organisierte Kriminalität
Graubünden bereitet Aktionsplan gegen organisierte Kriminalität vor
Die Bündner Regierung bereitet nach einem parlamentarischen Vorstoss einen Aktionsplan vor und gibt einen Expertenbericht zur organisierten Kriminalität in Auftrag. Die Initiative soll Massnahmen für Behörden, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt prüfen, darunter Kontrollen im Zusammenhang mit Aufenthaltsbewilligungen.

Graubünden bereitet einen eigenen Aktionsplan und einen externen Expertenbericht zur organisierten Kriminalität vor. Die Kantonsregierung kündigte diesen Schritt am 14. September 2026 als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Mitte-Politikerin Sandra Maissen an. Ihr Vorstoss folgte auf Festnahmen im Zusammenhang mit einer internationalen Drogenoperation und auf die Sorge, wie sich kriminelle Netzwerke in Südbünden etablieren können.
Der Bericht wird Massnahmen für Behörden, Unternehmen und die Gesellschaft insgesamt untersuchen. Er soll auch die Umsetzung der nationalen Strategie der Schweiz gegen organisierte Kriminalität unterstützen. Graubünden erklärte, dabei eine aktive Rolle übernehmen zu wollen.
Die Regierung teilt die parlamentarischen Forderungen in zwei Gruppen ein. Zwei von vier Forderungen seien bereits erfüllt, so der Kanton. Die übrigen Vorschläge sollen im Rahmen des neuen Aktionsplans geprüft werden. So können die Verantwortlichen beurteilen, wie bestehende Kontrollen funktionieren und wo neue Instrumente nötig sein könnten.
Die Ankündigung bringt einen kleinen Alpenkanton in eine breitere Schweizer Debatte über Geldwäscherei, Aufenthaltsbewilligungen und die Zusammenarbeit zwischen kantonalen und eidgenössischen Behörden. Die Geografie Graubündens, seine Grenzverbindungen und der Personen- und Kapitalverkehr durch das Misox haben die lokale Aufsicht zu einer Frage von nationalem Interesse gemacht. Der Aktionsplan soll diese Sorge in ein koordiniertes Massnahmenprogramm überführen.
Festnahmen in Roveredo legen Informationslücken offen
Die Festnahmen von sieben Personen bei einer Europol-Operation Ende Februar rückten die Kontrollen von Aufenthaltsbewilligungen in den Mittelpunkt. Vier der Festgenommenen lebten in Roveredo, einer Gemeinde im Misox, und verfügten über gültige B-Bewilligungen in Graubünden.
Im parlamentarischen Vorstoss wurden die Verdächtigen als mutmassliche Mitglieder der Camorra, der ’Ndrangheta und eines kriminellen Clans aus dem Balkan bezeichnet. Einer Person war zuvor im benachbarten Tessin eine Aufenthaltsbewilligung verweigert worden. Gemäss dem Vorstoss wussten die Bündner Behörden monatelang nichts von diesem Entscheid.
Der Fall warf Fragen dazu auf, wie Informationen zwischen Schweizer Kantonen ausgetauscht werden und wie die Behörden Risiken erkennen, wenn Personen eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Die Regierung erklärte, für die Überprüfung ausländerrechtlicher Verfahren in anderen Kantonen bestehe bereits ein verbindliches Verfahren. Zudem hätten sich die aktuellen Informations- und Überwachungssysteme bewährt.
Diese Zusicherungen beenden die politische Debatte nicht. Im parlamentarischen Vorstoss wurde argumentiert, dass ein Entscheid eines Kantons für einen anderen sichtbar sein sollte, wenn er für die öffentliche Sicherheit relevant ist. Der bevorstehende Expertenbericht soll voraussichtlich untersuchen, wie die Behörden die Koordination stärken können, ohne die bundesrechtlichen Vorgaben zu Aufenthalts- und Datenbearbeitung zu verletzen. Seine Erkenntnisse werden dazu beitragen, zu klären, ob bestehende Verfahren angepasst oder konsequenter durchgesetzt werden müssen.
Das Misox verschärft die Prüfung von Bewilligungen
Graubünden hat die Kontrollen bei bestimmten Gesuchen um Aufenthaltsbewilligungen bereits ausgeweitet. Der Kanton erklärt, bei der Erteilung von Bewilligungen werde eine umfassende Sicherheitsprüfung vorgenommen und die gesetzlich zulässigen Überwachungsmöglichkeiten würden systematisch genutzt.
Von Staatsangehörigen ausserhalb der EU und der EFTA wird in der Regel ein Strafregisterauszug verlangt. Bei EU- und EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern fordern die Behörden das Dokument üblicherweise an, wenn Verdachtsgründe vorliegen. Graubünden hat im Misox eine befristete zusätzliche Massnahme eingeführt: Jedem neuen Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung von EU- oder EFTA-Bürgerinnen und -Bürgern muss ein Strafregisterauszug beigelegt werden.
