Bundesrat
Schweizer Regierung öffnet Tür für landesweites Verbot von Konversionspraktiken
Der Bundesrat erklärt, dass er einem landesweiten Verbot von Konversionspraktiken offen gegenübersteht. Versuche, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität zu ändern oder zu unterdrücken, bezeichnet er als schädlich.

Der Bundesrat hat den Weg für ein landesweites Verbot von Konversionspraktiken geebnet und das Thema damit auf die politische Agenda des Bundes gesetzt. In einem Bericht, über den RTS am 4. September 2026 berichtete, erklärte die Regierung, sie lehne Versuche, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken, entschieden ab und anerkenne den Schaden, den solche Praktiken verursachen können.
Konversionspraktiken können sich gegen Homosexualität, Bisexualität, Transidentität und andere Formen sexueller und geschlechtlicher Vielfalt richten. Dazu können psychischer Druck, verbale Manipulation oder Eingriffe gehören, die die körperliche Integrität einer Person beeinträchtigen. Berichten zufolge kommen solche Praktiken in religiösen Gemeinschaften, Familien, Schulen, Gesundheitseinrichtungen und in der Psychotherapie vor.
Die Regierung hält die geltenden rechtlichen Schutzmassnahmen grundsätzlich für ausreichend. Mehrere Kantone haben jedoch eigene Einschränkungen eingeführt oder bereiten solche vor. Dieser sich entwickelnde Flickenteppich stärkt laut Bericht das Argument für eine Gesetzgebung auf Bundesebene. Eine nationale Regelung könnte einen einheitlichen Rechtsrahmen für Schutzsuchende und für Institutionen schaffen, die Missbrauch verhindern sollen.
Der Bundesrat hat noch keinen Gesetzesentwurf vorgelegt. Zuerst muss das Parlament ihn zum Handeln beauftragen, der nächste Schritt ist somit politischer und nicht administrativer Art.
Umfrage erfasst Druck in verschiedenen Gemeinschaften
Das Schweizer LGBTIQ+-Panel erfasste bei transgeschlechtlichen sowie lesbischen, schwulen und bisexuellen Befragten Druck, ihre Identität zu ändern. Die im Bericht der Regierung angeführten Zahlen zeigen, dass es sich nicht nur um vereinzelte Vorwürfe oder um ein einzelnes Umfeld handelt.
Unter den transgeschlechtlichen Befragten gaben 15.5% an, Druck erlebt zu haben, ihre Geschlechtsidentität zu ändern oder zu unterdrücken. Bei lesbischen, schwulen und bisexuellen Befragten lag der entsprechende Anteil bei 9.5%. Aus den Quellen geht nicht hervor, wie viele Personen solche Praktiken derzeit anbieten oder organisieren. Der Bundesrat erklärte zudem, die verfügbaren Daten seien nach wie vor zu begrenzt, um ihre Verbreitung genau zu messen.
Die gemeldeten Erfahrungen kamen besonders häufig in der Kindheit und Jugend vor. Die Befragten nannten auch religiöse Umfelder als häufige Orte und berichteten von Fällen in Familien, Schulen und Gesundheitseinrichtungen. Diese Bandbreite erschwert die Durchsetzung, da das Verhalten als Beratung, familiärer Druck, religiöser Eingriff oder angebliche Behandlung auftreten kann.
Der Bericht der Regierung bringt Konversionspraktiken mit Angstzuständen, Depressionen, vermindertem Selbstwertgefühl und Schäden an sozialen Beziehungen in Verbindung. Die Zahlen stellen keine landesweite Erhebung der Betroffenen dar, liefern aber einen messbaren Hinweis darauf, wie verbreitet entsprechende Erfahrungen in den befragten Gemeinschaften sind. Sie zeigen auch, weshalb die Politik ein Gesetz prüft, das Verhalten in verschiedenen Umfeldern erfasst.
Das Parlament muss den nächsten Schritt bewilligen
Eine mögliche Reaktion des Bundes würde auf einem parlamentarischen Auftrag beruhen, der noch nicht erteilt wurde. Ein möglicher Weg wäre die Wiederaufnahme einer zuvor sistierten Motion durch den Ständerat. Andrea Caroni, Präsident der Rechtskommission der Kammer, könnte den Vorschlag frühestens im vierten Quartal 2026 vorbringen.
Bis ein landesweites Verbot in Kraft treten könnte, wären somit noch mehrere Schritte nötig. Das Parlament müsste entscheiden, ob die bestehende Motion weiterverfolgt werden soll, den Umfang des verbotenen Verhaltens festlegen und bestimmen, wie die Durchsetzung funktionieren soll. Anschliessend müsste der Bundesrat eine Gesetzgebung zur Beratung im Parlament ausarbeiten.
