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Swiss Observer

Streiche von Jugendlichen sind kein Grund, das Bürgerrecht zu verweigern, urteilt Schweizer Gericht

In einem bedeutenden Urteil zur Einbürgerung hat ein Gericht im Aargau entschieden, dass geringfügige Vergehen aus der Teenagerzeit, etwa Eierwerfen, keine Ablehnung des Schweizer Passes rechtfertigen. Damit hiess es die Beschwerde einer eritreischen Frau gut.

Streiche von Jugendlichen sind kein Grund, das Bürgerrecht zu verweigern, urteilt Schweizer Gericht
AISWI swissinfo.ch

In einem entscheidenden Schlag gegen bürokratische Übergriffe hat das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau einen umstrittenen Entscheid aufgehoben, einer jungen Frau aufgrund belanglosen Fehlverhaltens in ihrer Teenagerzeit das Schweizer Bürgerrecht zu verweigern. Das Urteil ist ein bedeutender Sieg des gesunden Menschenverstands in einem oft starren Schweizer Einbürgerungsverfahren. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass die Ablehnung des Passgesuchs der eritreischen Gesuchstellerin nicht nur ungerechtfertigt, sondern rechtlich «willkürlich» war.

Die Aargauer Einbürgerungskommission hatte den Weg der Frau zum Bürgerrecht zuvor versperrt und dabei eine Verurteilung während des Verfahrens als einzigen Ausschlussgrund angeführt. Das Gericht befand jedoch, dass diese Haltung sowohl mit dem Schweizer Recht als auch mit der Verfassung unvereinbar sei. Mit der Aufhebung des Entscheids der Vorinstanz hat die Justiz eine deutliche Botschaft gesendet: Einbürgerungsbehörden dürfen ihre Macht nicht blind ausüben. Sie müssen die Schwere der Vergehen und den Charakter der betroffenen Person beurteilen, statt geringfügige Verfehlungen pauschal mit einer Ablehnung zu sanktionieren.

Die «Verbrechen»: Eier, Türklingeln und unverhältnismässige Bestrafung

Die Vergehen, die diese junge Frau beinahe ihre Zukunft als Schweizer Bürgerin gekostet hätten, waren erstaunlich geringfügig. Mit 15 Jahren beteiligte sie sich an einem «Lausbubenstreich», einem klassischen Streich von Jugendlichen. Zusammen mit einer Gruppe Gleichaltriger warf sie Eier gegen eine Hausfassade und klingelte in einem Wohnhaus an mehreren Türen. Das waren Streiche, keine böswilligen Taten.

Das Jugendgericht erkannte diesen Unterschied sofort und sprach lediglich eine Verwarnung aus. Die Einbürgerungskommission behandelte diese Verfehlungen jedoch als schwerwiegende Mängel in ihrem Gesuch. Der Unterschied zwischen der Milde des Jugendgerichts und der Strenge der Kommission zeigt einen grundlegenden Fehler im System auf. Während die Justiz eine Jugendliche sah, die einen Fehler gemacht hatte, sah die Verwaltungsbehörde eine Straftäterin. Dieses Urteil macht deutlich, wie gefährlich es ist, wenn geringfügige Jugendstrafregistereinträge die Integration ansonsten gesetzestreuer Einwohnerinnen und Einwohner zunichtemachen können.

Verfassungsrechte setzen sich gegen Bürokratie durch

Das Gericht widerlegte die Argumentation der Kommission umfassend und scharf. Es entschied, dass eine Verurteilung nicht automatisch zum Ausschluss von der Einbürgerung führt. Stattdessen sind die Behörden gesetzlich verpflichtet, die konkrete Tat, die Umstände und das Verschulden der gesuchstellenden Person zu prüfen. In diesem Fall hatte die Kommission dies versäumt.

Die Richterinnen und Richter betonten, dass es sich um ein «einmaliges» Ereignis gehandelt habe, das im Zusammenhang mit Gruppendruck unter Gleichaltrigen begangen worden sei. Zudem hielt das Gericht fest, es gebe keinen Grund zur Befürchtung, dass die Gesuchstellerin erneut straffällig werde. Indem die Kommission das Gesuch allein aufgrund einer Verwarnung wegen eines Streichs ablehnte, handelte sie willkürlich und verstiess direkt gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. Dieses Urteil bekräftigt das Gebot der Verhältnismässigkeit im Verwaltungsrecht und stellt sicher, dass die Strafe der Tat angemessen ist, auch wenn es um die Schweizer Staatsbürgerschaft geht.

Ein Sieg für Integration und gesunden Menschenverstand

Dieses Urteil ebnet den Weg für die vollständige Integration der jungen Frau in die Schweizer Gesellschaft. Das Gericht stellte fest, dass sich der Vorfall mehr als ein Jahr vor dem Entscheid der Kommission ereignet hatte, was die Ablehnung noch unvernünftiger machte. Zu behaupten, ein Streich von vor einem Jahr mache eine erfolgreiche Integration zunichte, sei aus Sicht des Gerichts nicht hinnehmbar.

Das kantonale Gericht hat der Beschwerdeführerin nun das Kantons- und Gemeindebürgerrecht erteilt, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, setzt aber einen wichtigen Präzedenzfall für künftige Fälle im Aargau und darüber hinaus. Es erinnert daran, dass die Schweiz zwar Recht und Ordnung schätzt, dafür aber nicht die Fairness der Bürokratie opfern darf. Für diese junge Frau und möglicherweise viele andere ist der Weg zur Schweizerin nun etwas weniger beschwerlich.