Kulturerbe
Schweiz gibt altägyptische Maske zurück, die an der Genfer Grenze beschlagnahmt wurde
Die Schweiz hat eine altägyptische Bestattungsmaske an Ägypten zurückgegeben, nachdem die Behörden festgestellt hatten, dass sie illegal eingeführt worden war. Die Übergabe unterstreicht die Schweizer Bemühungen, den Handel mit Kulturgütern zu verhindern, und folgt auf eine Beschlagnahmung durch den Zoll in Genf.

Eine fast 3'000 Jahre alte ägyptische Bestattungsmaske ist wieder in Ägypten, nachdem Schweizer Behörden festgestellt hatten, dass sie illegal ins Land gelangt war. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider übergab das Objekt der ägyptischen Botschafterin am 15. September 2026 an einer Zeremonie im Bernerhaus in Bern.
Der Übergabe waren eine Beschlagnahmung durch den Zoll in Genf und eine Prüfung durch das Bundesamt für Kultur vorausgegangen. Der Fall rückt die Schweizer Grenzkontrollen ins Zentrum eines internationalen Vorgehens, das den Handel mit archäologischen Objekten stoppen soll, deren rechtmässige Herkunft nicht nachgewiesen werden kann.
Gemäss der Quelle stammt die Maske aus dem zweiten Jahrhundert vor Christus und wurde im Rahmen eines Strafverfahrens beschlagnahmt. Schweizer Behörden erklärten, die Rückgabe unterstreiche das Engagement des Landes für die Bekämpfung des illegalen Transfers von Kulturgütern.
Die Zeremonie verlieh einem Verfahren, das an einem Zollübergang begonnen hatte, einen diplomatischen Rahmen. Sie zeigte auch, wie eine durch die Schweiz transportierte Sendung die Zusammenarbeit zwischen Zollbeamten, Kulturbehörden, Ägyptologinnen und Ägyptologen sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auslösen kann. Für Ägypten bedeutet die Rückgabe, dass ein antikes Grabobjekt in das Land zurückkehrt, in dem es geschaffen wurde. Für die Schweiz ist sie ein sichtbarer Fall, der eine Politik ergänzt, die Grenzkontrollen mit Rückgaben verbindet.
Grenzbeamte in Genf stoppen die Sendung
Schweizer Zollbeamte verhinderten die Einfuhr am 5. September 2022 in Bardonnex im Kanton Genf. Ein Transportunternehmen hatte die Maske bei der Durchfahrt über die Grenze deklariert und damit die Behörden veranlasst, die Sendung zu untersuchen.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit stoppte die Einfuhr, nachdem die Behörden Verdacht geschöpft hatten. Anschliessend gab das Bundesamt für Kultur eine Begutachtung in Auftrag. Eine Fachperson für Ägyptologie bestätigte die Echtheit der Maske. Die im Verfahren gesammelten Beweise belegten, dass die Einfuhr illegal war.
Der Fall zeigt, wie wichtig Deklarationen an Transitpunkten sind. Bardonnex ist ein bedeutender Strassenübergang zwischen der Schweiz und Frankreich, über den laufend Warenverkehr abgewickelt wird. Die Maske musste nicht in einem Museum oder Auktionshaus entdeckt werden. Erst ihre Deklaration beim Zoll ermöglichte es den Behörden, das Objekt zu prüfen und seinen Transport zu stoppen.
Die Behörden haben in der Quelle keine Angaben zum Transportunternehmen, zur genauen Route der Maske oder zum Strafverfahren gemacht. Diese Lücken sind bedeutsam, denn die Herkunft, die Eigentumsnachweise und die Ausfuhrgenehmigungen entscheiden oft darüber, ob ein archäologisches Objekt legal eine Grenze überqueren darf. In diesem Fall ermöglichte der Eingriff des Zolls, das Objekt für eine fachliche Prüfung und die spätere Rückgabe zu sichern.
Ein Abkommen von 2011 schafft einen Rahmen für Rückgaben
Die Schweiz und Ägypten verfügen seit 2011 über ein Abkommen zu Kulturgütern. Der bilaterale Rahmen regelt die Einfuhr, die Durchfuhr und die Rückgabe von Kulturobjekten. Er bietet den Behörden eine Grundlage für die Zusammenarbeit, wenn der Verdacht besteht, dass ein Objekt illegal gehandelt wurde.
Die zurückgegebene Maske ist ein Ergebnis dieser Beziehung. Das Bundesamt für Kultur erklärte, die Schweiz habe Ägypten in den vergangenen 15 Jahren rund 80 Kulturobjekte zurückgegeben. Diese Zahl ordnet die jüngste Übergabe in eine längerfristige Praxis der Rückgabe ein, statt sie als isolierte diplomatische Geste zu behandeln.
Die Rolle der Schweiz als Verkehrs-, Handels- und Kunstmarktplatz macht die Durchsetzung der Regeln für Kulturgüter besonders bedeutsam. Objekte können Schweizer Gebiet durchqueren, ohne für Schweizer Sammlungen bestimmt zu sein. Zollkontrollen und Dokumentation sind deshalb unerlässlich. Bundesbehörden sind zudem auf Fachleute angewiesen, die ein authentisches archäologisches Objekt von einer modernen Nachbildung unterscheiden und beurteilen können, ob sein Transport rechtmässig ist.
Das Abkommen macht Beweise im Einzelfall nicht überflüssig. Die Behörden müssen weiterhin die Echtheit feststellen, das rechtliche Problem bei einer Einfuhr ermitteln und die Rückgabe koordinieren. Der Weg der Maske von Bardonnex nach Bern und anschliessend nach Ägypten veranschaulicht diese Zuständigkeitskette.
Rückgaben stellen die Schweizer Handelsdrehscheiben auf die Probe
Die Rückgabe ergänzt die Schweizer Bilanz bei der Rückführung von Kulturobjekten in ihre Herkunftsländer. Nach Angaben des Bundesamts für Kultur wurden Ägypten in den vergangenen 15 Jahren rund 80 Objekte zurückgegeben. Bei früheren Fällen in der Schweiz ging es um ägyptische Altertümer, die im Genfer Freihafen entdeckt wurden, sowie um weitere Untersuchungen zu Kulturgütern.
Diese Bilanz lenkt die Aufmerksamkeit auf die Systeme, die fragwürdigen Objekten den Eintritt in den internationalen Verkehr ermöglichen. Zolldeklarationen, fachliche Prüfungen und strafrechtliche Ermittlungen befassen sich jeweils mit einer anderen Etappe des Vorgangs. Zusammengenommen können sie verhindern, dass ein Objekt in eine private Sammlung gelangt oder auf einem undurchsichtigen Markt verschwindet.
Auch für Schweizer Institutionen ist die Zeremonie in Bern bedeutsam. Rückgabeentscheide können Museen, Händler, Logistikunternehmen und Lagerstätten betreffen, insbesondere in einem Land mit bedeutenden Freihäfen und einem starken internationalen Kunsthandel. Eine klare Dokumentation erleichtert den rechtmässigen Handel und gibt den Behörden zugleich eine Grundlage, um Objekte zu stoppen, die mit illegalen Einfuhren in Verbindung stehen.
Mit der offiziellen Übergabe verlässt die Maske nun den Schweizer Gewahrsam. Die Quelle nennt weder das künftige Museum noch den Ausstellungsort in Ägypten. Ihre Rückgabe ist dennoch ein konkretes Beispiel dafür, wie die Beschlagnahmung an einer Grenze damit enden kann, dass ein archäologisches Objekt auf diplomatischem Weg übergeben wird, statt im Schweizer Kulturgütersystem zu verbleiben.