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Swiss Observer

Kanton Zürich führt umstrittenes Rottweilerverbot trotz rechtlicher Einsprachen ein

Neue Einschränkungen für die Haltung von Rottweilern sehen sich mehreren Beschwerden gegenüber, während der Kanton Zürich eine rassespezifische Gesetzgebung einführt und damit eine Debatte über den Umgang mit der Regulierung der Haustierhaltung auslöst.

Kanton Zürich führt umstrittenes Rottweilerverbot trotz rechtlicher Einsprachen ein
AISWI swissinfo.ch

Ab dem 1. Januar 2025 führt der Kanton Zürich ein umfassendes Verbot von Rottweilern ein und vollzieht damit einen bedeutenden Kurswechsel beim Umgang mit der Regulierung von Hunderassen in der Region. Das neue Gesetz verbietet den Kauf von Rottweilern innerhalb der Kantonsgrenzen und ergänzt die bestehenden Einschränkungen für andere Rassen. Diese Massnahme ist eine der strengsten rassespezifischen Regelungen in der Schweiz und spiegelt die wachsenden Sorgen um die öffentliche Sicherheit in städtischen Gebieten wider.

Rechtliche Herausforderungen und Widerstand

Das Verbot ist auf erheblichen Widerstand gestossen. Beim Zürcher Verwaltungsgericht sind mehrere Beschwerden eingereicht worden. Sie werden die Umsetzung zwar nicht verzögern, zeigen aber, wie umstritten das Gesetz ist. Eine Petition mit mehr als 12'000 Unterschriften belegt den beträchtlichen Widerstand in der Bevölkerung gegen das Verbot. Kritikerinnen und Kritiker argumentieren, eine Aufklärung der Halterinnen und Halter sowie verstärkte Kontrollen wären wirksamer als ein pauschales Rassenverbot. Das Gericht ist befugt, den Entscheid der Kantonsregierung in künftigen Urteilen abzuändern.

Auswirkungen auf heutige Halterinnen und Halter

Die rund 350 registrierten Rottweilerhalterinnen und -halter im Kanton Zürich müssen sich aufgrund des Verbots auf neue Vorschriften einstellen. Bestehende Halterinnen und Halter dürfen ihre Hunde behalten, müssen jedoch eine Sonderbewilligung einholen und ihre Tiere einer obligatorischen Wesensbeurteilung unterziehen lassen, bei der mögliche Risiken eingeschätzt werden. Anhand dieser Beurteilungen werden Temperament und Sicherheitsstatus der Hunde bestimmt, was sich möglicherweise darauf auswirkt, ob sie weiterhin im Kanton gehalten werden dürfen. Die Massnahmen sollen die Anliegen der öffentlichen Sicherheit mit den Rechten der bestehenden verantwortungsbewussten Halterinnen und Halter in Einklang bringen.

Hintergrund und Beweggründe

Dem Verbot gingen Ende 2024 zwei schwere Vorfälle mit Rottweilern voraus, darunter Angriffe in Adlikon und Winterthur, bei denen Kinder verletzt wurden. Die Kantonsregierung nannte die Grösse der Rasse und ihre starke Beisskraft als wichtige Gründe für ihren Entscheid. Das Gesetz baut auf den 2010 eingeführten bestehenden Einschränkungen auf, mit denen American Bull Terrier, Pitbull Terrier und American Staffordshire Terrier verboten wurden. Der Schritt ist Teil der laufenden Bemühungen des Kantons Zürich, die öffentliche Sicherheit durch rassespezifische Vorschriften zu erhöhen. Dieser Ansatz ist unter Fachleuten für Tierverhalten und Tierrechtsorganisationen jedoch weiterhin umstritten.