Europäische Union
EU-Beschaffungspläne könnten Schweizer Innovatoren von neuen Fördergeldern ausschliessen
Geplante EU-Regeln für innovationsorientierte öffentliche Beschaffungen könnten Schweizer Unternehmen von Ausschreibungen für öffentliche Gelder ausschliessen und damit ein neues Risiko für die Schweizer Forschungs- und Technologiesektoren schaffen.

Schweizer Unternehmen könnten den Zugang zu einer neuen Quelle europäischer öffentlicher Gelder verlieren, gerade während Brüssel versucht, Investitionen in Zukunftstechnologien zu beschleunigen. Die Europäische Kommission bereitet Reformen für innovationsorientierte öffentliche Beschaffungen vor. Sie betreffen experimentelle Produkte, die Behörden kaufen möchten, bevor sie kommerziell erhältlich sind.
Der Vorschlag ist für die Schweiz relevant, weil ihre Forschungswirtschaft eng mit europäischen Universitäten, Laboratorien und Industriepartnern verbunden ist. Die Entwurfsregeln würden Schweizer Unternehmen jedoch grundsätzlich daran hindern, sich um die Gelder zu bewerben. Die vorgeschlagene Bevorzugung würde rund 50% der Finanzierung der EU oder Ländern mit entsprechenden Abkommen zuweisen, etwa Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums und mehreren Balkanstaaten. Die Schweiz hat derzeit kein Abkommen, das ihr denselben Zugang gewähren würde.
Zu den betroffenen Projekten könnten Roboter für Spitäler oder Software mit künstlicher Intelligenz gehören, die kommunalen Diensten hilft, die Abfallsammlung zu verwalten. Gerade solche frühen Aufträge können einem jungen Technologieunternehmen einen Referenzkunden, Einnahmen und einen Zugang zu breiteren Märkten verschaffen.
Die Kommission erklärt, sie wolle die Beschaffung vereinfachen und Europas Fähigkeit stärken, Schlüsseltechnologien zu entwickeln. Für Schweizer Start-ups, Laboratorien und etablierte Ingenieurunternehmen könnte die Teilnahmeberechtigung darüber entscheiden, ob sie zu dem Zeitpunkt mitbieten können, an dem öffentliche Unterstützung besonders wichtig ist.
EU will öffentliche Aufträge zu Testfeldern machen
Von je 100 Euro, die derzeit für öffentliche Beschaffungen in Europa ausgegeben werden, entfallen nur 0,60 Euro auf innovative Projekte. Die Europäische Kommission will diesen Anteil erhöhen, indem sie es Behörden erleichtert, Technologien in Auftrag zu geben, die noch experimentell sind oder noch nicht auf den Markt gekommen sind.
Bei herkömmlichen Beschaffungen kaufen Behörden in der Regel etablierte Produkte oder Dienstleistungen. Innovationsbeschaffung setzt früher im Entwicklungszyklus an. Eine Stadt, ein Spitalnetz oder ein öffentliches Versorgungsunternehmen beschreibt ein Problem und entwickelt und testet anschliessend gemeinsam mit Unternehmen eine Lösung. Das kann das Risiko für den Käufer senken und einem Technologieunternehmen zugleich seinen ersten bedeutenden Kunden verschaffen.
Der Vergleich der Kommission verdeutlicht das Ausmass der Herausforderung. Sie nennt für Europa Ausgaben für Innovationen von 0,60 Euro pro 100 Euro und stellt diesen einen Vergleichswert für die Vereinigten Staaten von 50 Cent pro 7 Dollar gegenüber. Die Zahlen werden in unterschiedlichen Formaten angegeben und sollten daher nicht als direkt vergleichbare Rangliste betrachtet werden. Sie verdeutlichen jedoch die Argumentation der Kommission, dass öffentliche Auftraggeber in Europa mehr Spielraum haben, in neue Technologien zu investieren.
Der Brüsseler Kommissarin Ekaterina Zareva zufolge sind Schlüsseltechnologien oft zu teuer, als dass ein einzelner Mitgliedstaat sie allein entwickeln könnte. Grenzüberschreitende Beschaffungen könnten die Kosten verteilen und grössere Märkte schaffen. Der Ausschluss Schweizer Anbieter würde diesen Kreis verkleinern, während die EU ihn gerade erweitern will.
Bilaterale III als möglicher Zugang
Die vorgeschlagene Einschränkung folgt einer bekannten europäischen Präferenz: Öffentliche Gelder sollen Anbieter innerhalb der EU oder mit Verbindungen zur EU über bestimmte Abkommen bevorzugen. Der Regelungsentwurf würde die Schweiz trotz ihrer engen wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Beziehungen zur EU ausserhalb der bevorzugten Gruppe lassen.
Auf der Liste wären Länder des EWR und Balkanstaaten mit entsprechenden Vereinbarungen. Über separate Abkommen hat die Schweiz Zugang zu Teilen der europäischen Forschungslandschaft. Der Beschaffungsvorschlag der Kommission würde diese Forschungszusammenarbeit jedoch nicht automatisch als ausreichende Voraussetzung für die Teilnahme anerkennen.
