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Swiss Observer

Bundesgericht hält Vermögenssperre gegen ehemalige ukrainische Amtsträger aufrecht

Das Bundesgericht weist Beschwerden zur Freigabe von Vermögenswerten mit Verbindungen zum Regime von Janukowytsch ab und bestätigt die Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung

Bundesgericht hält Vermögenssperre gegen ehemalige ukrainische Amtsträger aufrecht
AISWI swissinfo.ch

Das Schweizerische Bundesgericht hat ein wegweisendes Urteil gefällt und damit die Sperrung von Vermögenswerten aufrechterhalten, die mit dem Regime des ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowytsch in Verbindung stehen. Das Gericht wies drei separate Beschwerden gegen die Vermögenssperre ab und bekräftigte damit das Engagement der Schweiz im Kampf gegen die internationale Korruption. Der Entscheid bestätigt frühere Massnahmen des Bundesrates aus den Jahren 2022 und 2023, die auf der Gesetzgebung zu unrechtmässig erworbenen Vermögenswerten ausländischer politisch exponierter Personen (PEP) beruhten.

Rechtlicher Hintergrund und Kontext

Der Rechtsweg begann mit den ersten Sperrverfügungen des Bundesrates in den Jahren 2022 und 2023. Darauf folgten erfolglose Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2024. Mit seinem jüngsten Urteil bestätigt das Bundesgericht diese früheren Entscheide und hält fest, dass die Voraussetzungen für die Sperrung der Vermögenswerte vollständig erfüllt seien. Das Gericht betonte insbesondere, dass die ukrainischen Behörden derzeit nicht in der Lage seien, die Voraussetzungen für Rechtshilfeverfahren in Strafsachen zu erfüllen. Dies rechtfertige die weitere Sperrung der Vermögenswerte.

Internationale Auswirkungen

Das Urteil steht im Gegensatz zu jüngsten internationalen Entwicklungen, insbesondere zum Entscheid der EU, 1,5 Milliarden Euro an gesperrten Vermögenswerten an die Ukraine freizugeben. Der eigenständige Ansatz der Schweiz unterstreicht ihre unabhängige Haltung im Umgang mit gesperrten Vermögenswerten und ihr Festhalten an etablierten Rechtsverfahren. Der Entscheid spiegelt den sorgfältigen Ausgleich der Schweiz wider: Sie unterstützt internationale Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung und wahrt zugleich ihre traditionelle Rolle als neutraler Finanzplatz.

Haltung der Schweiz und Ausblick

Die Schweiz bekräftigt ihr Engagement für internationale Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung und hält gleichzeitig an ihrem etablierten Rechtsrahmen fest. Der Entscheid unterstreicht den sorgfältigen Umgang des Landes mit politisch heiklen Vermögenswerten und sein Bekenntnis zu rechtsstaatlichen Verfahren. Diese Haltung könnte künftige Fälle mit gesperrten Vermögenswerten politischer Persönlichkeiten beeinflussen und die Rolle der Schweiz bei internationalen Bemühungen zur Rückführung von Vermögenswerten prägen.