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Swiss Observer

Alternative Behandlungen bleiben in der Schweizer Grundversicherung gedeckt

Der Ständerat hält an der Kostenübernahme für Akupunktur, Homöopathie und andere alternative Behandlungen in der Grundversicherung fest

Alternative Behandlungen bleiben in der Schweizer Grundversicherung gedeckt
AISWI swissinfo.ch

In einem wichtigen Entscheid für das Schweizer Gesundheitswesen hat der Ständerat stillschweigend eine Motion abgelehnt, mit der mehrere alternative Behandlungsmethoden aus der Grundversicherung gestrichen werden sollten. Die Motion von Philippe Nantermod von der freisinnig-liberalen Partei zielte darauf ab, diese Behandlungen zu freiwilligen Leistungen zu machen, ähnlich wie die Unfalldeckung. Mit diesem Entscheid bleibt die Schweiz in einer besonderen Position: Sie ist eines der wenigen europäischen Länder, die eine umfassende Kostenübernahme für alternative Medizin in der Grundversicherung anbieten.

Kostenübernahme für alternative Behandlungen

Der Entscheid des Ständerats sichert die weitere Kostenübernahme für fünf wichtige alternative Behandlungsansätze durch die Grundversicherung: Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin und Arzneimitteltherapie der traditionellen chinesischen Medizin. Das Schweizer Gesundheitswesen anerkennt diese Behandlungen als wertvolle Ergänzungen zur Schulmedizin. Dies spiegelt den integrierten Ansatz der Schweiz bei der Gesundheitsversorgung wider.

Historischer Hintergrund und Unterstützung in der Bevölkerung

Die heutige Regelung zur Kostenübernahme geht auf eine Volksabstimmung von 2009 zurück, bei der sich die Schweizer Stimmberechtigten dafür aussprachen, alternative Medizin in die Grundversicherung aufzunehmen. Dieser demokratische Entscheid hat den Umgang des Landes mit der Gesundheitsversorgung geprägt. Wie Hannes Germann von der Schweizerischen Volkspartei betonte, würde es dem zuvor geäusserten Willen der Bevölkerung widersprechen, diese Behandlungen aus der Grundversicherung zu streichen. Dieser historische Hintergrund zeigt, dass sich die Schweiz einer demokratischen Gestaltung der Gesundheitspolitik verpflichtet fühlt.

Finanzielle Auswirkungen und Folgen für das Gesundheitswesen

Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider hat darauf hingewiesen, dass ein Ende der Kostenübernahme für alternative Medizin keine erheblichen Einsparungen bringen würde. Diese Einschätzung deutet darauf hin, dass die Kosten für die Beibehaltung dieser Behandlungen in der Grundversicherung tragbar sind. Der Entscheid spiegelt den ausgewogenen Ansatz der Schweiz im Gesundheitswesen wider: eine umfassende Versorgung hat Priorität, zugleich wird auf finanzielle Verantwortung geachtet. Die weitere Kostenübernahme für alternative Behandlungen unterstützt zudem die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten sowie den Zugang zu unterschiedlichen Therapieoptionen im Schweizer Gesundheitswesen.