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Swiss Observer

Genfs Verbot religiöser Symbole wird zum Rechtsstreit

Genfs Verbot auffälliger religiöser Symbole für Mitglieder der Kantons- und Gemeindeparlamente wird rechtlich angefochten. Der Artikel erläutert die Verfassungsänderung, die Argumente zur Religionsfreiheit und wie die Gerichte die Grenzen der Laizität im öffentlichen Leben der Schweiz prüfen könnten.

Genfs Verbot religiöser Symbole wird zum Rechtsstreit
AILe News

Vier rechtliche Anfechtungen bringen Genfs Verbot religiöser Symbole vor Gericht. Die Stimmberechtigten hiessen die Verfassungsänderung im Juni 2026 mit 51,5 Prozent gut, doch das knappe Ergebnis beendete den Streit nicht. Die Änderung verbietet Mitgliedern der Kantons- und Gemeindeparlamente, auffällige religiöse Symbole zu tragen, darunter Kopftücher, Kippas und Kreuze.

Einwände erhoben haben grüne Parlamentarierinnen und Parlamentarier, evangelikale Christinnen und Christen, ein protestantischer Kommunalpolitiker sowie zwei Privatpersonen, eine muslimische und eine christliche. Ihre Beschwerden berufen sich im Wesentlichen auf die Gewissensfreiheit, die demokratische Mitwirkung, übergeordnetes Recht und die individuellen Grundrechte.

Der Zeitpunkt verleiht dem Fall unmittelbare Bedeutung. Das Genfer Parlament verabschiedete den Vorschlag nach jahrelangen Meinungsverschiedenheiten darüber, ob für gewählte Abgeordnete dieselben Neutralitätsregeln gelten sollten wie für Mitglieder der Exekutive. Mit der Verfassungsänderung wird dieser Streit nun vor die Gerichte gebracht. Diese werden beurteilen, wie weit der Kanton sein Modell der Laizität ausdehnen darf.

Die Gerichtsverfahren werden auch klären, ob Genf den sichtbaren Ausdruck religiöser Überzeugungen von gewählten Vertreterinnen und Vertretern regeln darf, die in Gremien sitzen, welche die Bevölkerung repräsentieren sollen. Noch ist keine Entscheidung zu den Anfechtungen ergangen.

Ein knappes Abstimmungsergebnis verschärft die Spaltung

Die Verfassungsänderung wurde mit einem Vorsprung von nur 1,5 Prozentpunkten angenommen. Die Genfer Stimmberechtigten unterstützten den Vorschlag im Juni, während sich die Kantonsregierung dagegen aussprach. Das Ergebnis verschaffte den Befürwortenden ein verfassungsrechtliches Mandat, doch der knappe Vorsprung machte die tiefe politische Spaltung sichtbar.

Die Kampagne ging auf eine Koalition zurück, der die Schweizerische Volkspartei, die Liberalen, die Mitte und die rechtspopulistische Mouvement Citoyen Genevois angehörten. Sie argumentierten, auffällige religiöse Symbole könnten den Eindruck der konfessionellen Neutralität des Parlaments beeinträchtigen und von der parlamentarischen Debatte ablenken.

Der Widerstand kam hauptsächlich von links. Carole-Anne Kast, ein sozialistisches Mitglied der Genfer Kantonsregierung, bezeichnete die Massnahme nach der Abstimmung als verfassungswidrig. Kritikerinnen und Kritiker sagen, das Verbot gehe über die Neutralitätspflicht des Staates hinaus und belaste Einzelpersonen, die ein gewähltes Mandat ausüben.

Da der Vorschlag die Genfer Verfassung änderte, hatten die Stimmberechtigten das letzte Wort. Dieser Verfahrensweg verleiht dem Streit zusätzliche Tragweite. Die Gerichte können den politischen Abstimmungskampf nicht einfach neu beurteilen. Sie werden prüfen, ob eine durch Volksabstimmung angenommene Verfassungsänderung mit übergeordneten rechtlichen Schutzbestimmungen vereinbar ist, darunter der Religions- und Gewissensfreiheit.

Genf weitet sein Modell der Laizität aus

Genfs Neutralitätsregeln greifen bereits tief ins öffentliche Leben ein. Der Kanton setzt seit 1907 eine strikte Trennung von Kirche und Staat um und ist damit innerhalb der Schweiz eine Ausnahme. Seit 2019 müssen Mitglieder der Kantonsregierung und der kommunalen Exekutiven bei der Ausübung ihrer amtlichen Pflichten auf das Tragen sichtbarer religiöser Symbole verzichten. Für Staatsangestellte und Lehrpersonen gelten ähnliche Einschränkungen.

Parlamentarierinnen und Parlamentarier waren ursprünglich ausgenommen. Die Genfer Verfassungskammer unterschied zwischen Amtsträgerinnen und Amtsträgern, die den Staat verkörpern, und gewählten Abgeordneten, die die Wählerschaft in ihrer Vielfalt vertreten. Diese Begründung geriet ins Visier der Befürwortenden eines umfassenderen Verbots.

