Gesundheitsversorgung
Schweizer Krankenversicherung übernimmt wichtige Impfungen ohne Franchise
Der Bundesrat kündigt eine neue Krankenversicherungspolitik an: Ab 2026 werden bestimmte Impfungen und Darmkrebs-Screenings ohne Franchise übernommen. Damit soll die Impfquote erhöht werden.

Die Schweiz baut die finanziellen Hürden ab, die die Bevölkerung von wichtigen präventiven Gesundheitsleistungen abhalten. In einem entschiedenen Schritt, den der Bundesrat angekündigt hat, wird die Franchise für wichtige Impfungen ab dem 1. Januar 2026 vollständig aufgehoben. Bislang hält sie insbesondere Menschen mit einer hohen Franchise davon ab, sich impfen zu lassen. Dabei handelt es sich nicht bloss um eine administrative Anpassung, sondern um einen gezielten Schritt gegen stagnierende Impfquoten.
Viel zu lange mussten Einwohnerinnen und Einwohner im Franchisesystem die Kosten für Präventionsleistungen gegen ihr Jahresbudget abwägen. Mit dem Abbau dieser Hürde sendet der Bund eine klare und unmissverständliche Botschaft: Die öffentliche Gesundheit hat Vorrang vor den Versicherungsprämien. Die übliche Selbstbeteiligung von 10 Prozent bleibt zwar bestehen, doch der Wegfall der Franchise verbessert den Zugang entscheidend. Die Anpassung der Politik trägt dem Umstand Rechnung, dass finanzielle Bedenken niemals der Grund dafür sein sollten, auf eine Tetanusimpfung oder eine Covid-Auffrischimpfung zu verzichten. Der Bundesrat setzt darauf, dass die kollektive Immunität deutlich zunimmt, wenn die Zugangshürde sinkt. So sollen langfristig Millionen an Kosten für die Akutversorgung eingespart werden.
Ausbau des strategischen Impfschutzes
Das Bundesamt für Gesundheit hat eine gezielte Liste von Krankheitserregern mit hoher Bedeutung zusammengestellt, für die die neue Befreiung gilt. Die Kostenübernahme umfasst Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Covid-19, Mpox, Pneumokokken und Meningokokken. Damit wird die Schweizer Bevölkerung strategisch gegen alte Bedrohungen ebenso wie gegen moderne Pandemien geschützt.
Besonders wichtig ist eine zusätzliche Schutzmassnahme für die am stärksten gefährdeten Menschen: Neugeborene. In einem vorausschauenden Schritt werden Impfungen gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) für schwangere Frauen künftig vergütet. So kommen Säuglinge von Geburt an in den Genuss eines durch die Mutter übertragenen Immunschutzes. Damit wird den saisonalen RSV-Wellen entgegengewirkt, die Kinderstationen häufig stark belasten. Indem die Impfung von Schwangeren gefördert wird, will die Schweiz Spitalaufenthalte von Säuglingen verhindern. Dieser gezielte Ansatz zeigt den Wandel von einer reaktiven Medizin hin zu einer entschlossenen, präventiv ausgerichteten Gesundheitsversorgung.
Darmkrebs-Screening: Die Alterslücke schliessen
Die Zahlen sind alarmierend und eindeutig: Rund die Hälfte aller Darmkrebsfälle wird bei Personen über 70 Jahren diagnostiziert. Bislang war das staatlich finanzierte Screening jedoch auf Personen bis 69 Jahre begrenzt. Damit blieb eine wichtige Bevölkerungsgruppe genau dann ungeschützt, wenn ihr Risiko stark ansteigt. Nun schliessen die Behörden diese gefährliche Lücke.
Ab dem 1. Juli 2025 wird die Altersgrenze für die Kostenübernahme von Darmkrebs-Screenings auf 75 Jahre angehoben. Diese unmittelbare und potenziell lebensrettende Anpassung trägt den biologischen Gegebenheiten Rechnung. Mit der Verlängerung der Kostenübernahme um sechs entscheidende Jahre erkennt das Schweizer Gesundheitssystem an, dass ein längeres Leben anhaltende Aufmerksamkeit erfordert. Die genaue Art und Häufigkeit der Tests wird zwar weiterhin je nach Kanton unterschiedlich sein, doch die Vorgabe des Bundes stellt sicher, dass die Kostenübernahme bei älteren Menschen kein Grund mehr für eine verspätete Diagnose ist. Durch die Ausweitung dürften deutlich mehr Fälle in einem frühen Stadium entdeckt werden, in dem die Überlebenschancen hoch und die Behandlungen weniger invasiv sind.
Weniger Bürokratie für chronisch kranke Menschen
Für Menschen mit chronischen Krankheiten findet der Kampf oft an zwei Fronten statt: gegen die Krankheit und gegen den Papierkram. Der Bundesrat beendet nun den administrativen Aufwand. Um die Gesundheitsversorgung menschlicher zu gestalten, wird die Pflicht für chronisch kranke Patientinnen und Patienten abgeschafft, ihren Bedarf an medizinischen Hilfsmitteln und Geräten jährlich zu begründen.
Der Abbau der Bürokratie ist für Tausende Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz eine grosse Erleichterung. Bisher mussten sie Jahr für Jahr nachweisen, dass ihre dauerhaften Beschwerden nicht plötzlich verschwunden waren. Der Wegfall dieser wiederholten Begründung vereinfacht die Rückerstattung und gibt den Patientinnen und Patienten ihre Würde zurück. Er signalisiert, dass das System den medizinischen Fachpersonen vertraut und die Realität chronischer Krankheiten anerkennt. Durch den Abbau unnötiger Bürokratie rücken wieder die wesentlichen Anliegen in den Mittelpunkt: die Versorgung der Patientinnen und Patienten und ihre Lebensqualität statt Formulare und Verwaltungsaufwand.