittel toleriert wurden, geht zu Ende. Diese Abstimmung ist ein wichtiger Erfolg für Kinderschutzorganisationen, die seit Langem darauf hinweisen, dass die Schweiz beim Schutz Minderjähriger gegenüber ihren europäischen Nachbarn im Rückstand ist. Mit der Verankerung des Verbots schaffen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier einen Rahmen der Nulltoleranz gegenüber entwürdigender Behandlung. Die Gesetzesänderung ist eine deutliche Erklärung, dass die körperliche Unversehrtheit eines Kindes unantastbar ist. Sie führt weg von traditionellen Erziehungsmethoden und hin zu einem modernen, auf Rechten beruhenden Ansatz.
Ideologischer Konflikt im Rat
Während die Mehrheit den Schritt voran machte, legte die Abstimmung einen tiefen politischen Graben im Bundeshaus offen. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) war der einzige bedeutende Widerstandsblock, eine Minderheit lehnte die Vorlage vollständig ab. Ein SVP-Sprecher bezeichnete die Massnahme als «unnötig». Darin zeigt sich ein tief verwurzeltes libertäres Zögern, gesetzlich zu regeln, was hinter den verschlossenen Türen des Familienheims geschieht. Der Widerstand macht deutlich, dass hinsichtlich der Rolle des Staates in privaten Familienangelegenheiten weiterhin ein kultureller Graben besteht.
Der Vorschlag der Regierung entkräftete diese Einwände jedoch mit einem überzeugenden Gegenargument: Das Gesetz dient der Gesellschaft als Vorbild. Die Mehrheit argumentierte erfolgreich, dass ohne ein klares gesetzliches Verbot die Grenze zwischen Erziehung und Misshandlung gefährlich unscharf bleibe. Die Befürworterinnen und Befürworter betonten, dass das Gesetz Eltern nicht bloss bestrafe, sondern sie auch aufkläre. Es setze einen nationalen Standard, wonach entwürdigende Behandlung inakzeptabel sei. Die Debatte zeigt eine wichtige Entwicklung in der Schweizer Politik: Der Schutz verletzlicher Personen erhält zunehmend Vorrang vor traditionellen Auslegungen der elterlichen Autonomie. Die Haltung der Regierung ist eindeutig: Gewaltfreie Erziehung ist nicht mehr bloss eine Präferenz, sondern eine Voraussetzung für eine gesunde Gesellschaft.
Eine verborgene Krise angehen
Hinter der nüchternen Gesetzessprache verbirgt sich eine erschütternde Realität: Fast 50 Prozent aller Kinder in der Schweiz erleben zu Hause körperliche oder psychische Gewalt. Diese alarmierende Zahl aus einem Bericht von 2022 zeichnet ein düsteres Bild des Familienlebens, das das neue Gesetz verändern soll. Es geht nicht um Einzelfälle, sondern um ein systemisches Versagen: Die Hälfte der jungen Menschen im Land ist in einem Umfeld Aggression ausgesetzt, in dem sie sich eigentlich am sichersten fühlen sollte.
Die Dringlichkeit dieser Gesetzesänderung kann kaum überschätzt werden. Indem die Gesellschaft körperliche Bestrafung tolerierte, bot sie unbeabsichtigt einen Deckmantel für schwerere Formen von Misshandlung. Die hohe Zahl von Gewalttaten gegen Minderjährige im häuslichen Umfeld deutet darauf hin, dass frühere «sanfte» Ansätze zur Eindämmung körperlicher Bestrafung gescheitert sind. Dieser gesetzgeberische Schritt stellt sich der unbequemen Wahrheit, dass Gewalt für zu viele Schweizer Familien weiterhin als normaler Teil der Erziehung gilt. Das Verbot ist eine direkte Reaktion auf diese Zahlen und ein dringender, notwendiger Versuch, den Kreislauf der Gewalt über Generationen hinweg zu durchbrechen. Es macht jedem Haushalt klar, dass die körperliche und psychische Sicherheit von Kindern im öffentlichen Interesse liegt und nicht dem privaten Ermessen überlassen werden darf.
Der weitere Gesetzgebungsprozess
Der Entscheid im Nationalrat ist gefallen, doch der Kampf um die Umsetzung geht im Ständerat weiter. Der gesetzgeberische Schwung ist vor allem den unermüdlichen Bemühungen der Parlamentarierin Christine Bulliard-Marbach zu verdanken. Ihr Vorstoss, der 2021 und 2022 von beiden Räten unterstützt wurde, legte das Fundament für die Vorlage. Ihre Beharrlichkeit hat aus einem seit Langem diskutierten Konzept eine greifbare Gesetzesvorlage gemacht und das Anliegen durch die Mühlen der Schweizer Bürokratie gebracht.
Nun richtet sich die Aufmerksamkeit auf den Ständerat. Der Nationalrat hat einen klaren Auftrag erteilt, doch die kleine Kammer muss die Gesetzesänderung noch verabschieden, damit sie Gesetzeskraft erhält. Angesichts der früheren Unterstützung für Bulliard-Marbachs Vorstoss scheint der Weg frei, doch das Gesetzgebungsverfahren in der Schweiz ist selten frei von Hindernissen. Wird die Vorlage angenommen, wird die Schweiz endlich Teil der wachsenden Zahl von Ländern, die körperliche Bestrafung gesetzlich abgeschafft haben. Damit bringt sie ihr nationales Recht mit internationalen Menschenrechtsstandards in Einklang. Die kommenden Wochen werden entscheidend dafür sein, ob die Schweiz das Kapitel staatlich gebilligter körperlicher Züchtigung endgültig schliessen und eine Zukunft gewaltfreier Erziehung einschlagen kann.