Politik
Basel-Landschaft prüft Abschaffung der Einbürgerungsgebühren für junge Menschen
Nach einem ähnlichen Schritt des Nachbarkantons prüft Basel-Landschaft einen Vorschlag, die Einbürgerungsgebühren für junge Ausländerinnen und Ausländer unter 25 Jahren abzuschaffen, die das Schweizer Bürgerrecht beantragen. Damit sollen die Hürden für die Integration gesenkt werden.

1550 Franken. So hoch ist derzeit der exorbitante Betrag, der junge Menschen in Basel-Landschaft daran hindert, die Schweiz offiziell ihre Heimat zu nennen. Diese finanzielle Hürde ist die höchste in der Nordwestschweiz, könnte aber bald fallen. Mit einem mutigen Schritt hin zu modernen Integrationsstandards prüft der Kanton Basel-Landschaft einen wegweisenden Vorschlag, die Einbürgerungsgebühren für Ausländerinnen und Ausländer unter 25 Jahren vollständig abzuschaffen. Juliana Weber Killer, eine Grossrätin der Sozialdemokratischen Partei, hat im Kantonsparlament eine Motion eingereicht, die dieses Problem direkt angeht. Ihr Argument ist einfach, aber überzeugend: Ob jemand Schweizerin oder Schweizer wird, sollte vom Engagement abhängen und nicht davon, wie viel Geld jemand hat. Während die Region nach besseren Möglichkeiten zur Integration sucht, könnte dieser Vorschlag einen Wendepunkt markieren und zeigen, dass der Kanton junge Erwachsene nicht länger dafür bestrafen will, ihre bereits bestehende Verbundenheit mit dem Land offiziell zu machen.
Der Preis für Zugehörigkeit: eine enorme Belastung
Erstaunliche 70 Prozent der unter 25-Jährigen nennen die hohen Kosten als Hauptgrund dafür, dass sie noch kein Gesuch um das Schweizer Bürgerrecht gestellt haben. Es geht nicht um mangelndes Interesse, sondern darum, ob man es sich leisten kann. Für junge Erwachsene in der Berufsbildung oder im Studium stellt ein einmaliger Betrag von mehr als 1500 Franken eine erdrückende finanzielle Belastung dar. Eine Umfrage des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien legt diese harte Realität offen: Bis zu 80 Prozent der Einwanderinnen und Einwanderer der zweiten und dritten Generation möchten sich unbedingt einbürgern lassen, doch ihr Kontostand lässt es schlicht nicht zu. Diese jungen Menschen sind hier aufgewachsen, sprechen den Dialekt und leisten einen Beitrag zur Gesellschaft, bleiben aber dennoch ausgeschlossen. Das heutige System macht das Bürgerrecht faktisch zu einer Frage des Geldes und verhindert eine engagierte Integration in einer entscheidenden Lebensphase. Mit diesen Gebühren hält der Kanton ausgerechnet jene Bevölkerungsgruppe aktiv davon ab, sich für die Zukunft der Schweiz einzusetzen, die dazu am meisten bereit ist.
Zwei Basel, zwei Wege: die regionale Kluft
Der Unterschied zwischen den beiden Basel könnte kaum grösser sein. Während Basel-Landschaft an der hohen Gebühr von 1550 Franken festhält, ist der urbane Nachbarkanton bereits einen grossen Schritt weiter. 2025 schaffte Basel-Stadt die kantonalen und kommunalen Gebühren für junge Erwachsene ab. Für Gesuchstellende blieb damit nur noch die geringe Bundesgebühr von 100 Franken. So entsteht ein krasser Unterschied: Wer die Kantonsgrenze überquert, kann als junge gesuchstellende Person fast 1500 Franken sparen. Basel-Landschaft liegt damit zurück und hält den zweifelhaften Titel des teuersten Einbürgerungsverfahrens im Nordwesten. Diese regionale Ungleichheit setzt die ländlichen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger unter erheblichen Handlungsdruck. Das Beispiel der Stadt zeigt, dass sich diese finanziellen Hürden nicht nur abbauen lassen, sondern dies auch administrativ machbar ist. Während Basel-Stadt den Weg zu einem leichter zugänglichen Bürgerrecht ebnet, muss sich das Land fragen, ob es finanziell weiterhin aus dem Rahmen fallen oder sich der Bewegung hin zu einer gleichberechtigten Integration anschliessen will.
Integration ermöglichen: mehr als eine Frage des Geldes
Wird die Motion angenommen, ist die Botschaft eindeutig: Bei der Integration zählen die Leistungen, nicht das Geld. Juliana Weber Killer betont, dass die Abschaffung dieser Kosten sicherstellt, dass Gesuchstellende unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten eingebürgert werden können. Das ist ein wichtiger Schritt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz. Werden finanzielle Hürden beseitigt, wird das Verfahren zu einer echten Prüfung der Integration statt zu einer Frage des Vermögens. So kann der Kanton eine Generation willkommen heissen, die kulturell bereits schweizerisch, rechtlich aber noch nicht Teil der Schweiz ist. Die Folgen reichen weit über die einzelnen Gesuchstellenden hinaus: Ein leichter zugänglicher Weg zum Bürgerrecht stärkt bei jungen Menschen das Zugehörigkeitsgefühl und das Verantwortungsbewusstsein gegenüber der Gesellschaft. Während Basel-Landschaft über diesen Entscheid berät, steht der Kanton vor einem bedeutenden politischen Kurswechsel. Die Abschaffung der Gebühren wäre nicht nur eine finanzielle Entlastung, sondern auch eine kraftvolle Investition in die künftige Bevölkerungsstruktur des Kantons.