Abstimmungen
Wie das fast flächendeckende System der brieflichen Stimmabgabe in der Schweiz funktioniert
Mehr als 90 % der Schweizer Stimmberechtigten stimmen brieflich ab. Die briefliche Stimmabgabe ist zu einem festen Bestandteil des politischen Systems des Landes geworden. Die Ausgestaltung des Systems erklärt mit, weshalb die Sicherheit der brieflichen Stimmabgabe in der Schweiz weniger umstritten ist als in vielen anderen Demokratien.

Mehr als 90 % der Schweizer Stimmberechtigten geben ihre Stimme heute brieflich ab, sodass das Abstimmungskuvert vom Genfersee bis ins ländliche Obwalden zum festen Bestandteil des politischen Alltags geworden ist. Es trifft meist mehrere Wochen vor dem Abstimmungssonntag ein, in der Regel ohne besondere Anfrage, und gibt den Bürgerinnen und Bürgern Zeit, sich zu Hause mit einer Volksabstimmung, einer Wahl oder einer lokalen Vorlage auseinanderzusetzen.
Das System erhält im Ausland neue Aufmerksamkeit. In den Vereinigten Staaten ist die briefliche Stimmabgabe zu einem politischen Zankapfel geworden, während in Deutschland bei den Wahlen 2021 knapp die Hälfte aller Stimmen brieflich abgegeben wurde. Die Schweiz bewegt sich in einer anderen Grössenordnung. Im Juni 2026 verzeichnete der Kanton Aargau eine briefliche Stimmabgabe von 98 %, gemäss Zahlen, auf die sich SWI swissinfo.ch beruft.
Die hohe Nutzung bedeutet nicht, dass die Schweizer Stimmberechtigten ausschliesslich brieflich abstimmen. Sie können ihre Unterlagen per Post zurückschicken, in einen dafür vorgesehenen Gemeindebriefkasten einwerfen oder am Abstimmungstag ein Stimmlokal aufsuchen. Sie können auch auf eine Stimmabgabe verzichten.
Die Regelung ist bedeutsam, weil in der Schweiz häufig abgestimmt wird, oft bis zu viermal im Jahr. Die bequeme Stimmabgabe ist Teil der politischen Infrastruktur des Landes geworden. Ein Abstimmungsverfahren, für das man früher ein Stimmlokal aufsuchen musste, lässt sich heute in den Arbeitsalltag, die Familienplanung und die üblichen Abläufe der Schweizer Post integrieren.
Vom Briefkasten zur Urne: So kommt das Abstimmungscouvert ans Ziel
Alle Stimmberechtigten erhalten ein Abstimmungscouvert mit den wichtigsten Unterlagen für ihre Entscheidung. Das dicke Couvert enthält eine offizielle Informationsbroschüre, den Stimmzettel und einen Stimmrechtsausweis. Die Unterlagen erläutern, worüber abgestimmt wird, und enthalten alles, was für die gültige Stimmabgabe nötig ist.
Nach ihrer Entscheidung legen die Stimmberechtigten den Stimmzettel in das dafür vorgesehene innere Couvert und füllen die erforderlichen Angaben zur Identifikation aus. Anschliessend können sie die Unterlagen per Post zurückschicken oder in einen gemeindeeigenen Briefkasten werfen. Die genauen Regelungen unterscheiden sich je nach Ort. Einige Gemeinden übernehmen das Rückporto, in anderen tragen die Stimmberechtigten die Kosten selbst.
Das Verfahren bietet auch eine grundlegende Alternative: Die Stimmberechtigten können ihren Stimmzettel am Wahl- oder Abstimmungstag in ein Stimmlokal bringen. Zu dieser kleineren Gruppe gehören Bürgerinnen und Bürger, die lieber persönlich abstimmen und das gemeinschaftliche Ritual schätzen, Erstwählende sowie Personen, die vergessen, ihre Unterlagen per Post zurückzuschicken.
Das Verfahren ist bewusst vertraut gestaltet. Schweizer Haushalte erhalten wiederholt Abstimmungsunterlagen, und die Post des Landes zählt zu den leistungsfähigsten der Welt. Diese Kombination senkt die praktischen Hürden zwischen einer politischen Entscheidung und einem ausgefüllten Stimmzettel. Sie macht das Abstimmen zu Hause zudem zu einer gewöhnlichen Bürgerpflicht und nicht zu einem aussergewöhnlichen Verfahren.
Wie aus kantonalen Regeln eine landesweite Gewohnheit wurde
Das landesweite System wurde über Jahrzehnte aufgebaut. Schweizer Kantone führten die briefliche Stimmabgabe in den 1970er-Jahren ein. Die lokalen Behörden verwalteten das Verfahren dabei ähnlich, wie die US-Bundesstaaten viele Wahlregeln festlegen. Das Bundesparlament beschloss 1994, dass die briefliche Stimmabgabe im ganzen Land möglich sein sollte.
Bis 2005 hatten sich alle 26 Kantone daran gehalten. Lokale Unterschiede bestehen weiterhin, etwa bei der Frage, wer das Rückporto bezahlt, und bei der Art, wie die Gemeinden die Abstimmungscouverts einsammeln. Die Grundstruktur ist jedoch landesweit dieselbe: Die Behörden schicken die Abstimmungsunterlagen direkt an die Bürgerinnen und Bürger, und die kantonalen sowie kommunalen Verwaltungen organisieren Rücklauf und Auszählung.
