Recht
Europäischer Gerichtshof entscheidet: Die Schweiz muss in Gefängnissen vegane Mahlzeiten anbieten
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem wegweisenden Fall gegen die Schweiz entschieden. Damit hat er festgehalten, dass öffentliche Einrichtungen wie Gefängnisse Personen, deren Veganismus eine geschützte philosophische Überzeugung darstellt, eine vollständig vegane Ernährung anbieten müssen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat der administrativen Bequemlichkeit in öffentlichen Einrichtungen soeben einen schweren Schlag versetzt. In einem wegweisenden Urteil mit Auswirkungen auf den ganzen Kontinent erklärte das Gericht, Veganismus sei nicht bloss eine Lebensstilentscheidung, sondern eine geschützte philosophische Überzeugung. Dieser Entscheid verpflichtet die Schweiz und damit auch alle Mitgliedstaaten, anzuerkennen, dass die Gewissensfreiheit bis auf die Teller jener reicht, die hinter Gittern sitzen. Das Gericht hält fest, dass Veganismus, wenn er aufrichtig und konsequent gelebt wird, einen Grundpfeiler der individuellen Identität darstellt und vollen Rechtsschutz verdient. Die Schweiz muss nun unverzüglich ihre Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen grundlegend überarbeiten, denn die Zeit, in der pflanzliche Ernährung als «Sonderwunsch» abgetan wurde, ist abrupt zu Ende. Es geht dabei nicht nur ums Essen, sondern um die grundlegende Würde des Einzelnen im Gegensatz zum starren Staatsapparat.
Champ-Dollon steht vor einer Ernährungsrevolution
Fast 365 Tage lang prägte der Kampf um eine geeignete Ernährung die Erfahrung eines Schweizer Aktivisten, der im berüchtigten Genfer Gefängnis Champ-Dollon festgehalten wurde. Die Einrichtung unternahm zwar vereinzelt Versuche, vegane Optionen anzubieten, doch der EGMR befand diese Bemühungen als «uneinheitlich» und grundsätzlich unzureichend. Ein ganzes Jahr in Untersuchungshaft zu verbringen, ohne verlässlichen Zugang zu einer Ernährung, die den eigenen Grundüberzeugungen entspricht, ist nach europäischem Recht nicht länger hinnehmbar. Das Gericht wies darauf hin, dass der Staat selbst in einem psychiatrischen Spital im Kanton Waadt keine faire Abwägung zwischen logistischen Anforderungen und Freiheit vorgenommen hatte. Das Urteil legt ein schwerwiegendes Versagen des Schweizer Strafvollzugssystems offen, in dem administrative Zweckmässigkeit höher gewichtet wurde als die tief verwurzelten Überzeugungen von Inhaftierten. Das Urteil macht klar: Eine vegane Mahlzeit anzubieten ist kein Akt der Wohltätigkeit, sondern die zwingende Erfüllung eines Menschenrechts, das die Schweizer Behörden nicht länger ignorieren können.
Das Schweizer Recht ringt mit der philosophischen Freiheit
Schweizer Gerichte hatten zuvor darauf beharrt, dass keine gesetzliche Verpflichtung bestehe, vegane Gefangene entsprechend zu verpflegen. Diese Haltung hat der Gerichtshof in Strassburg nun gründlich widerlegt. Der EGMR kritisierte, dass es in der Schweiz überhaupt keinen klaren Rechtsrahmen gebe und den Bürgerinnen und Bürgern damit keine wirksamen Mittel zur Durchsetzung ihrer Rechte zur Verfügung stünden. Die Schweizer Regierung berief sich auf einen «weiten Ermessensspielraum» bei der Führung ihrer Gefängnisse. Das Gericht hielt dagegen, dass dieser Spielraum keine Aushöhlung grundlegender Freiheiten zulasse. Damit entsteht für die Schweizer Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber unmittelbarer Handlungsdruck, diese Schutzrechte gesetzlich festzuschreiben. Der Gegensatz ist deutlich: Die Schweiz rühmt sich der direkten Demokratie und der individuellen Freiheit, doch ihre institutionelle Starrheit hat sich auf internationaler Ebene als unzureichend erwiesen. Das Urteil erinnert eindringlich daran, dass die Schweizer Souveränität weiterhin innerhalb der Grenzen der Europäischen Menschenrechtskonvention ausgeübt werden muss.
Europa stellt sich auf eine Welle von Menschenrechtsansprüchen ein
Die Auswirkungen dieses Urteils reichen weit über die Schweizer Grenzen hinaus und drohen, die Gefängnisvorschriften in allen 46 Mitgliedstaaten des Europarats auf den Kopf zu stellen. Derzeit unterscheiden sich die Vorschriften zur Gefängnisverpflegung stark: Einige Länder bieten vegetarische Optionen an, während Gefangene in anderen auf Essenspakete von Angehörigen angewiesen sind. Diese Uneinheitlichkeit ist nun rechtlich nicht mehr haltbar. Das Urteil löst eine europaweite Neubewertung aus, wie öffentliche Einrichtungen, darunter Schulen, Spitäler und Kasernen, philosophische Überzeugungen berücksichtigen. Da Veganismus immer beliebter wird, dürfte die Zahl der Menschen, die diesen Schutz beanspruchen, stark steigen. Die Regierungen müssen sich nun auf einen grundlegenden Wandel bei der öffentlichen Beschaffung und der Verwaltung öffentlicher Einrichtungen einstellen. Der Gerichtshof in Strassburg hat einen neuen Massstab gesetzt: Die Pflicht des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger zu ernähren, muss Geist und Körper gleichermassen berücksichtigen. Die Botschaft ist klar: Die Verpflegung in öffentlichen Einrichtungen wird künftig gesetzlich pflanzenbasiert sein.