Schweiz
Schweizer Exporteure könnten von milliardenschweren US-Zollrückerstattungen profitieren
Schweizer Exporteure könnten Anspruch auf Rückerstattungen von US-Zöllen in Höhe von bis zu 2 Milliarden Dollar haben, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA das amerikanische Zollregime zu Fall gebracht hat. Die möglichen Rückzahlungen betreffen vor allem Präzisionsinstrumente, medizinische Geräte und Uhren, obwohl formell nicht die Exporteure, sondern die Importeure das Geld erhalten.

Schweizer Unternehmen könnten mit Rückerstattungen von US-Zöllen in Höhe von bis zu 2 Milliarden Dollar in Verbindung stehen, wie UBS-Ökonomen schätzen. Damit könnten Exporteure finanziell entlastet werden, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA das amerikanische Zollregime zu Fall gebracht hat. Die Schätzung umfasst Waren, die zwischen April 2025 und Februar 2026 versandt wurden. In diesem Zeitraum entrichteten Unternehmen und ihre amerikanischen Kunden Zölle gemäss dem umstrittenen System.
Die möglichen Rückerstattungen sind für mehrere wichtige Schweizer Exportbranchen von Bedeutung. UBS nennt Präzisionsinstrumente, medizinische Geräte und Uhren als die Hauptkategorien, für die Rückzahlungen infrage kommen. Kaffee, Maschinen und elektrische Ausrüstungen machen einen grossen Teil der übrigen betroffenen Waren aus.
Das Geld wird nicht automatisch an Schweizer Hersteller fliessen. Nach dem US-Zollsystem steht der formelle Rückerstattungsanspruch dem eingetragenen Importeur zu, in der Regel also dem amerikanischen Käufer, der den Zoll an der Grenze entrichtet hat. UBS weist deshalb darauf hin, dass Exporteure möglicherweise nur einen Teil des Nutzens erhalten, abhängig von ihren Verträgen und Geschäftsbeziehungen mit US-Kunden.
Für Unternehmen in Basel, Genf, Neuenburg und der Juraregion bietet die Schätzung nach Monaten der Unsicherheit bei den Zöllen eine mögliche Verbesserung der Margen. Die Höhe der einzelnen Ansprüche hängt von den Zolldokumenten, der Anspruchsberechtigung und davon ab, wie Importeure die Rückerstattungen entlang der Lieferketten weitergeben.
Uhren und Medizintechnik stehen bei den Ansprüchen an erster Stelle
Auf Präzisionsinstrumente, medizinische Geräte und Uhren entfallen die grössten möglichen Ansprüche. Diese Branchen stehen im Zentrum der Schweizer Exportwirtschaft mit hoher Wertschöpfung. Sie verbinden Hersteller im Jurabogen, in Genf, Basel und der Ostschweiz mit Vertriebspartnern und Spitälern in den gesamten USA.
UBS hat keine Aufschlüsselung der geschätzten 2 Milliarden Dollar nach einzelnen Produkten veröffentlicht. Gemäss der Einschätzung dürften die grössten Rückerstattungen auf Lieferungen im Zeitraum von April 2025 bis Februar 2026 entfallen. Der Rest konzentriert sich auf Kaffee, Maschinen und elektrische Ausrüstungen. Damit reichen die Rückerstattungen über die bekanntesten Schweizer Luxusmarken hinaus.
Die Uhrenindustrie könnte besonders im Fokus stehen, weil Zölle den Preis fertiger Zeitmesser nach ihrem Eintritt in den US-Markt erheblich beeinflussen können. Bei Medizintechnikunternehmen ist die Geschäftsstruktur anders: US-Importeure treten häufig als Vertriebspartner oder Lieferanten für Institutionen auf. Auch Präzisionstechnikfirmen verkaufen über etablierte amerikanische Partner, die in ihrem Namen die Zollabwicklung übernommen haben.
Diese Geschäftsbeziehungen werden bestimmen, wer profitiert. Ein Schweizer Zulieferer könnte einen Teil der Zölle durch tiefere Preise getragen, die Kosten mit einem Vertriebspartner geteilt oder die gesamte Abgabe dem Käufer weiterverrechnet haben. Der Rückerstattungsprozess könnte diese Vereinbarungen wieder zur Diskussion stellen, insbesondere wenn die Verträge nicht regeln, wem spätere Zollrückerstattungen zustehen.
Amerikanische Importeure kontrollieren den Geldfluss
Das Geld geht formell an US-Importeure und nicht an Schweizer Exporteure. Dieser Unterschied wird darüber entscheiden, ob die geschätzten Rückerstattungen Schweizer Herstellern zugutekommen oder bei amerikanischen Vertriebspartnern und Käufern verbleiben, die die Zölle entrichtet haben.
Zollrückerstattungen gehen grundsätzlich an jene Partei, die als eingetragener Importeur erfasst ist. Schweizer Unternehmen können dennoch profitieren, wenn ihre Verkaufsverträge Kunden zur Weitergabe erstatteter Zölle verpflichten oder wenn die Parteien nach dem Gerichtsurteil die Preise neu verhandeln. Fehlt eine entsprechende Klausel, haben Exporteure nach Abschluss des ursprünglichen Geschäfts möglicherweise nur begrenzte Einflussmöglichkeiten.
