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Swiss Observer

Schweizer Nachrichtendienst veröffentlicht lange unter Verschluss gehaltenes Dossier über den NS-Arzt Mengele

Der Schweizerische Nachrichtendienst hat sein 217-seitiges Dossier über Josef Mengele veröffentlicht, nachdem er eingeräumt hatte, den Zugang zum Archiv zu Unrecht verweigert zu haben. Die Veröffentlichung wirft ein Licht darauf, wie die Schweiz mit Geheimdienstakten zu NS-Verbrechen umging und wo die rechtlichen Grenzen historischer Geheimhaltung liegen.

Schweizer Nachrichtendienst veröffentlicht lange unter Verschluss gehaltenes Dossier über den NS-Arzt Mengele
AISWI swissinfo.ch

Die Schweiz hat ein 217-seitiges Geheimdienstdossier über Josef Mengele veröffentlicht und damit offengelegt, wie ein langjähriger Fehler Unterlagen über den Auschwitz-Arzt der Öffentlichkeit vorenthielt. Der Schweizerische Nachrichtendienst stellte die Akte am 10. September 2026 online, nachdem er eingeräumt hatte, den Zugang zu Unrecht verweigert zu haben.

Mengele wurde zu einem der berüchtigtsten Täter medizinischer NS-Verbrechen. In Auschwitz wählte er Häftlinge für Experimente aus, die häufig grausam und tödlich waren. Nach dem Krieg floh er nach Südamerika und blieb bis zu seinem Tod in Brasilien im Jahr 1979 auf der Flucht.

Das veröffentlichte Material konzentriert sich auf seine Verbindungen zur Schweiz. Es enthält Zeitungsberichte über mutmassliche Aufenthalte im Land, auch aus Zeiten, in denen internationale Haftbefehle weiterhin galten. Polizeidokumente verzeichnen Einreisesperren, Haftbefehle und Ermittlungen gegen Personen, die ihm vermutlich geholfen hatten, sich zu verstecken.

Die Veröffentlichung ermöglicht Historikerinnen und Historikern sowie der Öffentlichkeit den direkten Zugang zu Unterlagen des Bundesarchivs. Sie rückt auch die Verfahren des Schweizer Nachrichtendienstes ins Blickfeld, denn die Verantwortlichen räumten ein, dass die Sperre auf einer falschen Auslegung der Archivregeln beruhte.

Ein Archivfehler hielt die Akte unter Verschluss

Der NDB erklärte, er sei davon ausgegangen, dass das Dossier bis Ende 2071 geschützt bleibe. Diese Auslegung geriet ins Wanken, nachdem der Historiker Gérard Wettstein die jüngste, im Februar 2026 ergangene Ablehnung angefochten hatte. Die Beschwerde führte zu einer Überprüfung, bei der sich herausstellte, dass die Behörde die archivrechtlichen Schutzbestimmungen falsch angewendet hatte.

Der Fehler betraf den Status einer Akte, die 2001 von der damaligen Polizeidienststelle im Bundesamt für Polizei an das Bundesarchiv übergeben worden war. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Bund eine liberale Zugangspolitik für historische Unterlagen eingeführt. Auch die Bergier-Kommission hatte das Dossier bei der Vorbereitung ihres Berichts über die Schweiz und den Zweiten Weltkrieg geprüft.

Der NDB erklärte, er habe nicht erkannt, dass das Mengele-Dossier faktisch bereits freigegeben worden war. Das Eingeständnis hat Folgen, die über dieses einzelne Archiv hinausreichen. Es wirft Fragen dazu auf, wie Nachrichtendienste ältere Akten klassifizieren, wie Behörden mit Archivfachleuten kommunizieren und wie Gesuchstellende Entscheide anfechten können, wenn staatliche Akten unter Verschluss bleiben.

Der Dienst kündigt nun eine allgemeine Überprüfung seiner Zugangsregeln für archivierte Dokumente an. Dabei könnte sich zeigen, ob andere Unterlagen ähnlich lange verzögert wurden.

Die Akten dokumentieren Mengeles Aufenthalte in der Schweiz

Das Dossier dokumentiert wiederholte Vermutungen, Mengele sei in die Schweiz eingereist, obwohl international nach ihm gefahndet wurde. Ein grosser Teil der Akte besteht aus Zeitungsberichten, die mutmassliche Besuche verfolgten und herauszufinden versuchten, wo sich der Flüchtige aufhielt. Die Berichte geben die öffentliche Besorgnis wieder, während sich die Schweizer Behörden mit einem Mann befassten, der bereits mit Massenmord und medizinischen Experimenten in Verbindung gebracht wurde.

Polizeimaterial ergänzt diese Berichte um eine formellere Ebene. Die Dokumente enthalten Einreisesperren und Haftbefehle sowie Ermittlungen gegen Personen, die Mengele möglicherweise ein Versteck angeboten hatten. Einige Passagen sind weiterhin geschwärzt. Daher beantwortet die Veröffentlichung nicht alle Fragen dazu, wer was wusste und wann.