Die politische Bedeutung des Berichts liegt in seiner Einschätzung, dass ein Verbot auf Bundesebene breite gesellschaftliche und politische Unterstützung geniesst. Die Regierung sagt zudem, ein Verbot würde ein klares Signal aussenden, räumt aber ein, dass die Beweislage unvollständig bleibt. Die Gesetzgeber stehen damit vor einer bekannten Aufgabe in der Schweiz: Sie müssen einen allgemeinen Grundsatz in Regeln übertragen, die in den kantonalen Systemen und unterschiedlichen Berufsfeldern funktionieren.
Die Debatte könnte auch auf die Probe stellen, wie die Gesetzgeber zwischen Zwang oder schädlichen Eingriffen und rechtmässiger persönlicher, religiöser oder therapeutischer Ausdrucksweise unterscheiden. Ein künftiger Gesetzesentwurf wird präzise Definitionen, Schutz für betroffene Personen und einen praktikablen Durchsetzungsmechanismus benötigen.
Berufsregeln stecken den geltenden Rahmen ab
Berufsregeln bilden bereits einen teilweisen Handlungsrahmen für die Schweiz. Psychiaterinnen und Psychiater, Psychologinnen und Psychologen sowie andere Gesundheitsfachpersonen müssen das Berufsrecht und ethische Standards einhalten. Laut dem Bericht des Bundesrats können vermeintliche Behandlungen mit dem Ziel, Homosexualität zu «heilen», gegen Berufspflichten verstossen, unabhängig davon, ob sie sich an Minderjährige oder Erwachsene richten.
Berufsverbände aus Psychologie und Psychotherapie verbieten Diskriminierung und den unangemessenen Einsatz religiöser Einflussnahme in der Behandlung. Diese Standards können Disziplinarmassnahmen ermöglichen, wenn eine Fachperson berufliche Grenzen überschreitet. Sie schaffen jedoch keine einheitliche straf- oder zivilrechtliche Regelung, die alle Bereiche abdeckt, in denen Konversionspraktiken vorkommen können.
Die Regierung zählt auch Familien, religiöse Gemeinschaften und Schulen dazu, wo Berufsregeln nicht in gleicher Weise gelten. Sie verweist zudem auf Eingriffe, die die körperliche Integrität verletzen könnten, und bringt damit das geltende Straf- und Gesundheitsrecht in die Diskussion ein. Ein Verbot auf Bundesebene könnte klären, welche Handlungen verboten sind, wer dafür verantwortlich gemacht werden kann und wie Betroffene Wiedergutmachung verlangen können.
Der Bericht behauptet nicht, dass die geltenden Schutzmassnahmen unwirksam seien. Er bezeichnet sie als grundsätzlich ausreichend und erkennt zugleich den Nutzen eines einheitlichen nationalen Standards an. Diese Unterscheidung ist für die Gesetzgeber wichtig, wenn sie entscheiden, ob neue Rechtsvorschriften die bestehenden Regeln ergänzen oder einen eigenen Straftatbestand schaffen sollen.
Schweiz prüft Massnahmen auf Bundesebene
Ein landesweites Verbot ist weiterhin in Ausarbeitung, und die nächste konkrete Entscheidung dürfte im Parlament fallen. Der Bericht des Bundesrats bietet den Gesetzgebern eine Grundlage für Massnahmen, schafft aber keine neuen Straftatbestände und legt keinen Termin für die Umsetzung fest. Als frühestmöglichen Schritt nennt der Bericht die mögliche Wiederaufnahme der sistierten Motion im Ständerat während des vierten Quartals 2026.
Für Menschen, die von Konversionspraktiken betroffen sind, bleibt die unmittelbare Rechtslage auf bestehende Schutzmassnahmen, berufliche Pflichten und von einzelnen Kantonen eingeführte oder geplante Regeln verteilt. Ein Rahmen auf Bundesebene könnte diese Unterschiede verringern und die Erwartungen für Schulen, Familien, religiöse Organisationen und Gesundheitsdienstleister klarer machen.
Die Qualität künftiger Rechtsvorschriften wird von der Beweislage und den Definitionen abhängen. Regierungsvertreterinnen und -vertreter räumten ein, dass der Schweiz genaue Daten zur Verbreitung der Praktiken fehlen. Die Ergebnisse des Schweizer LGBTIQ+-Panels liefern wichtige Hinweise auf gemeldeten Druck, insbesondere während der Kindheit und Jugend. Sie beantworten jedoch nicht alle Fragen zu den Anbietern, Methoden oder Folgen.
In der bevorstehenden Debatte werden daher öffentliche Gesundheit, Strafrecht, Berufsregulierung und Föderalismus zusammenkommen. Die erste Bewährungsprobe wird sein, ob das Parlament die Offenheit des Bundesrats in einen formellen Auftrag umwandeln will.