Der Prozess bringt auch zusätzlichen administrativen Aufwand mit sich. Importeure müssen anspruchsberechtigte Einfuhren ermitteln, die entrichteten Zölle dokumentieren und die US-Zollverfahren einhalten. Schweizer Unternehmen müssen Rechnungen, Versandunterlagen und Verrechnungspreisvereinbarungen für den betroffenen Zeitraum abgleichen. Der endgültige Betrag könnte unter der Schätzung von 2 Milliarden Dollar liegen, wenn bestimmte Waren ausgeschlossen werden oder Ansprüche nicht belegt werden können.
Der Entscheid des Obersten Gerichtshofs hat somit eine Möglichkeit geschaffen, aber keinen automatischen Geldsegen. Finanzteams und Exportverantwortliche müssen sich mit US-Kunden, Zollagenten und Rechtsberatern abstimmen. Das Ergebnis kann sich stark unterscheiden: zwischen einem multinationalen Unternehmen mit detaillierter Dokumentation und einem kleineren Zulieferer, der über einen unabhängigen Vertriebspartner verkauft hat.
Angekündigte Zollsätze verdecken die tiefere effektive Belastung
Der angekündigte Zollsatz könnte von 12,5% auf 15% steigen, während die effektive Belastung bei rund 6% bleibt. UBS erwartet, dass der höhere Satz den im November vereinbarten Handelsrahmen zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten widerspiegelt. Die tiefere effektive Belastung ergibt sich aus Ausnahmen und der Zusammensetzung der Schweizer Exporte, insbesondere aus der Bedeutung der Pharmaindustrie.
Pharmazeutika sind der grösste Schweizer Exportposten in die Vereinigten Staaten und gemäss UBS-Ökonomin Meret Muegeli grösstenteils von den aktuellen Zöllen ausgenommen. Diese Ausnahme reduziert die durchschnittliche Belastung für Schweizer Unternehmen im Vergleich zum angekündigten Zollsatz erheblich.
Für Unternehmen bleibt die politische Lage schwierig einzuschätzen. Ein Unternehmen, das Uhren oder medizinische Geräte exportiert, kann mit einer anderen Kostenstruktur konfrontiert sein als ein Pharmakonzern. Gleichzeitig schafft der spätere Rückerstattungsprozess eine weitere Unsicherheit für die Preisgestaltung und den Cashflow. US-Kunden könnten zudem auf Klarheit warten, bevor sie neue Bestellungen aufgeben oder sich auf Rückerstattungsbedingungen einigen.
Der Rahmen vom November bietet einen Orientierungspunkt, doch die Schätzung der Rückerstattungen bezieht sich auf ein Zollregime, das der Oberste Gerichtshof zu Fall gebracht hat. Schweizer Exporteure müssen daher zwei unterschiedliche Zeitpläne im Blick behalten: die Rückforderung bereits entrichteter Zölle und die Vorbereitung auf die Zollstruktur für künftige Lieferungen. Die von UBS erwarteten 15% bieten Unternehmen eine Planungsgrundlage, sind aber keine Garantie für die endgültige Zollrechnung.
Rückerstattungen entlasten, während Unternehmen für 2027 planen
Die Schweizer Wirtschaft wuchs im zweiten Quartal um 1,5%, doch laut UBS überzeichnet diese Zahl ihre grundlegende Stärke. Alessandro Bee, Ökonom bei UBS, bezeichnete das Ergebnis als «etwas übertrieben und die Realität nicht vollständig abbildend», verwies aber auf Anzeichen einer Erholung.
Die Aussicht auf Rückerstattungen kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Unternehmen prüfen, ob die Erholung trotz Handelskosten und unsicherer US-Politik Bestand haben kann. Eine Zahlung an Importeure könnte den Cashflow in Teilen der Exportwirtschaft verbessern, würde die Auswirkungen künftiger Zölle aber nicht ausgleichen. Das wirtschaftliche Ergebnis hängt davon ab, wie schnell Ansprüche bearbeitet werden und wie viel Schweizer Lieferanten über ihre Beziehungen zu US-Kunden zurückerhalten.
UBS erwartet für 2027 einen Rückgang der Arbeitslosigkeit und eine Inflation von unter 1%. Bee rechnet zudem damit, dass die Schweizerische Nationalbank etwa zur Jahresmitte erstmals die Zinsen erhöht, auch wenn die Geldpolitikverantwortlichen früher handeln könnten. Gemäss dem Bericht steht später in diesem Monat der dritte Zinsentscheid der SNB in diesem Jahr an.
Für Schweizer Hersteller besteht der nächste Schritt darin, die Verwaltung der Rückerstattungsansprüche sorgfältig mit der üblichen Geschäftsplanung zu verbinden. Exporteure müssen die Verhandlungen über Rückerstattungen mit amerikanischen Kunden verfolgen und sich gleichzeitig auf einen möglichen angekündigten Zollsatz von 15% einstellen. Das Gerichtsurteil könnte dem Handel Geld zurückführen, beseitigt aber nicht die Notwendigkeit, angesichts der anhaltenden Unsicherheit über die US-Politik Preise festzulegen, Verträge abzuschliessen und Investitionen zu planen.