Die liberale Parlamentarierin Céline Zuber-Roy machte das Thema im vergangenen Jahr deutlich, als sie mit einem Sieb auf dem Kopf im Ratssaal erschien. Der Gegenstand wird mit dem Pastafarianismus in Verbindung gebracht, einer satirischen Religion, die 2005 vom amerikanischen Physikabsolventen Bobby Henderson ins Leben gerufen wurde. Mit dieser Aktion wollte Zuber-Roy argumentieren, dass auffällige religiöse Symbole das öffentliche Bild des Parlaments verändern und von der Debatte ablenken könnten.

Das Parlament stimmte später dafür, das Verbot in die Verfassung aufzunehmen. Die rechtlichen Anfechtungen prüfen nun, ob die Unterscheidung zwischen der Vertretung des Staates und der Vertretung der Gesellschaft angesichts der erweiterten Definition säkularer Neutralität in Genf Bestand haben kann.

Beschwerdeführende berufen sich auf Grundrechte

Die Beschwerdeführenden stellen die Gewissensfreiheit ins Zentrum des Falls. Ihren Argumenten zufolge darf Genf Einzelpersonen nicht wegen ihrer sichtbaren religiösen Zugehörigkeit von der uneingeschränkten Mitwirkung in gewählten Institutionen ausschliessen. Die Beschwerden werfen auch Fragen zur Demokratie auf, denn die Sitze im Parlament werden durch Wahlen besetzt, und die Abgeordneten vertreten Stimmberechtigte mit unterschiedlichen Überzeugungen.

Der Rechtsstreit verläuft mitten durch Genfs Auslegung der Neutralität. Die Befürwortenden des Verbots sehen das Parlament als öffentliche Institution, deren Mitglieder ein gemeinsames, konfessionsneutrales Bild vermitteln sollten. Die Gegnerinnen und Gegner betrachten gewählte Abgeordnete als Bürgerinnen und Bürger, die politische Rechte ausüben, und nicht als Staatsangestellte, die staatliche Autorität ausüben.

Diese Unterscheidung hat praktische Folgen. Eine Einschränkung, die für ein Regierungsmitglied oder eine Lehrperson gilt, lässt sich möglicherweise anders rechtfertigen als eine Massnahme gegen eine Parlamentarierin oder einen Parlamentarier, die oder der Gesetze debattiert, über Budgets abstimmt und die Bevölkerung vertritt. Die Gerichte müssen prüfen, ob mit diesen Rollen im Rahmen des Grundrechtsschutzes unterschiedliche Pflichten verbunden sind.

Zu den Beschwerdeführenden gehören zudem eine muslimische und eine christliche Person sowie grüne Parlamentarierinnen und Parlamentarier und protestantische Gegnerinnen und Gegner des Verbots. Die unterschiedlichen Hintergründe zeigen, dass der Streit nicht auf eine einzelne Glaubensgemeinschaft beschränkt ist. Es geht um die Bedingungen, unter denen religiöse Identität in öffentlichen Institutionen der Schweiz sichtbar werden darf.

Ein Prüfstein für die Laizität in der Schweiz

Der Fall könnte definieren, wie weit Schweizer Kantone die religiöse Neutralität vorantreiben dürfen. Genfs Politik ähnelt der stärker einschränkenden französischen Tradition der Laizität, während andere Schweizer Kantone sichtbare religiöse Ausdrucksformen in öffentlichen Institutionen im Allgemeinen weniger umfassend regeln. Ein Urteil zur Genfer Verfassungsänderung würde daher auch über die Kantonsgrenzen hinaus Beachtung finden.

Die Gerichte werden prüfen, ob die Verfassungsänderung mit übergeordnetem Recht und den Grundrechten vereinbar ist. Die rechtlichen Anfechtungen machen die Volksabstimmung nicht rückgängig, und die Abstimmung entbindet die Justiz nicht von ihrer Pflicht, kantonale Vorschriften zu überprüfen. Dieses Zusammenspiel ist ein bekanntes Merkmal des Schweizer Föderalismus, in dem die direkte Demokratie neben verfassungsrechtlichen und grundrechtsbasierten Kontrollen besteht.

Für Genfs politische Institutionen geht es unmittelbar um die Frage, ob Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihr Mandat weiterhin mit auffälligen religiösen Symbolen ausüben dürfen. Für die Schweiz stellt sich darüber hinaus die Frage, wo die Grenze zwischen institutioneller Neutralität und persönlicher Freiheit in einem gewählten Amt verläuft.

Die Verfahren werden auch zeigen, ob Genfs Einschränkungen von 2019 eine rechtliche Grundlage dafür bieten, das Verbot auf Parlamente auszuweiten, oder ob die frühere Unterscheidung der Verfassungskammer weiterhin ausschlaggebend ist. Bis die Gerichte entschieden haben, bleibt die Verfassungsänderung eine umstrittene Änderung der Genfer Verfassungsordnung.