Konsumentenschutz
Neue Herkunftskennzeichnung für Schweizer Backwaren tritt in Kraft
Die Schweiz führt neue Transparenzvorschriften ein, die eine klare Herkunftskennzeichnung für alle Backwaren verlangen

Die Ära kulinarischer Unklarheit ist offiziell vorbei. Seit dem 1. Februar verlangt eine strenge neue Bundesverordnung absolute Transparenz: Jede Bäckerei, jeder Supermarkt und jedes Restaurant in der ganzen Schweiz muss die tatsächliche Herkunft seiner Backwaren angeben. Händler können sich nicht länger hinter vagen Markenbezeichnungen verstecken. Das Gesetz schreibt nun vor, dass das Produktionsland auf Etiketten oder Hinweisschildern am Verkaufsort klar ersichtlich sein muss. Dies ist ein entscheidender Sieg für den Konsumentenschutz und beendet das Rätselraten, das das morgendliche Gipfeli und den abendlichen Brotkorb lange umgeben hat.
Die Vorschrift trat zwar bereits im Februar 2024 in Kraft, doch gewährte der Bund den Unternehmen eine grosszügige Übergangsfrist von einem Jahr, um ihre Kennzeichnungssysteme anzupassen. Diese Frist ist nun abgelaufen. Der Bund sendet damit eine klare Botschaft: Konsumentinnen und Konsumenten haben ein uneingeschränktes Recht zu erfahren, was sie essen. Es geht nicht bloss um die Einhaltung administrativer Vorschriften, sondern um einen grundlegenden Wandel in der Art und Weise, wie Lebensmittel der Öffentlichkeit präsentiert werden. So soll sichergestellt werden, dass der hervorragende Ruf von Schweizer Produkten nicht durch unzureichend gekennzeichnete ausländische Ersatzprodukte verwässert wird.
Steigende Importe bedrohen die lokale Identität
Hinter diesem gesetzgeberischen Durchgreifen steht eine bemerkenswerte wirtschaftliche Realität: Ausländischer Teig überschwemmt den Schweizer Markt. In den vergangenen 20 Jahren haben sich die Importe von Backwaren mehr als verdreifacht. Dieser starke Anstieg hat die Lebensmittellandschaft des Landes verändert. Es handelt sich nicht um eine geringfügige Schwankung, sondern um eine Flut importierten Getreides und Teigs, die um die Vorherrschaft in den Regalen der Schweiz ringt.
Heute stammt fast ein Drittel aller in der Schweiz verkauften Backwaren aus dem Ausland. Dieser massive Zustrom stellt lokale Handwerksbäckereien vor eine grosse Herausforderung. Sie halten sich an die strengen Schweizer Produktionsstandards und Lohnvorgaben. Eric Emery, Präsident des Bäckerverbands in Genf, nennt diese explosionsartige Zunahme der Importe als wichtigsten Auslöser für das neue Gesetz. Der Markt hat sich stark verschoben, und ohne klare Kennzeichnung ist nicht mehr zu erkennen, ob ein Laib in einer Berner Bäckerei gebacken oder in einer industriellen Anlage im Ausland massenproduziert wurde. Das neue Gesetz bringt diese verborgenen Zahlen ans Licht und verpflichtet Händler, genau offenzulegen, welcher Anteil ihres Sortiments tatsächlich aus der Schweiz stammt.
Das Ende der Frische-Illusion
Die irreführendste Praxis, gegen die sich das Gesetz richtet, ist die Illusion des «frisch gebackenen» Brots. Ein beträchtlicher Teil der importierten Waren kommt tiefgekühlt in die Schweiz und wird erst vor Ort im Ofen aufgebacken und kurz darauf verkauft. Dieses Verfahren erzeugt eine Sinnestäuschung, die «Konsumentinnen und Konsumenten irreführen kann, die überzeugt sind, frisches Schweizer Brot zu kaufen», sagt Eric Emery. Der Duft von warmem Brot ist verführerisch, verdeckt aber oft eine industrielle Tiefkühl-Lieferkette, die über Landesgrenzen hinweg verläuft.
«Wichtig ist uns, dass die Menschen Backwaren in voller Kenntnis der Tatsachen kaufen», erklärt Emery. Die Branche strebt keinen Protektionismus an, sondern verlangt Ehrlichkeit. «Wir wollen den Import von Brot nicht verbieten, das ist nicht unsere Aufgabe», stellt Emery klar. Vielmehr sollen Konsumentinnen und Konsumenten zwischen Produkten unterscheiden können, die unter Schweizer Arbeitsgesetzen und Qualitätskontrollen hergestellt wurden, und solchen, die im Ausland nach völlig anderen Standards produziert wurden. Indem das Gesetz die Illusion der Frische durchbricht, verhindert es, dass ein tiefgekühltes Importprodukt sich als morgendliches Werk eines lokalen Handwerksbäckers ausgibt.
Einhalten oder bezahlen: Die Übergangsfrist ist abgelaufen
Die Zeit für Ausreden ist vorbei. Da die Übergangsfrist offiziell abgelaufen ist, sind die Behörden bereit, gegen Geschäfte und Restaurants vorzugehen, die ihre Beschilderung nicht angepasst haben. Verstösse haben unmittelbare finanzielle Folgen. Besitzerinnen und Besitzer, die die neuen Transparenzvorschriften missachten, müssen mit Bussen rechnen. Deren Höhe richtet sich danach, ob es sich um einen erstmaligen oder wiederholten Verstoss handelt.
Dieses konsequente Vorgehen zeigt, dass der Bund Transparenz bei Lebensmitteln als verbindlichen Standard und nicht als blosse Empfehlung betrachtet. Für Restaurantbesitzer und Händler sind Anpassungen im Betrieb obligatorisch. Speisekarten müssen neu gedruckt und Regaletiketten ersetzt werden. Die Botschaft ist unmissverständlich: Wer die neuen Ehrlichkeitsstandards nicht einhält, muss dafür bezahlen. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Prüfstein für die Lebensmittelbranche und soll sicherstellen, dass das Label «Swiss Made» seinen Wert behält und Konsumentinnen und Konsumenten nie wieder im Unklaren über die Herkunft ihres täglichen Brots gelassen werden.