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Swiss Observer

Schweizer Krankenversicherung deckt weiterhin alternative Medizin

Der Ständerat lehnt den Antrag ab, Akupunktur und Homöopathie aus der Grundversicherung zu streichen, und hält damit am Volksentscheid von 2009 zu alternativen Behandlungsmethoden fest.

Schweizer Krankenversicherung deckt weiterhin alternative Medizin
AISWI swissinfo.ch

Mit einem wegweisenden Entscheid bekräftigt der Ständerat den besonderen Schweizer Ansatz im Gesundheitswesen und verwirft einen Antrag, alternative Medizin aus der Grundversicherung zu streichen. Am 12. Juni 2025 lehnte der Ständerat den Vorschlag stillschweigend ab und bewahrte ganzheitliche Behandlungen damit vor dem Rotstift. Die Ablehnung erfolgte entgegen der Empfehlung des Nationalrats und führte zu einer deutlichen Pattsituation im Parlament, in der sich Tradition und der Volkswille gegen Sparmassnahmen durchsetzten.

Der Antrag, der die bestehende Versicherungslandschaft grundlegend hätte verändern können, stiess in der kleinen Kammer sofort auf entschiedenen Widerstand. Indem die Politikerinnen und Politiker am Status quo festhielten, sendeten sie eine klare Botschaft: Die Verbindung von konventioneller und komplementärer Medizin ist nicht bloss eine politische Präferenz, sondern ein Grundpfeiler der Schweizer Gesundheitsidentität. Der Entscheid stellt sicher, dass Millionen Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz weiterhin auf eine vielfältige Auswahl vergüteter Behandlungen zugreifen können, ohne zusätzliche finanzielle Hürden überwinden zu müssen. Das ist ein Sieg für die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten und festigt den Ruf der Eidgenossenschaft als internationaler Sonderfall, der unterschiedliche medizinische Ansätze staatlich unterstützt.

Fünf Behandlungssäulen gesichert

Fünf verschiedene medizinische Fachrichtungen haben den gesetzgeberischen Angriff überstanden und bleiben fest im Leistungskatalog der Grundversicherung verankert. Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin und die Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) werden weiterhin für alle Versicherten automatisch vergütet. Der Antrag zielte ausdrücklich auf diese fünf Säulen ab und wollte sie eher als Luxusleistungen der Zusatzversicherung denn als grundlegende Versorgung einstufen.

Für Patientinnen und Patienten sowie für die behandelnden Fachpersonen ist dies ein Moment grosser Erleichterung. Diese Behandlungen sind in der Schweiz keine Randerscheinungen, sondern tief in die alltägliche Gesundheitsversorgung eingebettet. Mit der Ablehnung des Antrags anerkennt der Ständerat, dass für einen bedeutenden Teil der Bevölkerung ein Rezept für pflanzliche Heilmittel oder eine Akupunktursitzung ebenso grundlegend ist wie ein Besuch bei einer Hausärztin oder einem Hausarzt. Die fortgesetzte Aufnahme dieser Therapien unterstreicht ein ganzheitliches Gesundheitsverständnis, auf das die Schweiz nicht verzichten will. So bleibt das gesamte Spektrum der Heilmethoden für die Bevölkerung zugänglich, unabhängig davon, ob sie sich eine zusätzliche Versicherung leisten kann.

Der Streit um «optionale» Leistungen

Die Debatte löste eine heftige ideologische Auseinandersetzung zwischen Befürwortern von Kostensenkungen und Verteidigern des Status quo aus. Philippe Nantermod von der Mitte-rechts-Partei FDP.Die Liberalen führte den erfolglosen Vorstoss an und argumentierte mit Nachdruck, diese Behandlungen sollten zu «optionalen Leistungen» herabgestuft werden, ähnlich der Unfallversicherung. Seine Haltung spiegelt den wachsenden Druck wider, die stetig steigenden Gesundheitskosten einzudämmen, indem Leistungen gestrichen werden, die manche Politikerinnen und Politiker als nicht grundlegend betrachten.

Diese marktorientierte Logik stiess jedoch frontal mit der politischen Realität zusammen. Hannes Germann von der Schweizerischen Volkspartei bremste den Vorschlag im Namen der Kommission aus und verwies auf die unbestreitbare Bedeutung der direkten Demokratie. Er argumentierte, eine Streichung der Kostenübernahme würde «dem Willen der Bevölkerung zuwiderlaufen». Dieser Konflikt verdeutlicht die Spannung im Zentrum der Schweizer Politik: das anhaltende Kräftemessen zwischen fiskalischer Zurückhaltung und dem Volkswillen. Nantermods Niederlage zeigt, dass technokratische Effizienz in der Schweiz den etablierten Gesellschaftsvertrag nicht ohne Weiteres aushebeln kann, insbesondere wenn es um die Gesundheit und das Wohlergehen der Stimmberechtigten geht.

Wirtschaftlichkeit und Volkswille

Letztlich stützt sich der Entscheid auf den Volksentscheid von 2009, bei dem die Schweizer Stimmberechtigten mit deutlicher Mehrheit die Aufnahme der Komplementärmedizin in die Grundversicherung verlangten. Dieses demokratische Mandat ist weiterhin die «dritte Schiene» der Schweizer Gesundheitspolitik: Wer sie berührt, riskiert einen politischen Stromschlag. Die Weigerung des Ständerats, den Volksentscheid rückgängig zu machen, zeugt auch mehr als ein Jahrzehnt später von grossem Respekt vor der Verbindlichkeit des Referendums.

Zudem hielt das wirtschaftliche Argument für eine Streichung dieser Leistungen einer Prüfung nicht stand. Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider entkräftete die finanzpolitische Begründung und erklärte unmissverständlich, dass die Einsparungen durch das Ende der Kostenübernahme vernachlässigbar wären. Diese Erkenntnis ist ein Rückschlag für die Anhängerinnen und Anhänger eines harten Sparkurses: Die Gesundheitsversorgung Tausender Menschen für «nicht sehr grosse» Einsparungen zu beeinträchtigen, ist politisch nicht durchsetzbar. Die Unterstützung der Regierung für den Ständerat bestätigt, dass das aktuelle System nicht nur beliebt, sondern auch finanziell tragbar ist. Die Schweiz wird ihren eigenen Weg weiterverfolgen und zeigen, dass ein modernes Gesundheitswesen sowohl wissenschaftlich fundiert als auch offen für alternative Traditionen sein kann, ohne das Budget zu sprengen.