Das Misox ist einer der 11 Verwaltungsbezirke Graubündens und umfasst Roveredo. Die regionale Vorgabe spiegelt die besondere Aufmerksamkeit wider, die dem Tal nach den internationalen Festnahmen gilt. Sie zeigt auch die praktische Herausforderung für den Kanton: Die Kontrollen müssen auf lokale Risiken reagieren und gleichzeitig mit dem Schweizer Ausländerrecht sowie den Abkommen des Landes mit der Europäischen Union vereinbar sein.
Die Regierung hat das Parlament gebeten, die bereits umgesetzten Forderungen zu den Aufenthaltsbewilligungen als erledigt zu betrachten. Ob die Massnahme im Misox befristet bleibt, auf weitere Teile des Kantons ausgeweitet oder durch ein anderes System ersetzt wird, hängt vom Aktionsplan und der Expertenbeurteilung ab. Die verfügbaren Informationen deuten zum jetzigen Zeitpunkt nicht auf eine umfassendere dauerhafte Regelung hin.
Der Plan nimmt Briefkastenfirmen ins Visier
In der nächsten Phase stehen Unternehmen im Fokus, die kriminelle Erträge verschleiern können. Graubündens Aktionsplan wird ein kantonales Überwachungsprogramm für Briefkastenfirmen und Unternehmen prüfen, bei denen ein besonders hohes Geldwäschereirisiko besteht.
Die Regierung wird ausserdem prüfen, ob der Kanton eine zentrale Meldestelle einrichten soll. Eine solche Stelle könnte einen klareren Informationskanal für Behörden, Finanzinstitute und Unternehmen bieten. Das Ausgangsmaterial macht jedoch keine Angaben zu ihren geplanten Befugnissen, ihrem Personalbestand oder ihrer Rechtsform.
Die Diskussion ist besonders für das Misox relevant, das im parlamentarischen Vorstoss als langjähriger Geldwäschereihotspot bezeichnet wurde. Der Ansatz der Regierung trägt der Tatsache Rechnung, dass organisierte Kriminalität nicht allein mit Polizeieinsätzen bekämpft wird. Handelsregister, Bewilligungssysteme, Finanzmeldungen und die Zusammenarbeit mit Unternehmen gehören ebenfalls zum Präventionsrahmen.
Bei jeder neuen Überwachungsregelung müsste zwischen rechtmässiger Geschäftstätigkeit und Strukturen unterschieden werden, die eine genauere Prüfung rechtfertigen. Ausserdem müsste geklärt werden, welche Behörde Meldungen entgegennimmt, wie Fälle weitergeleitet werden und wie Informationen mit eidgenössischen und anderen kantonalen Behörden geteilt werden. Diese Einzelheiten müssen noch ausgearbeitet werden. Vom Expertenbericht werden Empfehlungen für Behörden, Unternehmen und die Gesellschaft erwartet. Damit erhält das Parlament eine Grundlage für den Entscheid, welche Vorschläge weiterverfolgt werden sollen.
Lokale Massnahmen ergänzen die nationale Strategie
Der kantonale Plan wird die lokale Reaktion Graubündens mit der nationalen Strategie der Schweiz gegen organisierte Kriminalität verbinden. Die Regierung erklärte, sie wolle sich aktiv an der Umsetzung des eidgenössischen Ansatzes beteiligen, statt das Thema als Reihe voneinander unabhängiger lokaler Fälle zu behandeln.
Diese Koordination ist in einem Kanton wichtig, in dem kriminelle Aktivitäten Gemeinde-, Kantons- und Landesgrenzen rasch überschreiten können. Die Festnahmen in Roveredo erfolgten im Rahmen einer internationalen Ermittlung, während der parlamentarische Streit die Folgen unvollständiger Informationen zwischen Tessin und Graubünden offenlegte. Der geplante Aktionsplan kann deshalb als Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Migrationsbehörden, Polizeidiensten, Finanzinstituten und Unternehmen dienen.
Graubünden hat das Parlament gebeten, die beiden noch zu prüfenden Forderungen zurückzustellen. Zudem sollen die beiden bereits umgesetzten Massnahmen als erledigt betrachtet werden. Als nächste Schritte folgen die Vergabe des externen Berichts, die Ausarbeitung des Aktionsplans und eine weitere parlamentarische Beurteilung.
Für die Bevölkerung und die Unternehmen hängen die konkreten Auswirkungen von den Empfehlungen ab, die übernommen werden. Mögliche Änderungen umfassen eine engere Überwachung von Unternehmen, neue Meldewege und fortgesetzte Kontrollen von Bewilligungsgesuchen in Gebieten mit hohem Risiko. Die Regierung hat die Richtung vorgegeben. Die Einzelheiten, rechtlichen Schutzvorkehrungen und verfügbaren Ressourcen werden bestimmen, wie weit die Reaktion des Kantons reicht.