Politik
Schweizer Kantone erhalten Autonomie bei Transitplätzen für Fahrende
Der Bund verzichtet auf verbindliche Vorgaben für die Kantone, neue Transitplätze für Fahrende zu schaffen, und verweist dabei auf fehlende finanzielle Mittel und die regionale Autonomie.

Der Bund hat offiziell seine Befugnis aufgegeben, die Kantone zur Schaffung von Transitplätzen für Fahrende zu verpflichten. Mit einem einschneidenden Schritt, der die nationale Infrastrukturpolitik neu ausrichtet, hat Bern die verbindlichen Vorgaben aufgehoben, die die Regionen zum Bau neuer Anlagen für die fahrenden Gemeinschaften verpflichtet hätten. Dabei handelt es sich nicht bloss um eine Pause, sondern um einen grundlegenden Wandel in der Steuerungsstrategie.
Das Bundesamt für Kultur (BAK) bestätigte den Rückzug und erklärte, die «verbindliche Methode» sei vom Tisch, auch wenn das übergeordnete Ziel, Platz zu schaffen, bestehen bleibe. Mit diesem Entscheid wird der zentrale Durchsetzungsmechanismus, der eine gerechte Verteilung der Transitplätze im ganzen Land gewährleisten sollte, faktisch abgeschafft. Statt eines bundesweiten Auftrags hängt die Zukunft dieser Plätze nun vollständig von einem fragilen System freiwilliger Koordination ab. Der Bund betont, dass er weiterhin Massnahmen in seinem Zuständigkeitsbereich umsetzen werde. Die Hauptlast und die Entscheidungsmacht liegen jedoch nun wieder fest bei den Regionen.
Finanzierungsstreit bringt verbindliche Vorgaben zu Fall
Geld regiert die Welt, und in diesem Fall hat der Geldmangel die Bundesbehörden zum Schweigen gebracht. Das Scheitern des nationalen Koordinationsprojekts ist unmittelbar auf einen grundlegenden Finanzierungsstreit zurückzuführen. Die Kantone, die ihre Budgets entschlossen verteidigten, stimmten vor allem deshalb gegen das Projekt, weil der Bund sich weigerte, Geld bereitzustellen. Bern räumte ein, nicht in der Lage zu sein, sich finanziell an den Entwicklungskosten dieser Plätze zu beteiligen. Damit entstand eine unüberwindbare Pattsituation.
Die Finanzierungslücke legte einen entscheidenden Mangel des Vorschlags offen: eine Forderung des Bundes ohne Bundesmittel. Indem der Bund sich weigerte, die Infrastruktur zu subventionieren, deren Bau er vorschreiben wollte, räumte er den Kantonen faktisch ein Vetorecht ein, das diese nun ausgeübt haben. Die Folgen sind gravierend. Ohne finanzielle Anreize des Bundes dürfte die Wahrscheinlichkeit stark sinken, dass finanziell angespannte Regionen umstrittene Transitplätze priorisieren. Die Kostenlast liegt nun vollständig bei denjenigen, die auch für die Planung zuständig sind. Eine solche Dynamik führt bei der Infrastrukturentwicklung erfahrungsgemäss zu Stillstand.
Kantone erhalten Autonomie bei der Infrastrukturplanung
Die regionale Autonomie hat einen bedeutenden Sieg über die zentrale Planung errungen. Die Verantwortung dafür, die Zahl der Transitplätze, ihre geografische Verteilung und ihre Ausbaustandards festzulegen, liegt nun eindeutig bei den Kantonen. Damit kehrt man zu einem dezentralen Ansatz zurück: Die lokalen Behörden koordinieren sich untereinander und mit dem BAK, statt sich einer Vorgabe aus Bern zu beugen.
Das stärkt zwar die lokalen Behörden, wirft aber wichtige Fragen zur Einheitlichkeit auf. Das BAK betont, «aufgegeben wurde nicht das Vorhaben, Transitplätze zu bauen». Ohne verbindlichen Rahmen ist die Gefahr einer uneinheitlichen Lösung jedoch gross. Kritiker befürchten, dass diese Autonomie zu einer «nicht in meinem Hinterhof»-Haltung führt, bei der die Kantone die Verantwortung ihren Nachbarn zuschieben. Die Koordination erfolgt nun freiwillig, der Handlungsdruck ist somit politischer und nicht rechtlicher Natur. Die Kantone wollten die Kontrolle. Nun müssen sie beweisen, dass sie ein komplexes nationales Problem ohne Zwang durch den Bund bewältigen können.
Spannungen auf den Transitwegen nehmen zu
Die Folgen dieses politischen Vakuums zeigen sich bereits auf den Strassen. Erst vor wenigen Wochen, am 15. April 2025, wurde die Dringlichkeit der Lage deutlich, als die Polizei einen grossen Konvoi mit 50 Wohnwagen an der Einfahrt in den Kanton Wallis hinderte. Die Auseinandersetzung, zu der es ohne Vorwarnung kam, macht deutlich, wie angespannt die Lage in einem System mit unzureichender Infrastruktur ist.
Solche Vorfälle sind keine nebensächlichen Verwaltungsangelegenheiten, sondern Konfliktherde. Wenn Transitplätze nicht verfügbar sind oder die Koordination scheitert, kommt es unmittelbar zu Spannungen zwischen den Behörden und den Fahrenden. Zieht sich der Bund zurück, könnten solche Konfrontationen häufiger werden, wenn Fahrende sich in einem Flickenteppich lokaler Vorschriften zurechtfinden müssen. Die Blockade im Wallis ist eine deutliche Warnung: Zwar hat sich die Papierlage in Bern geändert, doch der Bedarf an Platz auf der Strasse bleibt bestehen und die Gefahr einer Pattsituation ist grösser denn je.