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Swiss Observer

Konkurswelle in der Schweiz: Kantone bereiten sich auf starken Anstieg 2025 vor

Schweizer Kantone bereiten sich auf eine mögliche Verdoppelung der Konkursfälle im Jahr 2025 vor. Die Behörden stellen zusätzliches Personal ein, um den erwarteten Anstieg zu bewältigen.

Konkurswelle in der Schweiz: Kantone bereiten sich auf starken Anstieg 2025 vor
AILe News

Die Schweiz steht vor einer finanziellen Abrechnung. Anfang 2025 mobilisieren die kantonalen Behörden angesichts eines drastischen Anstiegs von Unternehmenspleiten. Prognosen zufolge könnten sich die Konkursfälle gegenüber 2024 verdoppeln. Das ist kein allmählicher Anstieg, sondern eine bevorstehende Flut. Im ganzen Land versuchen die Konkursämter, ihre Kapazitäten auszubauen, und stellen dringend zusätzliches Personal ein, um die erwartete Papierflut und die zahlreichen Liquidationsanordnungen zu bewältigen.

Der Hauptgrund für diesen dramatischen Anstieg sind nicht bloss die Marktkräfte, sondern auch eine gezielte Verschärfung der bürokratischen Schrauben. Seit Jahren stehen zahlreiche Schweizer Unternehmen am Rand des Zusammenbruchs und werden nur durch die Nachsicht kommunaler und kantonaler Gläubiger am Leben gehalten. Dieses Sicherheitsnetz wurde nun gekappt. Die Behörden warten nicht länger ab, sondern bereiten sich darauf vor, Insolvenzen in einem Ausmass abzuwickeln, das in der modernen Schweizer Wirtschaft selten zu sehen war. Die Botschaft ist klar: Die Zeit der Nachsicht ist vorbei, und die Verwaltungsmaschinerie macht sich bereit, den Schweizer Markt mit beispielloser Geschwindigkeit von nicht mehr überlebensfähigen Unternehmen zu säubern.

Strengeres Vorgehen: Das Ende staatlich gestützter Rettungen

Auslöser dieser Umwälzung ist ein gesetzlicher Kahlschlag, der am 1. Januar 2025 in Kraft trat. Ein strenges neues Gesetz hat die Lage für angeschlagene Unternehmen grundlegend verändert und ihnen den Schutz entzogen, der es zahlungsunfähigen Firmen bislang erlaubte, weiterzubestehen. Nach der früheren Regelung erhielten hoch verschuldete Unternehmen oft eine Rettungsleine: Ihr Vermögen konnte zwar gepfändet werden, doch erhielten sie eine grosszügige Frist von zwei Jahren, um sich umzustrukturieren und ihre Lage zu verbessern. Diese Schwebezeit ermöglichte es vielen, trotz ihrer technischen Zahlungsunfähigkeit weiterzubestehen.

Das neue Gesetz verlangt jedoch sofortiges Handeln. Ist ein Unternehmen heute zahlungsunfähig und hat es ausstehende Verbindlichkeiten gegenüber öffentlichen Gläubigern, ist die Liquidation nicht länger der letzte Ausweg, sondern obligatorisch. Der Staat ist nicht mehr daran interessiert, die Rolle eines geduldigen Kreditgebers zu übernehmen. Dieser Gesetzeswechsel markiert eine deutliche Hinwendung zu mehr Haushaltsdisziplin. Durch den Wegfall der zweijährigen Frist hat die Schweizer Regierung den Ablauf einer Unternehmenspleite faktisch beschleunigt und sichergestellt, dass Unternehmen, die ihre öffentlichen Schulden nicht bezahlen können, abgewickelt werden, statt künstlich am Leben gehalten zu werden.

Vorrangige Zahlungen: Die öffentliche Hand erhält ihren Anteil

In diesem risikoreichen Spiel der Liquidationen gewinnt stets die öffentliche Hand. In der Schweiz ist sie der grösste Gläubiger des Landes und hält beträchtliche Forderungen in Form unbezahlter Steuern, aufgelaufener Zinsen und Bussen. Die neue Gesetzgebung verfolgt ein einziges Ziel mit kompromissloser Effizienz: Diese öffentlichen Gelder schneller als je zuvor einzutreiben.

Wird ein Unternehmen nach den neuen Regeln liquidiert, haben ausstehende Steuern absoluten Vorrang. Sie erhalten den «ersten Zugriff». Das sorgt zwar dafür, dass die Kassen von Kantonen und Gemeinden rasch wieder gefüllt werden, zeichnet jedoch ein düsteres Bild für private Gläubiger und Lieferanten, die in der Rangfolge weiter unten stehen. Zahlungsunfähige Unternehmen schulden definitionsgemäss mehr, als sie besitzen. Sobald die öffentliche Hand ihre Forderungen eingezogen hat, bleibt für alle anderen oft nur wenig übrig. Diese Strategie stärkt zwar die öffentlichen Finanzen, birgt aber das Risiko, unbezahlte private Schulden zu hinterlassen und dadurch bei Lieferanten und Geschäftspartnern eine weitere Welle finanzieller Belastungen auszulösen.

Marktkorrektur: Gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen

Über die Bilanzen hinaus bedeutet dieser Wandel eine wichtige kulturelle Korrektur in der Schweizer Unternehmenslandschaft. Seit Jahren kritisieren Stimmen, dass die Nachsicht gegenüber zahlungsunfähigen Firmen den Markt verzerrt und das Scheitern faktisch subventioniert habe. Indem «Zombie-Unternehmen» jahrelang tätig sein konnten, ohne ihren fairen Anteil an Steuern zu bezahlen, verschaffte ihnen das alte System einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil. Diese Firmen wirtschafteten im Grunde mit staatlich gewährten Krediten, zu denen ihre gesunden, Steuern zahlenden Konkurrenten keinen Zugang hatten.

Dieses harte Vorgehen ist zwar schmerzhaft, sorgt aber für gleiche Wettbewerbsbedingungen. Es führt zurück zu grundlegenden Marktprinzipien: Kann ein Unternehmen seine Steuerpflichten nicht erfüllen, muss es vom Markt verschwinden. Kurzfristig steigen dadurch die Konkurszahlen und möglicherweise gehen Arbeitsplätze verloren. Langfristig entsteht jedoch eine schlankere und widerstandsfähigere Wirtschaft mit finanziell tragfähigen Unternehmen. Im Verlauf des Jahres 2025 erlebt die Schweiz nicht einfach einen Anstieg der Konkursfälle, sondern eine Bereinigung ihres Unternehmensgefüges.