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Swiss Observer

Genfer Gericht setzt Burkini-Verbot in öffentlichen Schwimmbädern aus

Das Genfer Gericht hat das Verbot von Burkinis und anderer Ganzkörper-Badekleidung in öffentlichen Schwimmbädern vorsorglich ausser Kraft gesetzt. Es verwies dabei auf mögliche Verletzungen von Grundrechten. Bis zu einem endgültigen Urteil in der Sache ist das Tragen solcher Badebekleidung damit erlaubt. Aktivistinnen und Aktivisten begrüssten den Entscheid während der aktuellen Hitzewelle.

Genfer Gericht setzt Burkini-Verbot in öffentlichen Schwimmbädern aus
AIThe Local Switzerland

Die Rechtslage in Genf hat sich gerade unter der sengenden Sommersonne verändert. In einem markanten Eingriff hat die Verfassungskammer des Genfer Gerichts ein umstrittenes Verbot von Ganzkörper-Badekleidung vorläufig ausgesetzt und damit die öffentlichen Schwimmbäder faktisch für alle Einwohnerinnen und Einwohner geöffnet, unabhängig von ihrer Badebekleidung. Die Aussetzung erfolgt zu einem kritischen Zeitpunkt: Eine anhaltende Hitzewelle liegt über der Region, wodurch der Zugang zu öffentlichen Abkühlungsmöglichkeiten zu einer Frage der öffentlichen Gesundheit und nicht bloss der Freizeitgestaltung wird. Der Entscheid des Gerichts, der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu gewähren, bedeutet, dass die im März verabschiedeten einschränkenden Regeln vorerst nicht gelten. Aktivistinnen und Aktivisten feiern dies als grossen Sieg der Vernunft und der Inklusion. Während die rechtsgerichtete Mehrheit im Parlament eine strenge Kleiderordnung durchsetzen wollte, wonach Badebekleidung oberhalb des Knies enden und die Arme unbedeckt lassen muss, hat die Justiz dem unmittelbaren Zugang zu Erholung den Vorrang gegeben. Das ist nicht nur ein juristischer Sieg, sondern eine Rettungsleine für Einwohnerinnen und Einwohner, die zuvor vor die unmögliche Wahl gestellt waren, zwischen ihren persönlichen Überzeugungen und der Flucht vor Rekordtemperaturen entscheiden zu müssen. Das Urteil stellt sicher, dass die kühlenden Gewässer der Genfer Schwimmbäder allen offenstehen, während der weitergehende Rechtsstreit bevorsteht.

Grundrechte im Konflikt mit politischen Vorgaben

Ein heftiger Konflikt zwischen gesetzgeberischer Absicht und verfassungsrechtlichem Schutz ist im Herzen der internationalen Diplomatie offengelegt worden. Das Gericht hielt ausdrücklich fest, dass die «Koordination für inklusives Schwimmen» berechtigte Einwände wegen der Verletzung mehrerer Grundrechte vorgebracht habe. Dabei handelt es sich nicht um eine blosse Verfahrensfrage, sondern um eine direkte Anfechtung des von der rechtsgerichteten Mehrheit verabschiedeten Gesetzes. Der ursprüngliche Vorstoss, der von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) vorangetrieben wurde, zielte darauf ab, den Burkini unter dem Deckmantel einer «Standardisierung» der Schwimmbadregeln ins Visier zu nehmen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass das Parlament keinen konkreten und dringenden Grund für die sofortige Anwendung einer derart einschränkenden Massnahme vorgebracht hatte. Indem das Gesetz Menschen ausschloss, die sich aus religiösen, gesundheitlichen oder Gründen der Scham bedecken, schuf es eine Benachteiligung, die das Gericht als «schwer wiedergutzumachen» bezeichnete. Das Urteil ist ein deutliches Zeichen des Widerstands gegen einen breiteren europäischen Trend, religiöse Kleidung im öffentlichen Raum zu reglementieren. In Genf, einer Stadt, die sich als globale Hauptstadt der Menschenrechte versteht, zieht die Justiz eine klare Grenze und deutet damit an, dass die persönliche Freiheit nicht einfach zugunsten politischer Einheitlichkeit aufgegeben werden kann.

Gemeinden wehren sich gegen Eingriffe des Kantons

Nicht weniger als fünf grössere Gemeinden haben sich dem Rechtsstreit angeschlossen und damit eine massive interne Auflehnung gegen die Weisung der Kantonsregierung signalisiert. Vernier, Meyrin, Carouge, Lancy und die Stadt Genf selbst haben Beschwerde eingelegt und damit eine beispiellose Front des lokalen Widerstands gebildet. Diese Gemeinden argumentieren, das Verbot entbehre eines klaren öffentlichen Interesses und stelle eine eklatante Verletzung der Gemeindeautonomie dar. Die Genfer Kantonsregierung hatte zuvor vor der Gesetzesänderung gewarnt und sie als Eingriff in die persönliche Freiheit bezeichnet. Dennoch setzte die rechtsgerichtete Parlamentsmehrheit sie durch. Diese interne Spannung verdeutlicht die wachsende Kluft in der Schweizer Politik zwischen urbanen Zentren, die eine pragmatische Inklusion befürworten, und konservativen Gruppierungen, die auf kulturelle Assimilation drängen. Das Ausmass des kommunalen Widerstands, der einen bedeutenden Teil der Kantonsbevölkerung vertritt, verleiht der juristischen Anfechtung erhebliches Gewicht. Die lokalen Behörden verteidigen nicht nur die Wahl der Badebekleidung, sondern auch ihr Recht, den eigenen öffentlichen Raum ohne ideologische Einmischung aus der Kantonshauptstadt zu verwalten. Bei diesem Streit geht es nun ebenso sehr um den Schweizer Föderalismus und die lokale Macht wie um den Ausdruck religiöser Überzeugungen.

Gesundheit und Inklusion im Mittelpunkt

Über die religiöse Debatte hinaus befasst sich die Aussetzung des Verbots mit einem wichtigen Gesundheitsanliegen: UV-Schutz und Hautgesundheit. Die «Koordination für inklusives Schwimmen», ein Bündnis aus zwölf unterschiedlichen Organisationen, argumentierte, das Verbot langer Badebekleidung missachte die Bedürfnisse von Menschen, die aus medizinischen Gründen UV-Schutzkleidung benötigen. In einer Zeit des sich beschleunigenden Klimawandels und steigender Hautkrebsraten gilt ein Gesetz, das die Bedeckung der Haut im Wasser verbietet, zunehmend als anachronistisch und gefährlich. Meriam Mastour, die Initiantin der Beschwerde, betonte, die Aussetzung sei während der aktuellen Hitzewelle ein Sieg für die öffentliche Gesundheit. Der Fall setzt einen wichtigen Präzedenzfall dafür, wie die Schweiz den Säkularismus mit den praktischen Gegebenheiten einer vielfältigen modernen Gesellschaft in Einklang bringt. Während sich das Gericht auf die Prüfung der Sache vorbereitet, richten sich die Augen der Nation und der Welt auf Genf. Das endgültige Urteil wird darüber entscheiden, ob sich die 2025 ins Schweizer Recht aufgenommene Stimmung hinter dem «Burkaverbot» auch auf das Wasser ausdehnt oder ob das Schwimmbad ein neutraler Ort für alle bleibt. Vorerst ist die Botschaft klar: Das Recht auf Abkühlung und das Recht auf persönliche Würde setzen sich derzeit durch.