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Swiss Observer

Basel gibt sterbliche Überreste indigener Kawésqar an Chile zurück

Die Stadt Basel gibt die sterblichen Überreste von drei Kawésqar-Vorfahren nach Provenienzforschung und einem Rückgabeverfahren unter Beteiligung des Naturhistorischen Museums und der Universität Basel an Chile zurück.

Basel gibt sterbliche Überreste indigener Kawésqar an Chile zurück
AISWI swissinfo.ch

Drei Kawésqar-Vorfahren verlassen nach einem auf Provenienzforschung beruhenden Rückgabeverfahren Basel und kehren nach Chile zurück. Die Stadt Basel gibt zwei Skelette und einen Schädel an die indigene Gemeinschaft in Patagonien zurück. Damit trifft sie einen bedeutenden Entscheid für Schweizer Museen und öffentliche Sammlungen. Regierungspräsident Conradin Cramer empfing am Donnerstag im Basler Rathaus eine Delegation der Kawésqar, um den Rückgabeprozess zu markieren.

Die sterblichen Überreste befinden sich derzeit im Naturhistorischen Museum Basel. Die Rückgabe folgt auf einen gemeinsamen Antrag des Museums, der Museumskommission und des Rektorats der Universität Basel. Das Basler Museumsgesetz verlangt von diesen Stellen einen gemeinsamen Antrag, bevor die Regierung eine solche Rückgabe genehmigen kann.

Der Entscheid ordnet den Fall in die breitere Auseinandersetzung der Schweiz mit sterblichen Überresten und Objekten ein, die während der Kolonialzeit erworben wurden. Für Basel verbindet das Verfahren eine lokale Museumssammlung mit einer Geschichte, die über den Atlantik hinweg von Schweizer Sammlern bis zu den Kanälen und Fjorden Westpatagoniens reicht.

Die sterblichen Überreste werden in Absprache mit den Kawésqar-Gemeinschaften nach Punta Arenas gebracht. Die Nachkommen bestimmen, wo und wie die Vorfahren ihre letzte Ruhestätte erhalten.

Forschende verfolgen den Weg der sterblichen Überreste durch Basler Sammlungen

Die Provenienzforschung führte die sterblichen Überreste auf zwei Basler Sammler zurück, die sie Anfang des 20. Jahrhunderts in Patagonien erworben hatten. Arnold Masarey, der von 1881 bis 1953 lebte, und Ludwig Paravicini, der von 1868 bis 1953 lebte, erlangten die sterblichen Überreste bei Sammlungsaktivitäten in der Region. Später schenkten sie diese dem damaligen Museum für Völkerkunde.

Die Sammlung ging schliesslich in den Bestand des Naturhistorischen Museums Basel über. Forschende untersuchten dort in Zusammenarbeit mit indigenen Partnern die Geschichte der sterblichen Überreste. Ihre Arbeit klärte die Umstände des Erwerbs und ergab, dass die betroffenen Gemeinschaften dem Kauf nicht zugestimmt hatten.

Diese Erkenntnis prägte den Rückgabeentscheid. Der Fall zeigt, wie Provenienzforschung über die Feststellung hinausgehen kann, auf welchem Weg ein Objekt in eine Sammlung gelangte. Sie kann auch untersuchen, ob die ursprüngliche Übertragung die Rechte und Wünsche der Menschen respektierte, deren kulturelles Erbe und sterbliche Überreste entwendet wurden.

Die Basler Institutionen veröffentlichten in den für diesen Bericht verfügbaren Unterlagen keine detaillierte Darstellung des Erwerbsvorgangs. Sie anerkannten jedoch den kolonialen Kontext und das fehlende Einverständnis. Diese Schlussfolgerungen bilden die formelle Grundlage dafür, die Vorfahren an ihre Gemeinschaft zurückzugeben.

Eine 6'000-jährige Geschichte prägt die Rückgabe

Die Kawésqar leben seit mehr als 6'000 Jahren in Westpatagonien, lange bevor ihre Vorfahren in europäische Sammlungen gelangten. Ihr traditionelles Gebiet, bekannt als Kawésqar Wæs, umfasst Kanäle und Fjorde im heutigen Chile. Die Gemeinschaft entwickelte in dieser vielgestaltigen Landschaft eine maritime Lebensweise.

Die Kolonisierung liess die Bevölkerung der Kawésqar stark schrumpfen und brachte ihre Gesellschaft aus dem Gleichgewicht. Die Wegnahme von Vorfahren fügte dieser Geschichte eine weitere Schicht hinzu. Nach dem Verständnis der Kawésqar sind die sterblichen Überreste keine anonymen Präparate oder losgelösten wissenschaftlichen Materialien. Es handelt sich um Personen, die weiterhin eine spirituelle Verbindung zu ihren Nachkommen haben.

Diese Sichtweise hat direkte Folgen für Museen. Kuratorinnen und Kuratoren müssen neben Katalogen und Eigentumsnachweisen auch die Autorität der Gemeinschaft, die religiöse Bedeutung und den Umgang mit sterblichen Überresten berücksichtigen. Am Rückgabeprozess in Basel waren das Naturhistorische Museum, die Museumskommission, die Universität Basel und Partner der Kawésqar beteiligt. Dadurch konnte die Gemeinschaft mitbestimmen, was geschehen ist und wie es weitergehen soll.

Die beteiligten Familien bezeichneten die Rückgabe als wichtigen Schritt zur Wiederherstellung der Würde. Das Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt brachte die Rückgabe zudem mit der Anerkennung des Fortbestehens der Kawésqar und dem Aufbau dauerhaften Vertrauens zwischen den Nachkommen und Schweizer Institutionen in Verbindung.

In Punta Arenas beginnt das nächste Kapitel

Die Vorfahren werden nach Punta Arenas gebracht, wo die Nachkommen der Kawésqar über ihre letzte Ruhestätte entscheiden. Die Stadt Basel organisiert die Überführung in Absprache mit den indigenen Gemeinschaften. Die nächsten Entscheidungen überlässt sie damit den Menschen, deren Angehörige aus Patagonien weggebracht wurden.

Die Vereinbarung setzt für die beteiligten Schweizer Institutionen eine klare Grenze. Ihre Verantwortung besteht darin, die sterblichen Überreste zu dokumentieren, eine sichere Überführung zu koordinieren und die relevanten Erkenntnisse zur Provenienz weiterzugeben. Die Gemeinschaft bestimmt nach der Ankunft der sterblichen Überreste in Chile den angemessenen Bestattungs- oder Zeremonienort.

Für die Schweiz erweitert der Fall die wachsende Zahl von Beispielen, in denen Museen sterbliche Überreste und Erwerbungen aus der Kolonialzeit überprüfen. Schweizer Sammlungen enthalten Material, das in ungleichen Beziehungen zusammengetragen wurde. Eine Rückgabe erfordert mehr als eine Änderung der Eigentumsnachweise. Dazu gehören Forschung, Konsultationen und praktische Zusammenarbeit über Grenzen hinweg.

Der Entscheid von Basel schafft auch einen Präzedenzfall für die Zusammenarbeit zwischen Institutionen. Der nach kantonalem Recht erforderliche gemeinsame Antrag führte das Naturhistorische Museum, die Museumskommission und die Universität Basel in einem einzigen Verfahren zusammen. Als Nächstes wird sich zeigen, ob die Überführung und die anschliessenden Zeremonien gemäss den Wünschen der Kawésqar stattfinden und die Gemeinschaft die Kontrolle über das endgültige Ergebnis behält.