Asyl
Nationalrat befürwortet strengere Asyl- und Bürgerrechtsmassnahmen
Der Nationalrat hat strengere Asyl- und Bürgerrechtsmassnahmen gutgeheissen. Dazu gehören ein möglicher Entzug des Bürgerrechts und die Ausschaffung von Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern, die wegen schwerer Straftaten verurteilt wurden, sowie Änderungen beim Umgang mit Asylgesuchen afghanischer Frauen.

Der Nationalrat hat am Donnerstag, 17. September 2026, ein Paket mit strengeren Asyl- und Migrationsmassnahmen gutgeheissen und damit eine neue parlamentarische Prüfung der Schweizer Asylpolitik eingeleitet. Die grosse Kammer stimmte Vorstössen zu, die das Bürgerrecht, die Ausschaffung, Asylgesuche afghanischer Frauen und den Druck auf Länder betreffen, die bei Rückführungen nicht kooperieren.
Die Abstimmungen fanden während einer ausserordentlichen Session zur Europäischen Union und zum Asylwesen statt. Nun werden die Massnahmen an den Ständerat weitergeleitet, der über ihre Unterstützung entscheiden muss. Bis dahin geben die Abstimmungen die Richtung der politischen Debatte vor, ändern aber für sich allein weder das Schweizer Recht noch die Verwaltungspraxis.
Der Bundesrat lehnte jede der neun Motionen ab, die während der Session behandelt wurden. Dennoch brachte der Nationalrat Vorschläge voran, die bei schweren Straftaten von Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern, beim Status schutzsuchender afghanischer Frauen und bei der Zusammenarbeit mit Herkunftsländern eine härtere Linie vorsehen.
Das Paket umfasste auch eine Motion der Fraktion der rechten Schweizerischen Volkspartei. Sie fordert den Bundesrat auf, im Gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit jeden vorgeschlagenen Wechsel der EU-Regeln zur Entschädigung arbeitsloser Grenzgängerinnen und Grenzgänger abzulehnen. Damit verknüpft die Massnahme die Asylpolitik mit dem umfassenderen Verhältnis der Schweiz zur EU.
Doppelbürgerinnen und Doppelbürger im Visier einer Bürgerrechtsprüfung
Ein vorgeschlagener Vorstoss zum Bürgerrecht zielt auf Doppelbürgerinnen und Doppelbürger, die wegen schwerster Straftaten verurteilt wurden. Ihnen soll das Schweizer Bürgerrecht entzogen und anschliessend die Ausschaffung angeordnet werden können. Der Nationalrat stimmte einer Motion zu, die den Bundesrat anweist, diesen Ansatz weiterzuverfolgen.
Der Vorschlag betrifft Personen, die neben der Schweizer Staatsangehörigkeit noch eine weitere besitzen. Mit seiner Annahme wird niemandem unmittelbar das Bürgerrecht entzogen oder die Ausschaffung angeordnet, und es wird auch keine neue Schwelle für Straftaten festgelegt. Die Umsetzung würde die rechtlichen und administrativen Schritte erfordern, die auf eine parlamentarische Motion folgen, sowie eine Prüfung durch den Ständerat.
Das Schweizer Bürgerrecht und die Wegweisung unterliegen bereits rechtlichen Schutzvorkehrungen. Die Motion stellt die Frage, wie weit das Parlament gehen will, wenn eine Person mit doppelter Staatsangehörigkeit ein schweres Verbrechen begeht. Sie wirft zudem praktische Fragen zum Zielland, zum dortigen rechtlichen Status der betroffenen Person und zur Vereinbarkeit einer solchen Politik mit bestehenden schweizerischen und internationalen Verpflichtungen auf.
Der Bericht nennt weder konkrete Fälle noch die erfassten Straftaten oder die Zahl der möglicherweise betroffenen Personen. Das politische Signal ist klar: Eine Mehrheit in der grossen Kammer will, dass schwere strafrechtliche Verurteilungen neben strafrechtlichen Sanktionen auch mögliche Folgen für das Bürgerrecht haben.
Nationalrat will Asylpraxis für Afghaninnen ändern
Der Nationalrat forderte auch eine Änderung beim Umgang der Schweiz mit Asylgesuchen afghanischer Frauen. Nach dem vorgeschlagenen Ansatz wären afghanische Frauen nicht mehr automatisch asylberechtigt, sondern würden stattdessen vorläufig aufgenommen.
Der Unterschied ist bedeutsam. Eine Asylgewährung anerkennt den Schutzstatus nach Schweizer Asylrecht. Die vorläufige Aufnahme ist ein anderer Status, der einer Person den Aufenthalt in der Schweiz erlaubt, wenn eine Rückkehr derzeit als unmöglich, unzulässig oder unzumutbar gilt. Die Motion des Nationalrats will afghanische Frauen durch eine Änderung der Verwaltungspraxis in diese Kategorie überführen.
Der Bericht enthält keine Zahl dazu, wie viele afghanische Frauen betroffen wären. Auch beschreibt er nicht, wie die Behörden die einzelnen Gesuche im vorgeschlagenen System beurteilen würden. Über jedes Gesuch müssten die zuständigen Behörden weiterhin einzeln entscheiden; zudem könnte der Entscheid nach den geltenden Verfahren gerichtlich überprüft werden.
Die Massnahme ist Teil einer breiteren Debatte über den Schutz von Menschen, die aus Afghanistan fliehen, den Familiennachzug und die Grenzen des Schweizer Asylsystems. Swissinfo hat separat über grosse Hindernisse berichtet, mit denen Asylsuchende konfrontiert sind, die Familienangehörige in die Schweiz holen wollen. Der Entscheid des Ständerats wird bestimmen, ob der Vorschlag über den Nationalrat hinaus weiterkommt.
Ständerat entscheidet über das weitere Vorgehen
Der Nationalrat stimmte auch gezielten Sanktionen gegen Länder zu, die bei Rückführungen nicht mit der Schweiz zusammenarbeiten. Vor der Einführung solcher Sanktionen wären Gesetzesänderungen erforderlich.
Die Massnahme spiegelt ein wiederkehrendes Problem der Migrationspolitik wider: Eine Wegweisung hängt von der praktischen Zusammenarbeit mit dem Herkunftsland ab. Ohne Reisepapiere oder die Aufnahmebereitschaft dieses Landes können Schweizer Behörden eine Rückführung nur schwer vollziehen. Die Motion will mit länderspezifischen Sanktionen zusätzlichen Druck ausüben. Der Bericht nennt jedoch weder betroffene Länder noch die mögliche Form der Strafen.
Eine weitere Motion betraf Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie die EU. Sie fordert den Bundesrat auf, im Gemischten Ausschuss zur Personenfreizügigkeit jeden vorgeschlagenen Wechsel der EU-Regeln zur Entschädigung arbeitsloser Grenzgängerinnen und Grenzgänger abzulehnen. Damit verband die Agenda des Nationalrats die Durchsetzung des Asylrechts mit einem heiklen Bereich der bilateralen Beziehungen der Schweiz zur EU.
Der nächste Entscheid liegt beim Ständerat. Lehnt die kleine Kammer die Motionen ab oder ändert sie diese, folgen weitere parlamentarische Verhandlungen. Stimmen beide Kammern zu, muss der Bundesrat die politischen Aufträge je nach Massnahme noch in Gesetzgebung oder Verwaltungshandeln umsetzen.