Kunst
Zürcher Kunstgesellschaft muss Provenienzforschung zur Bührle-Sammlung finanzieren
Der Zürcher Kantonsrat stimmt dafür, die Kunstgesellschaft und die Bührle-Stiftung zur Finanzierung einer umfassenden Provenienzforschung zur umstrittenen Kunstsammlung zu verpflichten. Vorausgegangen war ein kritischer Bericht eines Historikers.

Der Zürcher Kantonsrat hat der kulturellen Elite der Stadt ein scharfes Ultimatum gestellt und verlangt, dass private Institutionen für die Aufarbeitung ihrer eigenen Geschichte aufkommen. In einer äusserst knappen Abstimmung, die die tiefen Gräben in der Schweizer Kulturpolitik offenlegte, beschloss der Rat mit 87 zu 83 Stimmen, die Zürcher Kunstgesellschaft und die Bührle-Stiftung zur Finanzierung einer umfassenden Provenienzforschung zur umstrittenen Bührle-Sammlung zu verpflichten. Der Entscheid markiert eine klare Abkehr von der öffentlichen Finanzierung privater Verpflichtungen.
Dabei handelt es sich nicht bloss um eine Budgetanpassung, sondern um eine klare Absichtserklärung. Der Kantonsrat hat das dringliche Postulat zur Neubewertung der Sammlung faktisch abgeschrieben und damit signalisiert, dass die Zeit der mit Steuergeldern finanzierten Unklarheit vorbei ist. Indem er dem abweichenden Antrag der Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) zustimmte, besteht das Parlament auf vollständiger Transparenz, ohne dass die Öffentlichkeit dafür aufkommen muss. Die Botschaft an die Kunstgesellschaft ist glasklar: Wer die Kunst ausstellen will, muss auch dafür bezahlen, ihren Ruf wiederherzustellen.
Vernichtender Bericht legt «belastete» Vergangenheit offen
Im Zentrum des Umbruchs steht ein vernichtendes Urteil, das der Historiker Raphael Gross 2024 fällte. Seine Untersuchung brach das höfliche Schweigen rund um die Sammlung und bezeichnete sie als «historisch belastet, in einem Ausmass, das in der Schweiz möglicherweise einzigartig ist». Das war keine milde Kritik, sondern eine Anklage wegen jahrzehntelanger unzureichender Prüfung. Gross’ Erkenntnisse machten unmissverständlich klar, dass die bisherigen Bemühungen der Bührle-Stiftung, die Herkunft ihrer Meisterwerke nachzuverfolgen, völlig unzureichend waren.
KBIK-Präsidentin Karin Fehr Thoma unterstrich dieses Versäumnis und hielt fest, dass die bisherigen Nachforschungen der Stiftung den heutigen ethischen Standards schlicht nicht genügten. Die Sammlung, die derzeit als Leihgabe im Kunsthaus Zürich zu sehen ist, steht als Mahnmal für ein dunkles Kapitel der Geschichte, mit dem sich die Schweiz noch immer auseinandersetzt. Der Bericht von Gross war der Auslöser: Er nahm der Sammlung den Anschein von Respektabilität und zwang den Kantonsrat zum Handeln. Die Tage, in denen Teilwahrheiten über während der Nazizeit erworbene Kunst akzeptiert wurden, sind nun gezählt.
Politisches Tauziehen spaltet den Kantonsrat
Der Rat war alles andere als geschlossen und spiegelte damit den heftigen ideologischen Streit darüber wider, wie die Schweiz mit ihren historischen Altlasten umgehen soll. Die knappe Abstimmung mit 87 zu 83 Stimmen verdeutlicht die Spannungen zwischen jenen, die «reinen Tisch» fordern, und jenen, die glauben, die Angelegenheit sei bereits erledigt. Die Befürworter des Auftrags argumentierten nachdrücklich, es liege im Interesse aller, diese Fragen endlich mit absoluter Gewissheit zu klären, unabhängig davon, welche Kosten der Stiftung dadurch entstehen.
Politikerinnen und Politiker aus der Mitte und den rechten Parteien hielten dagegen und erklärten, die bisherigen Berichte hätten ihren Zweck bereits «vollständig und umfassend» erfüllt. Sie argumentierten, die Forderung nach weiterer, selbst finanzierter Forschung sei unnötig und die vorhandenen Informationen enthielten bereits alle relevanten Daten. Die Mehrheit setzte sich jedoch durch und wies die Ansicht zurück, es sei bereits genug getan worden. Diese Abstimmung ist ein Sieg für jene, die der Auffassung sind, dass die historische Integrität nicht aufs Spiel gesetzt werden darf, auch wenn dies politisch unbequem ist.
Die ethische Verantwortung wird neu verteilt
Mit dieser Abstimmung hat sich der Kanton Zürich faktisch aus der Verantwortung zurückgezogen und die Beweislast voll und ganz der Stadt Zürich, der Kunstgesellschaft und der Bührle-Stiftung überlassen. Regierungsrätin Jacqueline Fehr beschrieb diese neue Realität und betonte, dass der Kanton zwar eine politische und ethische Verantwortung trage, die operative und finanzielle Pflicht jedoch bei den Institutionen liege, die die Kunstwerke besitzen.
Dieser Kurswechsel zwingt die Zürcher Kunstgesellschaft, sich einer entscheidenden Tatsache zu stellen: Ihr Ruf hängt nun direkt davon ab, ob sie bereit ist, eine transparente Untersuchung zu finanzieren. Bei dem Auftrag geht es nicht mehr nur um Geschichte, sondern auch um die künftige Glaubwürdigkeit des Kunsthauses Zürich. Indem der Kantonsrat die Stiftung verpflichtet, die Provenienz aller Gemälde auf eigene Kosten zu klären, hat er sichergestellt, dass diejenigen für die historische Aufarbeitung bezahlen, die vom Ansehen der Sammlung profitieren. Die Zeit, die Verantwortung abzuschieben, ist vorbei.