Die Akte ist für die Schweiz besonders relevant, weil Mengele nach dem Krieg als Tourist nach Europa zurückkehrte und auch in die Schweiz kam. Frühere Recherchen der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft befassten sich mit diesem Vorfall und den Umständen seiner Aufenthalte. Die neu veröffentlichten Dokumente könnten Forschenden helfen, seit Jahrzehnten verbreitete Darstellungen zu überprüfen.

Wettstein, dessen Beschwerde die Überprüfung auslöste, begrüsste die Veröffentlichung im Mai und bezeichnete sie als einen «wichtigen Schritt». Der Zugang könne dazu beitragen, Mythen über Mengeles Präsenz in der Schweiz zu zerstreuen, sagte er. Die veröffentlichten Unterlagen ermöglichen nun, diese Arbeit anhand von Primärquellen statt allein auf Grundlage von Spekulationen fortzusetzen.

Der NDB zieht die Grenze bei der Offenlegung

Der NDB gibt an, so wenige Schwärzungen wie möglich vorgenommen zu haben. Im veröffentlichten Dossier bleiben persönliche Angaben von Bundesangestellten geschützt, die mit dem NDB und seinen Vorgängerorganisationen in Verbindung standen. Ebenfalls zurückgehalten werden Informationen, die dem gesetzlichen Quellenschutz unterliegen, sowie Daten über Drittpersonen, sofern es sich bei ihnen nicht um Personen des öffentlichen Lebens handelt.

Diese Einschränkungen spiegeln das praktische Spannungsfeld in Geheimdienstarchiven wider. Historische Unterlagen können für das Verständnis staatlichen Handelns unerlässlich sein, zugleich aber Informationen über Informanten, Amtspersonen und Privatpersonen enthalten, die nie in der Öffentlichkeit standen. Der NDB hat die Akte veröffentlicht und dabei gesetzlich geschützte Informationskategorien gewahrt.

Die teilweise geschwärzten Passagen machen auch deutlicher, was weiterhin nicht zugänglich ist. Forschende können nun zwischen Material unterscheiden, das aus rechtlichen Gründen zurückgehalten wird, und Material, dessen Zugang zuvor wegen einer falschen Auslegung der Schutzfrist gesperrt war. Diese Unterscheidung ist für künftige Gesuche um Zugang zu Geheimdienstakten wichtig.

Bei der angekündigten allgemeinen Überprüfung wird sich zeigen, ob die Verfahren des Nachrichtendienstes dem liberalen Ansatz des Bundes zum Zugang zu historischen Unterlagen entsprechen. Sie könnte auch klären, wie der NDB mit dem Bundesarchiv zusammenarbeitet, wenn alte Geheimdienstakten aus dem operativen Gewahrsam in die historische Überlieferung übergehen.

Die Veröffentlichung stellt die Rechenschaftspflicht der Schweiz im Umgang mit Archiven auf die Probe

Mit der Veröffentlichung verlagert sich die Debatte von der Frage, ob das Dossier existiert, hin zum Umgang der Schweiz mit ihrer nachrichtendienstlichen Vergangenheit. Es war bereits bekannt, dass die Bergier-Kommission die Dokumente geprüft hatte. Die Öffentlichkeit konnte die vollständige Akte jedoch nicht frei einsehen, weil der NDB sie als geschützt einstufte. Diese Lücke zwischen historischer Aufarbeitung und öffentlichem Zugang ist nun kleiner geworden.

Für Schweizer Historikerinnen und Historiker bietet das Dossier eine Grundlage, um zu untersuchen, wie die Behörden auf einen flüchtigen NS-Verbrecher reagierten, wie Informationen zwischen Polizei und Nachrichtendiensten ausgetauscht wurden und wie mutmassliche Helfer ins Visier der Ermittlungen gerieten. Die Akten könnten auch dazu beitragen festzustellen, welche Behauptungen über Mengeles Präsenz in der Schweiz auf amtlichen Berichten beruhen und welche auf späteren Nacherzählungen.

Für den Staat ist der Fall ein Test für die Rechenschaftspflicht im Umgang mit Archiven. Der NDB hat den Fehler eingeräumt, das Material veröffentlicht und eine umfassendere Überprüfung angekündigt. Diese Schritte machen die jahrelange Zugangsbeschränkung nicht ungeschehen, schaffen aber ein Verfahren zur Prüfung ähnlicher Akten.

Das Dossier ist nun über das System des Bundes verfügbar, wobei die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzbestimmungen weiterhin gelten. Die Veröffentlichung gibt Forschenden, Journalistinnen und Journalisten sowie Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz eine dokumentierte Grundlage, um eine der heikelsten Verbindungen des Landes zu den NS-Verbrechen neu zu untersuchen.