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Swiss Observer

Die Schweiz aktualisiert ihre Gesetze zum Pandemieschutz

Der Bundesrat beschliesst eine umfassende Revision des Epidemiengesetzes, um die Krisenbewältigung zu verbessern und die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen bei künftigen Gesundheitsnotfällen zu klären.

Die Schweiz aktualisiert ihre Gesetze zum Pandemieschutz
AISWI swissinfo.ch

Die Schweiz schreibt die Regeln für das Überleben der Nation neu. In einem entscheidenden Schritt, um die Verwirrung der Anfangszeit von Covid-19 zu beseitigen, hat der Bundesrat eine umfassende Revision des Epidemiengesetzes verabschiedet. Dabei handelt es sich nicht bloss um eine bürokratische Aktualisierung, sondern um eine grundlegende Neuausrichtung der Art und Weise, wie das Land biologischen Gefahren begegnet. Der Bund stärkt seine Kompetenzen und klärt die oft undurchsichtige Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen.

Die Revision zielt ausdrücklich auf künftige Pandemien und die schleichende, stille Bedrohung durch Antibiotikaresistenzen. Mit einer klareren Befehlskette will Bern Zögern verhindern, das Menschenleben kostet. Die Botschaft ist unmissverständlich: Wenn die nächste Gesundheitskrise ausbricht, wird der Bund mit einer einheitlichen Strategie die Führung übernehmen. Die Gesetzesrevision verlangt, dass Bund und Kantone nicht länger nur reagieren, sondern sich vorbereiten. Dafür müssen sie strenge Krisenpläne wie den nationalen Pandemieplan ausarbeiten, damit das Land nie wieder unvorbereitet getroffen wird.

Dreistufiger Schutz: von der normalen Lage bis zum Notfall

Der Bund hat sein Eskalationsmodell geschärft und zu einem präzisen Instrument für die öffentliche Sicherheit weiterentwickelt. Das angepasste Rahmenwerk behält die drei entscheidenden Stufen bei: normale, besondere und ausserordentliche Lage. Zugleich erhält der Bund neue Kompetenzen. Selbst in einer «normalen» Lage kann der Bundesrat nun auf eigene Initiative Schutzmassnahmen im öffentlichen Verkehr anordnen. So könnten Maskenpflichten in Zügen bereits beim Erkennen einer Gefahr eingeführt werden, ohne dass zunächst eine umfassende Krisenlage ausgerufen werden muss.

In der «besonderen» Lage steigen die Einsätze deutlich. Nach Konsultation der Kantone legt der Bundesrat den Status formell fest und übernimmt die Verantwortung für die übergeordnete Strategie und Organisation. Eine wichtige Machtbalance bleibt jedoch bestehen: Für Einschränkungen vor Ort, etwa Verbote von Grossveranstaltungen, sind weiterhin in erster Linie die Kantone zuständig. Verschärft sich die Lage zu einer «ausserordentlichen» Lage, der höchsten Alarmstufe, kann der Bundesrat per Notverordnung regieren. Dieses abgestufte Vorgehen ermöglicht es, die Reaktion sofort der Gefahr anzupassen und eine gesetzgeberische Lähmung zu verhindern, durch die sich ein Virus ungehindert ausbreiten könnte.

Versorgungskette und Wirtschaft sichern

Die Schweiz soll nie wieder mit einem Mangel an wichtiger medizinischer Ausrüstung konfrontiert sein. Das revidierte Gesetz ermächtigt den Bundesrat, direkt in den Markt einzugreifen und die staatliche Produktion kritischer Güter zu bewilligen, falls die Privatwirtschaft ausfällt. Dazu gehören Impfstoffe, Atemschutzmasken, Spritzen und Schutzausrüstung. Der Bund will sich zudem darauf vorbereiten, die Kosten dieser lebensrettenden Mittel während künftiger Pandemien zu übernehmen, damit finanzielle Engpässe die öffentliche Gesundheit nicht gefährden.

Neben der medizinischen Logistik stärkt der Bund auch den wirtschaftlichen Schutzschirm. In Kenntnis der verheerenden Folgen von Lockdowns schafft die Vorlage einen Mechanismus für rückzahlbare Liquiditätshilfen. Wenn Schutzmassnahmen eine schwere Rezession auszulösen oder die Umsätze von Unternehmen drastisch zu senken drohen, wird der Staat finanzielle Unterstützung leisten. Dieser zweigleisige Ansatz, die Versorgungskette zu sichern und gleichzeitig die wirtschaftliche Stabilität zu stützen, zeigt eine umfassende Strategie zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und des Wohlstands des Landes.

Impfungen und Bürgerrechte: die rote Linie

Während der Bund seine Rolle im Krisenmanagement stärkt, zieht er bei der Impfung eine klare Grenze zum Schutz der individuellen Freiheit. Die revidierte Vorlage hält ausdrücklich am geltenden Zustand fest: Impfungen ohne Einwilligung bleiben illegal. In der Schweiz wird es keine Impfungen unter Zwang geben. Stattdessen liegt der Schwerpunkt ganz auf dem Zugang und der freiwilligen Inanspruchnahme.

Das Gesetz verpflichtet die Kantone, Hindernisse für Impfungen abzubauen. Dazu gehört ein niederschwelliger Zugang, insbesondere indem Apotheken Impfungen effizient verabreichen können. Die Strategie setzt auf Erleichterung statt Zwang. Indem Impfstoffe in den Gemeinden leicht verfügbar gemacht und gleichzeitig die körperliche Selbstbestimmung strikt geschützt werden, will der Bundesrat die Bereitschaft der Bevölkerung durch Vertrauen und einfache Zugänglichkeit stärken, statt auf Verpflichtungen zu setzen. Dieser massvolle Ansatz soll das Spannungsfeld zwischen kollektiver Sicherheit und individuellen Rechten sorgfältig ausbalancieren.