Energie
Schweizer Kernbrennstoffreserven im Ausland gehen zurück
Die Schweizer Lagerbestände an Kernmaterial in ausländischen Lagern gingen 2024 zurück. Die Menge an Natururan sank um 81,8 Tonnen, während die Menge an schwach angereichertem Uran zunahm.

Die in ausländischen Anlagen gelagerten Schweizer Bestände an Kernmaterial veränderten sich 2024 erheblich. Die deutlichste Veränderung war ein Rückgang der Natururanreserven um 81,8 Tonnen, während die Bestände an schwach angereichertem Uran um 27,3 Tonnen zunahmen. Dies markiert eine erhebliche Veränderung der Schweizer Strategie für den Umgang mit Kernmaterial und spiegelt die sich wandelnden betrieblichen und wirtschaftlichen Überlegungen im Schweizer Kernenergiesektor wider.
Aktueller Stand der Lagerbestände
Die aktuellen Bestände belaufen sich auf rund 770 Tonnen Natururan. Das ist ein deutlicher Rückgang gegenüber den Vorjahren, als die Menge zwischen 2020 und 2022 stabil bei rund 1’000 Tonnen lag. Die Bestände an schwach angereichertem Uran stiegen auf 141 Tonnen, gegenüber 113,6 Tonnen im Vorjahr. Andere Kernmaterialien sind weiterhin unverändert: Abgereichertes Uran liegt seit 2017 bei 8 kg und Plutonium bei 1 kg. Die Schweiz lagert im Ausland kein Thorium und kein hoch angereichertes Uran mehr. Uran aus der Wiederaufarbeitung wurde 2020 aus den Beständen genommen.
Verteilung der Lagerbestände im Ausland
Die Schweiz lagert ihre Kernmaterialreserven an mehreren strategisch wichtigen Standorten im Ausland, darunter in Deutschland, Frankreich, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten, Spanien und Schweden. Diese diversifizierte Lagerung trägt zur Versorgungssicherheit und betrieblichen Flexibilität bei. Verteilung und Verwaltung dieser Materialien werden sorgfältig auf Grundlage wirtschaftlicher Faktoren und betrieblicher Anforderungen koordiniert. Die Bestände werden regelmässig angepasst, um der Beschaffung und Umwandlung von Uran in Brennelemente Rechnung zu tragen.
Rechtsrahmen
Gemäss dem Schweizer Kernenergiegesetz und der Verordnung über die Anwendung von Sicherungsmassnahmen unterliegt das im Ausland gelagerte Kernmaterial der Schweiz einer strengen Aufsicht. Sämtliche im Ausland gelagerten Kernmaterialien müssen den Aufsichtsbehörden jährlich gemeldet werden. So werden Transparenz und die Einhaltung internationaler Standards für die nukleare Sicherheit gewährleistet. Dieser Rechtsrahmen hilft der Schweiz, genaue Aufzeichnungen über ihre Kernmaterialbestände zu führen und zugleich ihren internationalen Verpflichtungen im Umgang mit Kernmaterial nachzukommen.