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Swiss Observer

Schweizer Islamwissenschaftler Tariq Ramadan in Paris wegen Vergewaltigung zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt

Ein Pariser Strafgericht hat den Schweizer Islamwissenschaftler Tariq Ramadan wegen der Vergewaltigung von drei Frauen zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil wurde in seiner Abwesenheit gefällt und sieht vor, dass ihm nach Verbüssung seiner Strafe die Einreise nach Frankreich dauerhaft untersagt wird.

Schweizer Islamwissenschaftler Tariq Ramadan in Paris wegen Vergewaltigung zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt
AISWI swissinfo.ch

Über Tariq Ramadan, dem Schweizer Islamwissenschaftler, dessen tiefer Fall nun einen endgültigen und verheerenden Tiefpunkt erreicht hat, hängt eine drakonische Gefängnisstrafe von 18 Jahren. Am Mittwoch fällte das Pariser Strafgericht ein Urteil, das in der europäischen Justizlandschaft nachhallt: Es verurteilte den 63-Jährigen wegen der Vergewaltigung von drei Frauen. Das Gericht ging entschieden vor und führte den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit, um die Würde der Opfer zu schützen, während Ramadan auffällig auf der Anklagebank fehlte. Dies ist nicht bloss eine juristische Niederlage, sondern die vollständige Demontage einer öffentlichen Persönlichkeit, die einst weltweit hohes Ansehen genoss. Die vorsitzende Richterin Corinne Goetzmann räumte alle verbleibenden Zweifel an der Art der Verbrechen aus und stellte fest, dass die Einwilligung in Sexualität nicht mit der Einwilligung in jede sexuelle Handlung gleichzusetzen ist. Dieses Strafmass gehört zu den härtesten Strafen, die in der jüngeren französischen Geschichte in aufsehenerregenden Fällen sexueller Gewalt verhängt wurden. Es signalisiert, dass einflussreiche Personen, die sich räuberisch verhalten, keinerlei Nachsicht erwarten können.

Medizinische Behauptungen halten der Prüfung nicht stand

Es gab keinerlei Belege, die Tariq Ramadans Versuch stützten, das Verfahren mit dem Hinweis auf eine medizinische Verhandlungsunfähigkeit aufzuschieben. Als der Prozess am 2. März begann, behauptete das Anwaltsteam des Islamwissenschaftlers, er sei wegen eines Rückfalls seiner Multiplen Sklerose in Genf hospitalisiert. Die Geduld des Gerichts war jedoch begrenzt. Eine gerichtlich angeordnete medizinische Untersuchung versetzte der Verteidigung einen schweren Schlag: Ramadans Zustand sei «stabil», es gebe «keine Anzeichen für einen kürzlichen Rückfall». Die Richterin lehnte es ab, den Prozess zu vertagen, und wies damit entschieden zurück, was wie ein taktischer Verzögerungsversuch wirkte. Indem das französische Gericht das Verfahren in Abwesenheit des Angeklagten fortsetzte, machte es deutlich, dass der Rechtsprozess nicht durch dessen Gesundheitsbehauptungen aufgehalten würde. Die Auseinandersetzung zwischen medizinischen Einschätzungen und der Entschlossenheit der Justiz unterstreicht das Engagement des Gerichts für das Recht der Opfer auf einen zeitnahen Abschluss des Verfahrens. So konnte der Prozess trotz der physischen Abwesenheit des Angeklagten im Gerichtssaal zu Ende geführt werden.

Ein Muster räuberischen Verhaltens wird offengelegt

Drei Opfer standen im Zentrum dieses Prozesses und schilderten erschütternde Erlebnisse, die sich zwischen 2009 und 2016 zugetragen hatten. Das Gericht befand Ramadan nicht nur der Vergewaltigung, sondern insbesondere der Vergewaltigung einer schutzbedürftigen Person für schuldig. Diese Unterscheidung verleiht seinem Strafregister besonderes Gewicht. Das Urteil steht nicht für sich allein: Schweizer Gerichte hatten ihn zuvor bereits wegen der Vergewaltigung einer weiteren Frau verurteilt. Dies zeichnet das beunruhigende Bild eines systematischen Missbrauchs, der sich über mehr als ein Jahrzehnt erstreckte. Die vorgelegten Beweise deuten auf eine gezielte Ausnutzung von Einfluss und religiöser Autorität hin, um Frauen zum Schweigen zu bringen und zu beherrschen. Ramadan hat alle Vorwürfe stets zurückgewiesen, doch die zunehmenden Niederlagen vor Gericht in Genf und Paris haben seiner Unschuldsverteidigung die Grundlage entzogen. Die 18-jährige Freiheitsstrafe spiegelt unmittelbar die wiederholte und schwerwiegende Natur dieser Straftaten wider. Sie ist ein Erfolg für die Frauen, die es wagten, einem Mann entgegenzutreten, der in den intellektuellen Kreisen Europas einst als unantastbar galt.

Verbannung und das Ende einer Ära

Das dauerhafte Einreiseverbot nach Frankreich ist der letzte, schmerzhafte Schlag in diesem historischen Urteil. Nach Verbüssung seiner 18-jährigen Strafe wird Tariq Ramadan ausgewiesen und darf nie wieder nach Frankreich zurückkehren. Zudem steht er während acht Jahren unter strenger gerichtlicher Aufsicht. In dieser Zeit ist es ihm ausdrücklich untersagt, mit seinen Opfern Kontakt aufzunehmen oder Informationen über seine Straftaten zu verbreiten. Das Urteil beendet seine Laufbahn als öffentliche Intellektuellenfigur in Frankreich und ist eine deutliche Warnung an andere Personen in Machtpositionen. Für die Schweiz wirft die Verurteilung eines ihrer bekanntesten und nun berüchtigtsten Bürger schwierige Fragen zum Vermächtnis seiner Lehren und zur Aufsicht über religiöse Persönlichkeiten auf. Nach der Ausstellung eines Haftbefehls richtet sich der Blick nun auf den Vollzug der Strafe. Tariq Ramadans Zeit als Brückenbauer zwischen dem Islam und dem Westen ist vorbei. An ihre Stelle tritt ein Vermächtnis der gerichtlichen Verurteilung und der dauerhafte Ausschluss aus der französischen Öffentlichkeit.