Genf
Genfer Verbot religiöser Symbole wird rechtlich geprüft
Genfs Verbot auffälliger religiöser Symbole für Mitglieder der kantonalen und kommunalen Parlamente wird wegen möglicher Konflikte mit den Grundrechten rechtlich angefochten.

Vier rechtliche Beschwerden haben Genfs neues Verbot religiöser Symbole von der Urne vor Gericht gebracht. Die Verfassungsänderung untersagt Mitgliedern der kantonalen und kommunalen Parlamente, während ihrer Tätigkeit als gewählte Abgeordnete auffällige religiöse Symbole zu tragen. Dazu zählen Kopftücher, Kippas und Kreuze.
Die Stimmberechtigten nahmen die Vorlage im Juni 2026 mit 51,5 Prozent an. Damit blieb der politische Streit ungelöst. Unterstützt worden war der Vorschlag von der Schweizerischen Volkspartei, den Liberalen, der Mitte und der Genfer Mouvement Citoyen Genevois. Die Genfer Regierung war dagegen. Nach dem Abstimmungsergebnis bezeichnete Carole-Anne Kast, sozialistisches Mitglied der Kantonsregierung, die Verfassungsänderung als verfassungswidrig.
Die Gerichtsverfahren werfen eine Frage auf, die über Genfs Ratssäle hinaus Folgen hat: Wie weit darf ein Kanton die Neutralität des öffentlichen Sektors auf die Arbeit gewählter Vertreterinnen und Vertreter ausdehnen? Zu den Beschwerdeführenden gehören grüne Parlamentarierinnen und Parlamentarier, evangelikale Christinnen und Christen, ein protestantischer Lokalpolitiker sowie zwei Privatpersonen, eine muslimische und eine christliche Person. Sie sagen, das Verbot verletze die Gewissensfreiheit, demokratische Grundsätze und weitere Grundrechte.
Die Verfahren werden zeigen, ob Genfs Verfassungsregeln einer Überprüfung anhand übergeordneten Rechts standhalten und ob das besondere Genfer Modell des Laizismus gleichermassen für politische Vertreterinnen und Vertreter gelten kann.
Abgeordnete stellen Genfs Neutralitätsregel auf die Probe
Die Verfassungsänderung richtet sich gegen gewählte Abgeordnete, eine Gruppe, die Genf bisher von seinen Neutralitätsregeln ausgenommen hatte. Seit 2019 dürfen Mitglieder der Kantonsregierung und der kommunalen Exekutiven während der Ausübung ihrer amtlichen Aufgaben keine religiösen Symbole zur Schau stellen. Für Staatsangestellte und Lehrpersonen gelten ähnliche Einschränkungen.
Parlamentarierinnen und Parlamentarier waren ausgenommen, weil Genfs Verfassungsgericht eine rechtliche Unterscheidung zwischen Staat und Legislative machte. Gewählte Vertreterinnen und Vertreter, so die Begründung, brächten die Vielfalt der Gesellschaft zum Ausdruck, statt den Staat in gleicher Weise zu verkörpern wie Amtspersonen mit exekutiver Autorität.
Die Befürworterinnen und Befürworter des neuen Verbots lehnten diese Trennung ab. Sie argumentieren, auch das Parlament müsse konfessionelle Neutralität ausstrahlen und sichtbare religiöse Zeichen könnten beeinflussen, wie Debatten wahrgenommen werden. Die FDP-Parlamentarierin Céline Zuber-Roy veranschaulichte dies im vergangenen Jahr, als sie mit einem Sieb auf dem Kopf im Ratssaal erschien. Der Gegenstand wird mit dem Pastafarianismus in Verbindung gebracht, einer satirischen Religion, die der amerikanische Physikabsolvent Bobby Henderson 2005 ins Leben rief.
Die Aktion sollte die Grenze zwischen persönlichem Ausdruck und institutioneller Erscheinung ausloten. Das Parlament stimmte später dafür, die Einschränkung in die Kantonsverfassung aufzunehmen, und legte die Frage den Stimmberechtigten vor. Die nun eingereichte Beschwerde fragt, ob dieser Entscheid die durch die Grundrechte gesetzten Grenzen überschritten hat.
Beschwerdeführende bringen Grundrechte vor Gericht
Die Beschwerdeführenden sagen, eine Volksabstimmung könne geschützte Rechte nicht ausser Kraft setzen. Laut SRF wurden vier Beschwerden eingereicht. Die erste ging im Dezember 2025 ein, die jüngste im September 2026 von zwei Privatpersonen, einer muslimischen und einer christlichen Person.
Ihre Argumente laufen auf dasselbe rechtliche Anliegen hinaus: Die Verfassungsänderung könnte die Gewissens- und Religionsfreiheit, die demokratische Teilhabe und individuelle Rechte einschränken. Dass sich Menschen mit unterschiedlichem religiösem und politischem Hintergrund beteiligen, verleiht der Anfechtung eine breitere Grundlage als einem einzelnen Streit um ein bestimmtes Kleidungsstück oder Symbol.