Nach der landesweiten Einführung nahm die Nutzung rasch zu. Ende der 1990er-Jahre stimmten schätzungsweise die Hälfte bis zwei Drittel der Stimmberechtigten brieflich ab. Heute werden landesweit mehr als 90 % der Stimmen brieflich abgegeben. Der Wandel ist sowohl auf die Kontinuität der Institutionen als auch auf die Bequemlichkeit für die Öffentlichkeit zurückzuführen. Die Schweizer Stimmberechtigten nutzten dasselbe Verfahren immer wieder bei Volksabstimmungen, Wahlen und lokalen Abstimmungen, sodass es mit der Zeit zur Routine wurde.
Internationale Vergleiche helfen, diese Entwicklung einzuordnen. International IDEA nennt 11 Länder, in denen alle Stimmberechtigten brieflich abstimmen können. Weitere 21 Länder bieten diese Möglichkeit nur bestimmten Gruppen an, etwa älteren Bürgerinnen und Bürgern oder im Ausland lebenden Stimmberechtigten. Die Schweiz hat den allgemeinen Zugang zu einem festen Bestandteil ihres Abstimmungskalenders gemacht.
Die briefliche Stimmabgabe in Städten und auf dem Land
Die briefliche Stimmabgabe überwindet die Kluft zwischen Stadt und Land. Laut Alina Zumbrunn von der Universität Bern verzeichnen Genf und Basel ähnliche Werte wie das ländliche Obwalden. Das Muster zeigt sich landesweit und konzentriert sich nicht auf eine bestimmte Art von Gemeinde. Im Kanton Aargau erreichte die Quote im Juni 2026 98 %.
Zumbrunn sagt: «Fast alle stimmen im Voraus ab.» Diese frühe Stimmabgabe passt zum Kalender des Landes. Die Bürgerinnen und Bürger stehen regelmässig vor mehreren eidgenössischen und lokalen Abstimmungen pro Jahr. Da kann es praktischer sein, zu Hause eine Entscheidung zu treffen und das Couvert bei Gelegenheit zurückzuschicken, als ein Stimmlokal aufzusuchen.
Auch im internationalen Vergleich ist der Anteil hoch. US-Bundesstaaten mit reiner Briefwahl, darunter Oregon und Washington, verzeichneten laut der US Election Assistance Commission Schweizer vergleichbare Werte von über 90 %. In Deutschland wurde bei der Wahl 2021 knapp die Hälfte der Stimmen brieflich abgegeben. Die landesweite Quote der Schweiz gehört weiterhin zu den höchsten, wobei Liechtenstein eine bemerkenswerte Ausnahme darstellt.
Die Zahlen messen die Nutzung, nicht die Gesamtbeteiligung. Die Beteiligung der Stimmberechtigten ist in der Schweiz vergleichsweise tief, und die briefliche Stimmabgabe garantiert nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich abstimmen. Sie beseitigt ein logistisches Hindernis für jene, die sich zur Teilnahme entscheiden, überlässt die politische Entscheidung selbst aber jeder stimmberechtigten Person.
Vertrauen durch verlässliche Abläufe im Alltag sichern
Dank der Routine sind Sicherheitsfragen in der Schweiz vergleichsweise selten ein Streitpunkt. Das System der brieflichen Stimmabgabe entwickelte sich schrittweise, durch die Verwaltung auf Kantonsebene, eine landesweite Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen und die wiederholte Nutzung durch die Öffentlichkeit. Heute werden mehr als 90 % der Stimmen über ein Verfahren abgegeben, das die Bürgerinnen und Bürger mehrmals jährlich nutzen. Dennoch hat das System nicht zu einem ähnlich hohen Mass an politischen Kontroversen geführt wie in den Vereinigten Staaten.
Vertrauen ist ein Faktor in der Schweizer Debatte, ebenso wie die Zuverlässigkeit der Post und die Häufigkeit der Abstimmungen. Die Stimmberechtigten erhalten offizielle Unterlagen direkt von den lokalen Behörden, schicken ihre Stimmzettel über etablierte Post- oder Gemeindekanäle zurück und behalten die Möglichkeit, persönlich abzustimmen. Die Umsetzung vor Ort kann unterschiedlich sein, doch die grundlegende Erfahrung ist einheitlich.
Besonders deutlich ist der Gegensatz zu den Vereinigten Staaten. Der ehemalige US-Präsident Donald Trump sagte 2025: «Wir sind nun das einzige Land der Welt, das die briefliche Stimmabgabe nutzt.» Diese Behauptung war falsch. International IDEA führt 11 Länder auf, in denen alle Stimmberechtigten brieflich abstimmen können, und weitere 21, in denen dies bestimmten Gruppen möglich ist.
Das Schweizer Modell ist weiterhin auf eine funktionierende Verwaltung, klare Anweisungen und das Vertrauen der Öffentlichkeit angewiesen. Seine Zukunft wird sich anhand dieser alltäglichen Abläufe beurteilen lassen: ob die Couverts rechtzeitig eintreffen, die Stimmberechtigten die Anforderungen verstehen und die kantonalen Behörden die Stimmzettel bei jeder Wahl und Volksabstimmung korrekt verarbeiten können.