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Swiss Observer

Nestlé wegen illegaler Wasserfilterung mit 500'000 Franken gebüsst

Der Kanton Waadt bestraft Nestlé wegen des nicht bewilligten Einsatzes von Aktivkohlefiltern bei der Produktion des Mineralwassers Henniez zwischen 2008 und 2022.

Nestlé wegen illegaler Wasserfilterung mit 500'000 Franken gebüsst
AISWI swissinfo.ch

In einer bedeutenden regulatorischen Massnahme hat der Schweizer Lebensmittelkonzern Nestlé vom Kanton Waadt eine Busse von 500'000 Franken (620'000 US-Dollar) wegen illegaler Wasserfilterung in seiner Mineralwasseranlage Henniez erhalten. Das Unternehmen verwendete von 2008 bis 2022, also während 14 Jahren, nicht bewilligte Aktivkohlefilter im Produktionsprozess. Der Verstoss wirft wichtige Fragen zu den Standards der Wasseraufbereitung und zum Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Schweizer Premium-Mineralwasserbranche auf.

Entdeckung und Untersuchung

Die illegalen Filterpraktiken kamen im Mai 2020 bei einer Routinekontrolle durch das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) des Kantons Waadt ans Licht. Die Untersuchung ergab, dass Nestlé Waters Aktivkohlefilter ohne entsprechende Bewilligung eingesetzt und damit gegen die Schweizer Vorschriften für die Mineralwasserproduktion verstossen hatte. Nach der Entdeckung versuchte Nestlé, eine Ausnahmebewilligung zu erhalten, blieb damit jedoch erfolglos. Das Filtersystem musste deshalb bis Ende 2022 entfernt werden.

Rechtliche Folgen und Auswirkungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt kam zum Schluss, dass die nicht bewilligte Filterung einen Verstoss gegen Artikel 29 des Bundesgesetzes über Lebensmittel darstellte. Staatsanwalt Eric Kaltenrieder betonte, dass die Konsumentinnen und Konsumenten durch die Vermarktung des Produkts als «Mineralwasser» getäuscht worden seien, obwohl es aufgrund des Filterverfahrens nicht mehr als solches eingestuft werden durfte. Die Filterung galt zwar nicht als gesundheitsschädlich, doch die irreführende Kennzeichnung verschaffte Nestlé einen unlauteren wirtschaftlichen Vorteil, der bei der Festlegung der Busse berücksichtigt wurde.

Reaktion und Abhilfe von Nestlé

Nach der Entdeckung des Verstosses arbeitete Nestlé Waters während der gesamten Untersuchung mit den Behörden zusammen. Das Unternehmen kam der Auflage nach, die Aktivkohlefilter bis Ende 2022 zu entfernen. Die vergleichsweise moderate Busse von 500'000 Franken trug dieser Zusammenarbeit sowie der Tatsache Rechnung, dass das nicht bewilligte Filterverfahren keine Gesundheitsrisiken für die Konsumentinnen und Konsumenten darstellte. Der Fall zeigt das Spannungsfeld zwischen der Einhaltung von Vorschriften und industriellen Praktiken in der Schweizer Getränkeindustrie.

Schweizer Regulierungsrahmen

Der Fall unterstreicht die strengen Schweizer Vorschriften zur Herstellung und Kennzeichnung von Mineralwasser. Nach Schweizer Recht muss Mineralwasser seinen natürlichen Zustand bewahren und darf nur minimal verarbeitet werden, um als «Mineralwasser» bezeichnet werden zu dürfen. Aktivkohlefilter sind zwar bei anderen Wasseraufbereitungsverfahren üblich, bei Produkten, die als natürliches Mineralwasser vermarktet werden, sind sie jedoch nicht erlaubt. Mit diesem Regelwerk soll die Integrität und der Ruf der Schweizer Mineralwasserbranche gewahrt werden, die seit jeher für ihre hohe Qualität und natürliche Reinheit bekannt ist.