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Swiss Observer

Schweizer Regierung schlägt umfassende Revision des Fortpflanzungsrechts vor

Die Schweiz will die Fortpflanzungsmedizin modernisieren, indem sie Eizellenspenden legalisiert und den Zugang zu Samenspenden ausweitet. Damit vollzieht sie einen bedeutenden politischen Kurswechsel.

Schweizer Regierung schlägt umfassende Revision des Fortpflanzungsrechts vor
AIThe Local Switzerland

Die Schweiz bewegt sich entschlossen darauf zu, ein jahrzehntelanges bioethisches Verbot aufzuheben. In einer Erklärung, die in der medizinischen Fachwelt nachhallt, hat die Regierung eine umfassende Revision des Gesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung angekündigt, mit dem ausdrücklichen Ziel, Eizellenspenden zu legalisieren. Für die Eidgenossenschaft bedeutet dies einen grundlegenden Kurswechsel: Eizellenspenden sind weiterhin strikt verboten, obwohl Samenspenden für verheiratete Paare legalisiert wurden.

Die Vorgabe der Regierung ist klar: Es soll eine rechtliche Gleichstellung bei männlicher und weiblicher Unfruchtbarkeit geschaffen werden. So wie Samenspenden bei männlicher Unfruchtbarkeit erlaubt sind, sollen Eizellenspenden künftig für Paare zugelassen werden, bei denen die Frau unfruchtbar ist. Damit wird eine offenkundige Ungleichheit im Schweizer Gesundheitsrecht anerkannt, die unzählige Familien in eine rechtliche Grauzone oder zu kostspieligen Auslandsreisen gezwungen hat. Indem Bern das Innendepartement beauftragt, bis Ende nächsten Jahres einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, signalisiert es, dass die Ära der restriktiven Fortpflanzungspolitik abrupt zu Ende geht. Die Regierung passt die Regeln nicht bloss an, sondern schreibt sie neu, damit die rechtlichen Rahmenbedingungen den medizinischen Möglichkeiten entsprechen.

Hürden für unverheiratete Paare abbauen

Die Regierung geht direkt gegen Vorschriften vor, die sie als «überholt» bezeichnet und die der modernen Schweizer Gesellschaft nicht mehr gerecht würden. Derzeit ist der Zugang zu Samenspenden verheirateten Paaren vorbehalten. Diese Einschränkung, so hält der Bundesrat ausdrücklich fest, «entspricht der gesellschaftlichen Realität nicht mehr». Mit der vorgeschlagenen umfassenden Ausweitung der Rechte sollen sowohl Eizellen- als auch Samenspenden unverheirateten Paaren zugänglich gemacht werden. Damit würde eine bedeutende diskriminierende Hürde beseitigt.

Diese politische Entwicklung folgt auf die wegweisende Legalisierung der gleichgeschlechtlichen Ehe im Jahr 2022, durch die verheiratete lesbische Paare Zugang zu Samenspenden erhielten. Das Erfordernis eines Ehescheins hat jedoch Tausende unverheiratete Paare, die in einer festen Beziehung leben, ohne Möglichkeiten im Inland zurückgelassen. Indem die Regierung das Erfordernis einer Ehe streicht, anerkennt sie die vielfältigen Familienformen in den Kantonen. Die Botschaft aus Bern ist eindeutig: Der Staat soll den Wunsch nach einer Familiengründung ermöglichen und nicht behindern, unabhängig vom Zivilstand. Mit diesem Vorschlag dürfte die Schweiz zu ihren europäischen Nachbarländern aufschliessen. Er trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die Vorstellung einer stabilen Familie grundlegend gewandelt hat.

Fertilitätstourismus eindämmen, Familien schützen

Bern stellt sich der Realität des «Fertilitätstourismus». Der Vorstoss zur Legalisierung wird von einer zentralen Priorität angetrieben: dem Schutz der Spenderinnen und dem Wohl des Kindes. Die Behörden warnten ausdrücklich, «dieser Schutz kann nicht gewährleistet werden, wenn Eltern auf eine Eizellenspende im Ausland zurückgreifen». Jahrelang mussten Schweizer Paare in Länder wie Spanien oder Tschechien reisen, um Behandlungen in Anspruch zu nehmen, die in der Schweiz verboten sind. Dadurch entstand ein regulatorischer blinder Fleck hinsichtlich der genetischen Herkunft und der Krankengeschichte der Spenderinnen.

Indem die Schweiz diese Verfahren im Inland ermöglicht, gewinnt sie die Aufsicht zurück. Die Regierung argumentiert, dass die Durchführung dieser medizinischen Leistungen innerhalb der Schweizer Grenzen strenge ethische Standards und Rechtssicherheit für die daraus hervorgehenden Kinder gewährleistet. Damit soll pragmatisch sichergestellt werden, dass durch eine Spende gezeugte Kinder die Möglichkeit haben, ihre Herkunft zu erfahren. Dieses Recht wird bei grenzüberschreitenden Verfahren zur Fortpflanzung häufig beeinträchtigt. Die Regierung räumt damit im Grunde ein, dass das Verbot die Praxis nicht verhindert hat, sondern sie lediglich in Länder verlagert hat, in denen das Schweizer Recht den Bürgerinnen und Bürgern keinen Schutz bietet.

Medizin modernisieren: der weitere Weg

Für das Innendepartement läuft nun die Zeit. Mit einer Frist bis Ende nächsten Jahres stellt die Ausarbeitung dieses Gesetzes eine der bedeutendsten Aktualisierungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches im Bereich des Familienrechts seit Langem dar. Der Entscheid der Regierung, das Gesetz «vollständig zu revidieren», statt bloss notdürftige Anpassungen vorzunehmen, zeigt, dass sie das Gesundheitswesen umfassend modernisieren will.

Bei dieser Revision geht es nicht nur um medizinische Verfahren, sondern auch um eine gesellschaftspolitische Aussage. Das Parlament hat die Exekutive seit Langem zum Handeln gedrängt, und der daraus hervorgehende Vorschlag dürfte die demografische Landschaft des Landes verändern. Während sich die Schweiz auf die Debatte über diese Änderungen vorbereitet, rücken die Details der Umsetzung in den Vordergrund, die diese neue Ära der Fortpflanzungsfreiheit prägen werden. Der Gesetzesentwurf dürfte einer intensiven Prüfung unterzogen werden, doch die entschlossene Haltung der Regierung lässt darauf schliessen, dass die Dynamik des Wandels nun unumkehrbar ist. Die Schweiz tritt damit endlich ins 21. Jahrhundert der Fortpflanzungsmedizin ein.