Recht
Schweizer Gericht schränkt Kennzeichnung pflanzlicher Lebensmittel ein
Das Bundesgericht hat entschieden, dass für vegane Produkte keine tierbezogenen Begriffe verwendet werden dürfen. Das Urteil betrifft Lebensmittelhersteller und setzt einen wichtigen Präzedenzfall für die Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Das Bundesgericht, das höchste Gericht der Schweiz, hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Pflanzliche Fleischalternativen dürfen nicht mit tierbezogenen Bezeichnungen versehen werden. Das Gericht gab in einem Verfahren gegen den Zürcher Hersteller Planted Foods dem Bund recht und setzte damit einen wichtigen Präzedenzfall für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Schweiz. Der Entscheid zwingt die boomende Schweizer Branche für pflanzliche Lebensmittel dazu, ihre Marketing- und Markenstrategien zu überdenken.
Das klare Urteil des Bundesgerichts
Das Urteil verbietet ausdrücklich Bezeichnungen, die sich direkt auf Tiere beziehen, etwa «veganes Schweinefleisch», «pflanzliches Poulet» oder beschreibende Formulierungen wie «wie Poulet». Das Gericht befand, dass solche Begriffe die Konsumentinnen und Konsumenten möglicherweise in die Irre führen. Bezeichnungen, die sich auf die Zubereitungsart oder die Form beziehen, etwa «Steak», «Wurst», «Scheibe» oder «gehackt», bleiben hingegen zulässig. Damit sind Namen wie «Getreidescheiben» oder «Linsensteak» möglich, sofern sie keine Tierart nennen.
Der Rechtsweg und die Angleichung an Europa
Mit diesem Entscheid hebt das Bundesgericht ein früheres Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts auf. Dieses hatte die Bedenken des kantonalen Lebensmittelinspektorats zunächst zurückgewiesen und die Verwendung tierbezogener Bezeichnungen erlaubt. Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter stützten ihren Entscheid teilweise auf bestehende EU-Rechtsvorschriften und die Rechtsprechung. Damit trugen sie dem Umstand Rechnung, dass die Schweiz ihre Lebensmittelgesetzgebung 2017 umfassend überarbeitet hatte, um sie stärker an europäische Standards anzulehnen. Wie eine Mehrheit der Richterinnen und Richter argumentierte: «Lebensmittel, die nicht aus Tierfleisch hergestellt werden, sollten nicht nach einer Tierart benannt werden.» Damit wurde ein klarer, technisch begründeter Grundsatz festgelegt.
Konsumentenschutz im Vordergrund
Ein zentraler Beweggrund für das Urteil war der Grundsatz des Konsumentenschutzes. Das Gericht erkannte, dass die umstrittenen Bezeichnungen eine besondere Marketingfunktion erfüllen. Ein Richter hielt fest, dass diese Namen nicht nur Veganerinnen und Veganer, sondern auch «Flexitarierinnen und Flexitarier oder Neugierige ansprechen und eine Gleichwertigkeit mit echtem Fleisch suggerieren» sollen. Mit dem Verbot dieser Bezeichnungen will das Gericht mögliche Verwirrung bei den Konsumentinnen und Konsumenten verhindern und sicherstellen, dass Produktbeschreibungen den Inhalt korrekt wiedergeben. Damit soll die Transparenz auf dem Lebensmittelmarkt gestärkt werden.
Folgen für die Schweizer Branche für pflanzliche Produkte
Das Urteil verpflichtet Unternehmen wie Planted Foods, umgehend zu handeln. Sie müssen nun mehrere ihrer Produkte umbenennen, damit diese den neuen Vorschriften entsprechen. Der Präzedenzfall wird sich auf die gesamte Schweizer Branche für pflanzliche Produkte auswirken und Hersteller dazu zwingen, bei ihrer Markenbildung und Vermarktung neue Wege zu gehen. Für bestehende Produkte ist das zwar eine Herausforderung, eröffnet den Unternehmen aber auch die Möglichkeit, kreative und klare Kennzeichnungen zu entwickeln, die das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten stärken und eine eigenständige Marktidentität schaffen, die sich von herkömmlichen Fleischprodukten abhebt.