Kultur
Fall um kulturelle Aneignung in Schweizer Bar schafft rechtlichen Präzedenzfall
Berner Gericht spricht Brasserie Lorraine in wegweisendem Urteil zu kultureller Diskriminierung frei, nachdem der Auftritt einer weissen Reggaeband abgesagt worden war

In Bern ist ein Urteil gefallen, das den Vorwürfen des umgekehrten Rassismus in der Schweizer Kulturszene einen entscheidenden Dämpfer versetzt. In einem Urteil, das in den Rechts- und Unterhaltungsbranchen des Landes nachhallt, hat ein Berner Gericht die Betreiber der Brasserie Lorraine vollumfänglich freigesprochen. Das am Montag gefällte Urteil entlastet den alternativen Veranstaltungsort vom Vorwurf, gegen die Strafnorm gegen Rassendiskriminierung verstossen zu haben. Dieser Vorwurf hatte seit dem umstrittenen Sommer 2022 über dem Lokal gehangen.
Der Entscheid des Gerichts entkräftet die Argumentation, die Absage an eine weisse Band wegen Bedenken hinsichtlich «kultureller Aneignung» stelle eine strafbare Rassendiskriminierung dar. Es handelte sich nicht bloss um eine Einstellung des Verfahrens aus formellen Gründen, sondern um eine Zurückweisung der Annahme, das Verhalten des Veranstaltungsorts erfülle den gesetzlichen Tatbestand des Rassismus. Die Betreiber, die sich beharrlich geweigert hatten, eine ihnen zunächst auferlegte Busse von CHF 3'000 zu akzeptieren, wurden bestätigt. Dieser Freispruch markiert einen wichtigen Moment für die Schweizer Rechtsprechung und setzt eine hohe Schwelle dafür, was in der komplexen Dynamik von kulturellen Auftritten und Veranstaltungsmanagement als Diskriminierung gilt.
Reggae-Streit: Die Nacht, in der die Musik in Bern verstummte
Die Kontroverse geht auf eine einzige, explosive Nacht im Jahr 2022 zurück, in der die tiefen Gräben im modernen Kulturdiskurs sichtbar wurden. Die Schweizer Band «Lauwarm» betrat die Bühne der Brasserie Lorraine, bereit, ein Reggae-Set zu spielen, doch ihr Auftritt wurde abrupt abgebrochen. Der Auslöser? Eine Welle von Beschwerden von Gästen, die sich beim Anblick weisser Musiker mit Dreadlocks, die Musik mit jamaikanischen Wurzeln spielten, zutiefst «unwohl» fühlten.
Es ging weder um schlechten Ton noch um ausgelassenes Verhalten, sondern um eine ideologische Auseinandersetzung. Das Kollektiv des Lokals entschied sich in kürzester Zeit, den Auftritt abzubrechen, und begründete dies mit «kultureller Aneignung». Der Vorfall löste eine landesweite Debatte aus und polarisierte die Meinungen: Die einen sahen in der Absage ein notwendiges Zeichen für kulturelle Sensibilität, die anderen Zensur. Drei Jahre lang hallte das Schweigen nach dem abgesagten Konzert in der Schweizer Presse laut nach und machte aus einem lokalen Konzert ein Symbol für die Kulturkämpfe, mit denen sich das Land auseinandersetzt.
Politischer Sturm: Rechte Jugend fordert die woke Kultur heraus
In einer Wendung, die das traditionelle politische Drehbuch auf den Kopf stellte, wurde die Strafanzeige gegen die alternative, linksgerichtete Brasserie Lorraine von der Jungpartei der rechten Schweizerischen Volkspartei (SVP) angeführt. Die Junge SVP nutzte den Entscheid des Lokals, der weissen Band den Auftritt zu untersagen, und reichte eine formelle Beschwerde ein. Dabei machte sie genau jene Antirassismusgesetze gegen das Lokal geltend, für die sich häufig die Linke einsetzt.
Das politische Manöver war pointiert und beispiellos. Die Beschwerdeführenden argumentierten, der Ausschluss weisser Musiker aufgrund ihres Aussehens und ihrer Musikauswahl sei selbst ein gesetzlich strafbarer Akt der Rassendiskriminierung. Diese aggressive Rechtsstrategie zwang die Justiz, sich mit einem Paradox auseinanderzusetzen: Kann eine antirassistische Absicht, also kulturelle Aneignung zu verhindern, zu einer rassistischen Handlung führen? Mit dem Freispruch der Betreiber hat das Gericht diese konkrete Angriffsstrategie der Rechten faktisch entschärft. Der ideologische Konflikt zwischen der SVP und progressiven Kulturräumen ist jedoch noch lange nicht beendet.
Grenzen ziehen: Wo Recht auf kulturelle Sensibilität trifft
Nach diesem wegweisenden Urteil steht die Schweiz an einem Scheideweg. Das Gericht hat zwar klargestellt, dass das Verhalten der Brasserie Lorraine nicht strafbar war, doch die sozialen und kulturellen Fragen bleiben weitgehend unbeantwortet. Der Freispruch deutet darauf hin, dass private Veranstaltungsorte weiterhin selbst entscheiden können, welche Inhalte sie entsprechend den Werten ihrer Gemeinschaft anbieten, auch wenn diese Werte dazu führen, dass bestimmte Künstlerinnen und Künstler aufgrund kultureller Gesichtspunkte ausgeschlossen werden.
Die Folgen reichen jedoch über eine einzelne Bar in Bern hinaus. Kulturinstitutionen in den Kantonen müssen sich nun in einem Umfeld zurechtfinden, in dem die Grenze zwischen «Schutz der Kultur» und «Diskriminierung» rechtlich klar gezogen, gesellschaftlich aber verschwommen ist. Der Fall erinnert eindringlich daran, dass das Gericht der öffentlichen Meinung weiterhin tagt, auch wenn das Gesetz eine Grundlinie für das Verhalten vorgibt. Während die Schweiz vielfältiger wird, wird die Debatte darüber, wer welche Musik spielen darf und wer das Recht hat, dies zu verhindern, zweifellos weitergehen. Doch vorerst ist der Entscheid zugunsten des Rechts des Veranstaltungsorts gefallen, selbst zu wählen.