Recht
Schweizer Kreuzworträtselautor wegen UDC-Hinweis «rassistisch, fremdenfeindlich» freigesprochen
Ein Gericht hat einen Kreuzworträtselautor der Zeitung Le Nouvelliste freigesprochen. Es befand, dass ein Hinweis, der die Schweizerische Volkspartei (UDC) mit einer Reihe negativer Eigenschaften beschrieb, eine durch die Meinungsfreiheit geschützte Meinungsäusserung war.

Ein Bezirksgericht in Sitten im Wallis hat einen Kreuzworträtselautor und einen für die Verbreitung zuständigen Mitarbeiter der Zeitung Le Nouvelliste von der Anklage wegen Verleumdung freigesprochen. Eingereicht hatte die Klage die Walliser Sektion der Schweizerischen Volkspartei (UDC) wegen eines politisch brisanten Kreuzworträtselhinweises. Das Urteil wird als bedeutender Moment für die Meinungsfreiheit in der Schweiz gefeiert.
Der umstrittene Hinweis
Die Kontroverse begann mit einem Kreuzworträtsel, das am 18. November 2023 in der Walliser Zeitung veröffentlicht wurde. Ein Hinweis lautete: «Schweizerische politische Partei: rassistisch, fremdenfeindlich, homophob, antifeministisch, antiökologisch, armutsfeindlich, nationalistisch.» Gesucht war die siebenstellige Antwort UDC, die französische Abkürzung für die Schweizerische Volkspartei. Diese Definition löste umgehend heftige Reaktionen der Partei aus.
Von der Entschuldigung vor Gericht
Nach der Veröffentlichung verlangte die Walliser UDC eine Entschuldigung von Le Nouvelliste und erhielt diese auch. Die Partei liess die Sache jedoch nicht auf sich beruhen. Am 24. November 2023 reichte sie eine formelle Anzeige gegen den Autor des Kreuzworträtsels ein. Am 27. Januar 2024 folgte eine zweite Anzeige gegen die für die Verbreitung des Rätsels verantwortliche Person. Der Fall eskalierte am 15. Mai 2024, als das Verfahren ausgeweitet wurde, nachdem die Beschuldigten die UDC bei einer polizeilichen Anhörung Berichten zufolge als «faschistisch» und «suprematistisch» bezeichnet hatten.
Urteil: ein Sieg für die Meinungsfreiheit
In seinem Urteil vom 1. Dezember 2025 sprach das Bezirksgericht Sitten beide Beschuldigten vollumfänglich frei. Der Richter befand, der umstrittene Hinweis sei keine Tatsachenbehauptung, sondern eine «Meinungsäusserung» und damit durch die Meinungsfreiheit geschützt. Das Gericht sah keine Grundlage für eine Verurteilung wegen Ehrverletzung oder Verleumdung. Das Urteil zieht eine klare Grenze zwischen ehrverletzenden Behauptungen und subjektiven, wenn auch scharfen politischen Kommentaren.
Politischer Kontext und Reaktionen
Die Schweizerische Volkspartei (UDC) ist eine bedeutende rechtsnationale Partei in der Schweiz, die für ihre klare Haltung zu Einwanderung und nationaler Souveränität bekannt ist. Die im Kreuzworträtselhinweis aufgeführten Eigenschaften sind zwar umstritten, spiegeln aber Kritik wider, die von der politischen Linken häufig an die Partei gerichtet wird. Dass die UDC trotz einer erhaltenen Entschuldigung rechtliche Schritte einleitete, verdeutlicht die Polarisierung des politischen Diskurses im Land. Der Freispruch bekräftigt wiederum das Recht der Medien, kritische Meinungen zu veröffentlichen, auch in ungewöhnlichen Formaten wie einem Kreuzworträtsel.