Auch grüne Mitglieder des Genfer Kantonsparlaments, evangelikale Christinnen und Christen sowie ein protestantischer Lokalpolitiker haben Beschwerden eingereicht. Ihre Einwände betreffen die Vereinbarkeit mit der Verfassung einer Regel, die sichtbaren religiösen Ausdruck gewählter Vertreterinnen und Vertreter einschränkt, auch wenn diese keine Exekutivgewalt ausüben.
Die Gerichte müssen die Verfassungsänderung im Rahmen der föderalen Rechtsordnung der Schweiz beurteilen. Das Ausgangsmaterial nennt weder einen Zeitplan des Gerichts noch eine Prognose zum Ausgang. Ein Urteil könnte klären, wie Genf sein verfassungsmässiges Bekenntnis zu einem säkularen Staat mit dem Recht von Kandidierenden und gewählten Amtsträgerinnen und Amtsträgern vereinbaren muss, im öffentlichen Leben sichtbar ihre religiöse Identität zu bewahren.
Genfs säkulare Tradition gibt den Rahmen vor
Genf setzt seit 1907 eine strenge Form des Laizismus durch. Die Trennung von Kirche und Staat hat im Kanton zu Regeln geführt, die das Verhalten im öffentlichen Sektor stärker einschränken als in anderen Schweizer Kantonen. Die aktuelle Kontroverse knüpft an diese lange institutionelle Tradition an und weitet deren Geltungsbereich auf gewählte Parlamente aus.
Das Genfer Modell wird häufig mit dem französischen Konzept der laïcité verglichen, das darauf abzielt, öffentliche Institutionen religiös neutral zu halten. In Genf gilt dieser Grundsatz bereits in Teilen des öffentlichen Sektors. Die Einschränkungen von 2019 für Mitglieder der Regierung, kommunale Exekutiven, Staatsangestellte und Lehrpersonen schufen den Rahmen, den die Befürworterinnen und Befürworter später auf Parlamentarierinnen und Parlamentarier ausdehnen wollten.
Kritikerinnen und Kritiker der Ausweitung argumentieren, Neutralität könne zu einer Einschränkung der Menschen werden, die an öffentlichen Institutionen mitwirken. Ein Verbot sichtbarer Symbole könnte verhindern, dass die Stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter sehen, die die religiöse und kulturelle Vielfalt des Kantons widerspiegeln. Die Befürworterinnen und Befürworter halten dagegen, das Parlament müsse institutionell neutral erscheinen und auffällige Symbole könnten von der politischen Debatte ablenken.
Der Streit dreht sich deshalb um den rechtlichen Status der Repräsentation. Wenn Abgeordnete für die Wählerschaft sprechen und zugleich Privatpersonen bleiben, könnte die bestehende Unterscheidung Bestand haben. Wenn ihre Präsenz im Ratssaal mit der Autorität des Staates verbunden ist, könnten Genfs weiter gefasste Neutralitätsregeln gestärkt werden.
Das Urteil könnte die Schweizer Neutralität neu abstecken
Ein Gerichtsurteil könnte in ganz Genf die Grenze zwischen Neutralität und Repräsentation neu ziehen. Bestätigen die Richterinnen und Richter die Verfassungsänderung, erhält der Kanton die verfassungsrechtliche Befugnis, auffällige religiöse Symbole für Mitglieder der kantonalen und kommunalen Parlamente einzuschränken. Damit würden gewählte Abgeordnete unter dasselbe umfassende Neutralitätsvorhaben fallen, das bereits Exekutiven, Staatsangestellte und Lehrpersonen erfasst.
Verwirft das Gericht die Massnahme, muss Genf möglicherweise an der Unterscheidung zwischen Vertreterinnen und Vertretern, die debattieren und Gesetze erlassen, und Amtspersonen festhalten, die direkt im Namen des Staates handeln. Je nach Begründung des Gerichts könnte das Urteil auch dazu führen, dass die Abgeordneten den Verfassungstext oder dessen Umsetzung neu prüfen müssen.
Der Fall geht über den unmittelbaren Streit um Kopftücher, Kippas, Kreuze oder das symbolische Sieb hinaus. Es geht darum, wer sichtbar an demokratischen Institutionen teilnehmen darf und was ein säkularer Kanton von diesen Vertreterinnen und Vertretern verlangen darf. Das knappe Abstimmungsergebnis bildet den politischen Kontext, während die vier rechtlichen Beschwerden den entscheidenden nächsten Schritt vor die Justiz bringen.
Andere Schweizer Kantone werden beobachten, wie Genfs Gerichte die Befugnis eines Kantons, die Neutralität des öffentlichen Sektors zu definieren, gegen den Schutz der Religionsfreiheit und der demokratischen Teilhabe abwägen. Das Ausgangsmaterial nennt kein Datum für einen Entscheid, weshalb die praktische Zukunft der Verfassungsänderung ungewiss bleibt.