Regierung
Schweizer Regierung veröffentlicht nach Gerichtsurteil Verträge über COVID-19-Impfstoffe
Nach einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hat die Schweizer Regierung angekündigt, keine Beschwerde einzureichen, und ist nun bereit, ihre Verträge über den Kauf von COVID-19-Impfstoffen offenzulegen. Die beteiligten Hersteller können weiterhin Beschwerde einreichen, um ihre Geschäftsgeheimnisse zu schützen.

Die Ära der Geheimhaltung während der Pandemie geht in der Schweiz zu Ende. In einem wegweisenden Schritt für die öffentliche Transparenz hat die Schweizer Regierung ihren Kampf um die Geheimhaltung der COVID-19-Impfstoffverträge offiziell aufgegeben. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) teilte am Montag mit, dass es gegen ein entscheidendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die vollständige Offenlegung dieser stark umstrittenen Vereinbarungen anordnet, keine Beschwerde einlegen wird. Jahrelang sorgten die hinter verschlossenen Türen gehaltenen genauen Vertragsbedingungen, Preise und Lieferkonditionen für heftige Spekulationen in der Öffentlichkeit. Nun wird der Tresor geöffnet. Diese grundlegende Kehrtwende markiert eine dramatische Veränderung im Umgang Berns mit der Rechenschaftspflicht während der Pandemie. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz bemühten sich entschlossene Klägerinnen und Kläger unermüdlich um Zugang zu den Verträgen zwischen dem BAG und der Armeeapotheke. Ende 2023 wehrte sich die Regierung noch vehement gegen diese Gesuche, doch der Rechtsstreit hat sich unwiderruflich gewendet. Das Recht der Öffentlichkeit auf Information hat sich gegen den bürokratischen Widerstand durchgesetzt. Die endgültige Offenlegung hängt jedoch weiterhin an einem seidenen Faden. Während sich der Staat zurückzieht, könnten die Unternehmen, die die Impfstoffe hergestellt haben, noch eigene rechtliche Schritte einleiten, um die Veröffentlichung zu verhindern. Der Kampf um vollständige Transparenz tritt damit in seine bisher entscheidendste Phase ein.
Der entscheidende Schlag des Gerichts
Ein klares Gerichtsurteil hat den Schutzschild der Regierung aus Vertraulichkeit zerschlagen. In einem umfassenden Urteil, das im vergangenen Februar veröffentlicht wurde, entkräftete das Bundesverwaltungsgericht sämtliche Argumente, die das BAG zur Verweigerung des öffentlichen Zugangs vorgebracht hatte. Die Botschaft des Gerichts war eindeutig: Es gibt keine ausserordentlichen Rechtsgründe, die es rechtfertigen würden, diese Verträge aus der Pandemiezeit geheim zu halten. Zuvor hatten die Bundesbehörden argumentiert, eine Offenlegung der Vereinbarungen könnte die aussenpolitischen Interessen der Schweiz schwer gefährden. Das Gericht verwarf diese Befürchtung vollständig und stellte fest, dass es keinerlei Belege für eine derart weitreichende Behauptung gebe. Zudem wiesen die Richterinnen und Richter auf den eklatanten Mangel an Beweisen für ein berechtigtes Interesse hin, wichtige Einzelheiten wie Impfstoffpreise und Lieferkonditionen geheim zu halten. Dieses Urteil ist eine schwere Niederlage für die Kultur staatlicher Geheimhaltung. Indem die Justiz die Argumente der Regierung systematisch widerlegte, bekräftigte sie den Vorrang des Öffentlichkeitsgesetzes. Der Entscheid bestätigt nicht nur die Klägerinnen und Kläger, die unermüdlich um Zugang gekämpft haben, sondern setzt auch einen gewichtigen rechtlichen Präzedenzfall für künftige Gesundheitskrisen. Die Beweislast für die Geheimhaltung ist deutlich gestiegen. Künftige Regierungen werden damit vor hohen Hürden stehen, wenn sie versuchen, Ausgaben in Millionenhöhe für die öffentliche Gesundheit zu verschleiern.
Die geschwärzte Vergangenheit
Eine Geschichte voller schwarzer Balken und geheimer Klauseln wird nun endlich ans Licht gebracht. 2022 versuchte das BAG, dem wachsenden öffentlichen Druck nachzugeben, indem es stark geschwärzte Versionen seiner Verträge mit sechs grossen Pharmaunternehmen veröffentlichte: Moderna, Novavax, Pfizer, Janssen, AstraZeneca und CureVac. Diese bereinigten Dokumente boten kaum mehr als die Illusion von Transparenz, denn wichtige Finanz- und Logistikdaten blieben den Steuerzahlenden verborgen. Damals verteidigte das BAG die weitreichenden Schwärzungen mit einer deutlichen Warnung. Die Gesundheitsbehörden argumentierten, eine Offenlegung der ungekürzten Verträge allein in der Schweiz würde die Verhandlungsmacht der Regierung im erschreckenden Fall einer künftigen Pandemie massiv schwächen. Sie befürchteten, dass die Offenlegung ihrer Verhandlungsposition das Land gegenüber überhöhten Preisen globaler Pharmakonzerne schutzlos machen würde. Das jüngste Gerichtsurteil zeigt jedoch, wie schwach dieses Argument ist. Die Justiz befand, dass ein solches hypothetisches künftiges Risiko das unmittelbare demokratische Recht auf Information nicht aufwiegt. Der Übergang von den stark zensurierten Dokumenten aus dem Jahr 2022 zur bevorstehenden Veröffentlichung ungeschwärzter Akten macht deutlich, wie stark sich die Schweizer Politik verändert hat. Das Land entscheidet sich aktiv für demokratische Rechenschaftspflicht statt für einen bloss vermuteten künftigen Verhandlungsvorteil.
Der Gegenschlag der Unternehmen?
Die Schweizer Regierung mag die Waffen gestreckt haben, doch die Pharmariesen legen erst richtig los. Während das BAG die Veröffentlichung der ungeschwärzten Verträge vorbereitet, liegt das endgültige Schicksal dieser Dokumente nun in den Händen der Impfstoffhersteller. Diese globalen Unternehmen haben das Recht, gegen den Gerichtsentscheid Beschwerde einzureichen, womit sich ein hochriskanter Rechtsstreit zwischen Unternehmen abzeichnet. Das BAG hielt am Montag ausdrücklich fest, dass die betroffenen Unternehmen möglicherweise energisch rechtlich gegen die Veröffentlichung vorgehen werden, um ihre Berufs-, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse zu schützen. Für Pfizer, Moderna und andere könnte die Offenlegung der komplexen Einzelheiten ihrer Preismodelle und Liefergarantien in der Schweiz eine verheerende Kettenreaktion auf ihren globalen Märkten auslösen. Die Spannung ist spürbar. Werden diese Pharmariesen in einem Schweizer Gericht einen massiven Imageschaden riskieren, indem sie sich gegen Transparenz wehren? Oder werden sie nachgeben und der Öffentlichkeit einen beispiellosen Einblick in das lukrative Geschäft mit der Pandemiebekämpfung ermöglichen? Während die Frist für eine Beschwerde näher rückt, stellt sich die Schweiz auf ein möglicherweise explosives Schlusskapitel der COVID-19-Impfstoffgeschichte ein. Der Ausgang wird die Grenzen zwischen Geschäftsgeheimnissen und Rechenschaftspflicht im Bereich der öffentlichen Gesundheit für Jahrzehnte neu definieren.