Diese Unterscheidung birgt ein praktisches Risiko. Ein Schweizer Unternehmen könnte mit einer französischen Universität zusammenarbeiten, ein Produkt mit deutschen Ingenieuren entwickeln und auf europäische Forschungsinfrastruktur zurückgreifen, aber dennoch kein Angebot für ein öffentlich finanziertes Pilotprojekt einreichen dürfen. Die Regel würde die Teilnahmeberechtigung betreffen, noch bevor Behörden die Technologie, den Preis oder die Leistungsfähigkeit des Unternehmens beurteilen.
Quellen in Brüssel erklärten gegenüber Swissinfo, dass sich die Haltung nach einer Ratifizierung der Bilateralen III durch die Schweiz ändern könnte. Diese Abkommen sollen das langfristige Verhältnis des Landes zur EU klären, doch der politische Weg bleibt schwierig. Eine vorgeschlagene Mehrheit der Kantone könnte die Hürde für eine Annahme bei einer künftigen Abstimmung erhöhen.
Solange das Rechtsverhältnis nicht geklärt ist, müssen sich Schweizer Unternehmen mit diplomatischen Mitteln und Verhandlungen mit europäischen Institutionen um die Aufnahme in die Beschaffungsregeln bemühen.
Schweizer Industrie fordert Brüssel auf, die Türen offen zu halten
Schweizer Industrieverbände sagen, ein Ausschluss würde beiden Seiten schaden. Stefan Brubacher, Direktor von Swissmem, dem Verband der Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, bezeichnete den Vorschlag als schädlich für Schweizer Unternehmen und die europäische Innovationsfähigkeit.
«Das schadet natürlich der Schweiz, vor allem aber der EU», sagte Brubacher. Schweizer Unternehmen und Universitäten seien wichtige Partner für die europäische Forschungsinfrastruktur. Ihr Fachwissen sollte verfügbar bleiben, wenn öffentliche Behörden neue Technologien entwickelten, so seine Argumentation.
Schweizer Hersteller und Ingenieurunternehmen sind oft grenzüberschreitend tätig, wobei Forschung, Komponenten und Kunden auf mehrere Länder verteilt sind. Eine Beschaffungsregel, die sich hauptsächlich am rechtlichen Status orientiert, könnte diese Partnerschaften erschweren. Unternehmen müssten ihre Angebote möglicherweise über eine teilnahmeberechtigte europäische Tochtergesellschaft neu strukturieren, einen qualifizierten Partner finden oder ein Projekt ganz aufgeben. Jede dieser Möglichkeiten könnte die Kosten und die Verzögerungen bei Technologien erhöhen, die Behörden rasch testen wollen.
Der Vorschlag hätte auch Folgen für Schweizer Universitäten und Institutionen der angewandten Forschung. Öffentlich finanzierte Pilotprojekte können Daten und technische Validierung liefern und einen Weg von der Laborarbeit zur kommerziellen Produktion eröffnen. Diese Möglichkeiten zu verlieren, würde es Schweizer Forschenden erschweren, vielversprechende Systeme in Produkte umzuwandeln, die in ganz Europa eingesetzt werden.
Brubachers Botschaft bringt die unmittelbare Aufgabe der Wirtschaft auf den Punkt: Die EU davon zu überzeugen, den Beitrag der Schweiz anzuerkennen, bevor der Beschaffungsrahmen fertiggestellt ist.
Die Schweiz muss verhandeln, bevor die Regeln feststehen
Der Schweiz bleibt nun ein enges Zeitfenster, um ihre Rolle in Europas Innovationswirtschaft zu schützen. Die Europäische Kommission will Beschaffungsregeln nutzen, um die Nachfrage nach Technologien anzukurbeln, die Regierungen und öffentliche Unternehmen bisher nicht in grossem Umfang kaufen konnten. Schweizer Unternehmen wollen Zugang zu diesem Markt, bevor die Bedingungen festgelegt sind.
Die unmittelbare Reaktion dürfte darin bestehen, dass Schweizer Behörden, Industrieverbände und Forschungseinrichtungen sich für eine Regelung zur Teilnahmeberechtigung einsetzen. Sie müssen aufzeigen, dass eine Beteiligung der Schweiz die europäischen Lieferketten und Forschungskapazitäten sowie den Einsatz neuer Technologien stärkt. Die Kommission wiederum strebt Regeln an, die einen bedeutenden Anteil öffentlicher Gelder in die europäische Entwicklung und Produktion lenken.
Der Streit verleiht der Schweizer Debatte über Bilaterale III auch eine wirtschaftliche Dimension. Quellen in Brüssel zufolge könnte eine Ratifizierung einen Weg in das neue Beschaffungssystem eröffnen. Ohne sie könnten Schweizer Unternehmen weiterhin auf Partnerschaften von Fall zu Fall oder auf Aufträge ausserhalb des geschützten Finanzierungsanteils angewiesen sein.
Ein endgültiger Ausschluss wurde nicht bekannt gegeben, und der Vorschlag der Kommission könnte sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Die Schweizer Behörden haben daher die Möglichkeit, zu verhandeln, bevor die Regeln in Kraft treten. Für Unternehmen, die medizinische Robotik, künstliche Intelligenz und andere Schlüsseltechnologien entwickeln, wird das Ergebnis den Zugang zu Kunden, Teststandorten und Kapital in ganz Europa beeinflussen.