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Swiss Observer

Schweizer Gemeinden müssen wegen Unfällen ausländischer Abenteuersportler immer höhere Kosten tragen

Schweizer Tourismusdestinationen kämpfen mit unbezahlten Rettungs- und Arztrechnungen ausländischer Extremsportler. Dies führt zu Forderungen nach einer obligatorischen Versicherungspflicht.

Schweizer Gemeinden müssen wegen Unfällen ausländischer Abenteuersportler immer höhere Kosten tragen
AISWI swissinfo.ch

Der Ruf der Schweiz als weltweites Mekka für Extremsport hat einen horrenden Preis. Während sich Abenteuerlustige auf unsere Gipfel begeben, hinterlassen sie unbezahlte Rechnungen, die Rettungsdienste finanziell ausbluten lassen. Allein Air-Glaciers muss jährlich uneinbringliche Forderungen von schmerzhaften 150'000 Franken abschreiben, während Air Zermatt jedes Jahr mit unbezahlten Rechnungen von über 100'000 Franken zu kämpfen hat. Das sind keine Rundungsfehler, sondern wichtige Gelder, die sich in Luft auflösen.

Die Mechanismen dieses finanziellen Abflusses sind einfach, aber verheerend. Ein einzelner Rettungseinsatz kostet durchschnittlich 3'600 Franken, bei komplexen Einsätzen steigt der Betrag leicht auf über 5'000 Franken. Wenn ausländische Touristen, insbesondere aus Drittstaaten mit unzureichender Versicherung, nach einem lebensrettenden Einsatz abreisen, laufen die Inkassobemühungen oft ins Leere. Lauterbrunnen, das Zentrum des Basejumpings mit bisher rund 70 tödlichen Unfällen, ist ein düsteres Zeugnis für die hohen Risiken. Wir erleben ein System, in dem Schweizer Effizienz Leben rettet, ausländische Nachlässigkeit aber das Budget belastet.

Die rechtliche Falle: kleine Dörfer, hohe Rechnungen

Die Belastung für unsere Gemeinden ist nicht nur hoch, sondern auch unberechenbar und potenziell ruinös. Nach geltendem Recht muss die öffentliche Hand einspringen, wenn ein Tourist sofortige Hilfe zum Überleben benötigt und nicht bezahlen kann. Diese gesetzliche Pflicht macht kleine Gemeinden zu einem beängstigenden russischen Roulette. Vor zehn Jahren wurde das nur 600 Einwohner zählende Dorf Alpthal mit einer Spitalrechnung von über 100'000 Franken konfrontiert, nachdem ein mittelloser ausländischer Pilger auf Gemeindegebiet gestürzt war.

Das Gesetz schreibt vor, dass die Gemeinde, in der sich der Unfall ereignet, haftet, wenn ein Tourist lediglich durchreist und keinen klaren «Aufenthaltsort» hat. Dadurch muss Flims in Graubünden alle paar Jahre zwischen 2'000 und 5'000 Franken bezahlen, oft ohne jede Aussicht auf Rückerstattung, weil das Eintreiben von Schulden im Ausland teuer und aussichtslos ist. Auch das mondäne St. Moritz ist davor nicht gefeit und musste allein 2024 17'500 Franken berappen. Diese Gemeinden subventionieren faktisch die Risiken nicht versicherter Besucherinnen und Besucher. Eine Situation, die Martin Kuratli aus Flims zu Recht anprangert: «Dieses Gesetz ist alles andere als gemeindefreundlich.»

Regionales Roulette: der Schutzschirm des Kantons Bern

Während manche Regionen in Schulden versinken, haben andere ein Rettungsnetz geschaffen. Die Unterschiede im Umgang mit diesen Kosten sind in der Schweiz beträchtlich. Im Kanton Bern schützt ein robustes System des Lastenausgleichs einzelne Hotspots. Gemeinden wie Lauterbrunnen, Interlaken und Wilderswil, obwohl sie für den Risikotourismus besonders attraktiv sind, mussten diese Kosten in den letzten Jahren nicht direkt tragen. Der Kanton und alle Gemeinden übernehmen die Kosten gemeinsam. So wird verhindert, dass ein einzelner Tourismusort wegen seiner geografischen Lage benachteiligt wird.

Vergleicht man dies mit den Kantonen Uri und Nidwalden oder den Schwierigkeiten in Graubünden, wird die Ungerechtigkeit offensichtlich. Im Kanton Bern wird die Haftung verlagert, wenn ein Tourist im Freilichtmuseum Ballenberg verunfallt, aber in einem Hotel in Luzern gebucht ist. Bei Durchreisenden bestimmt hingegen der Unfallort, wer zahlt. Dieses Flickwerk an Regelungen bedeutet, dass Berner Gemeinden dem öffentlichen Fernsehen zufolge keine ungedeckten Kosten melden, während ihre Pendants in anderen Ferienregionen auf den Rechnungen sitzen bleiben. Es ist ein System regionaler Ungleichheit, das einzelne Gemeinden für den landesweiten Erfolg der Schweizer Tourismusbranche bestraft.

Verantwortung einfordern: die Lösung mit der Kreditkarte

Die Zeit der «Gratisfahrt» muss vorbei sein. Zwar hat sich die Situation dank besser versicherter Gäste leicht verbessert, doch die Schlupflöcher sind nach wie vor offensichtlich. Die Lösung ist international bereits gängige Praxis, doch die Schweiz hinkt hinterher. Martin Kuratli schlägt einen pragmatischen Ansatz vor: Spitäler sollten befugt sein, vor Behandlungsbeginn die geschätzten Kosten auf der Kreditkarte eines Patienten oder einer Patientin zu blockieren. «Es ist schwer zu verstehen, weshalb das hier nicht flächendeckend möglich sein sollte», argumentiert Kuratli.

Wir können uns nicht länger auf den guten Willen ausländischer Versicherer oder die mühsame, oft erfolglose Arbeit von Inkassobüros verlassen. Wer ein Fünfsternehotel oder einen Helikopterflug buchen kann, muss auch nachweisen, dass er oder sie für die Folgen der eigenen Abenteuer aufkommen kann. Eine obligatorische Kreditkartenreservation und strengere Versicherungskontrollen für Staatsangehörige aus Drittstaaten sind keine Frage mangelnder Gastfreundschaft, sondern der finanziellen Verantwortung. Die Schweiz muss ihren Ansatz modernisieren, um Steuerzahlende und Rettungsdienste davor zu schützen, als unbezahlte Versicherung für Abenteuerlustige aus aller Welt herzuhalten.