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Swiss Observer

Schweizer Gaza-Flottille-Aktivistinnen und -Aktivisten erhalten Rechnung für konsularische Hilfe

Schweizer Teilnehmende an der Gaza-Flottille vom vergangenen Herbst, die von den israelischen Behörden festgehalten wurden, haben vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Rechnungen erhalten. Damit sollen die Kosten für konsularischen Schutz und Nothilfe zurückerstattet werden.

Schweizer Gaza-Flottille-Aktivistinnen und -Aktivisten erhalten Rechnung für konsularische Hilfe
AILe News

Schweizer Aktivistinnen und Aktivisten, die im vergangenen Herbst an einer propalästinensischen Gaza-Flottille teilgenommen haben, erhielten von ihrer Regierung ein unerwünschtes Souvenir: eine Rechnung. Nachdem sie bei dem Versuch, die Seeblockade zu durchbrechen, von den israelischen Behörden festgehalten worden waren, erhielten die Teilnehmenden konsularische Unterstützung. Nun fordert das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sie auf, dafür zu bezahlen. Das hat eine Debatte über die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger und die Rolle des Staates ausgelöst.

Die Rechnung aus Bern: Die Regierung begründet die Gebühren

Das EDA hat 20 Teilnehmenden der Missionen «Waves of Freedom» und «Thousand Madleens to Gaza» Rechnungen geschickt. Die Kosten belaufen sich auf 300 bis 1047 Franken pro Person. Laut der Regierung entsprechen die Gebühren den variablen Kosten der erbrachten konsularischen Dienstleistungen. Dazu gehörten direkte Interventionen bei den israelischen Behörden, Besuche der Inhaftierten im Gefängnis und Unterstützung bei ihrer Rückführung. Das EDA hält fest, dass dieses Vorgehen mit dem Schweizer Recht und der geltenden Politik übereinstimmt.

Protest der Aktivistinnen und Aktivisten: Das Gefühl, im Stich gelassen worden zu sein

Die Aktivistinnen und Aktivisten haben Frustration und ein Gefühl der Ungerechtigkeit zum Ausdruck gebracht. Sébastien Dubugnon, dem eine Rechnung über 300 Franken zugestellt wurde, bezeichnete die Schweizer Hilfe als «minimal». Er erinnert sich an einen konsularischen Besuch im Gefängnis, der gerade einmal zehn Minuten dauerte. Dabei habe der Vertreter angeblich gesagt, «er könne nichts tun», bevor er aufgefordert worden sei zu gehen. Dubugnon wurde später in die Türkei ausgewiesen und auf Kosten Ankaras nach Hause geflogen. Danach hätten sich die Schweizer Behörden nicht mehr bei ihm gemeldet. Für einige verstärken die Rechnungen das Gefühl, dass sie in einer kritischen Situation von ihrem eigenen Land im Stich gelassen wurden.

Schweizer Recht und Eigenverantwortung

Der Entscheid der Regierung stützt sich auf die «Verordnung über die Schweizer Personen und Institutionen im Ausland». Während grundlegende konsularische Dienstleistungen kostenlos sind, erlaubt das Gesetz dem Staat, ausserordentliche entstandene Kosten zurückzufordern, insbesondere wenn eine Bürgerin oder ein Bürger wissentlich ein hohes Risiko eingegangen ist, offizielle Reisehinweise missachtet oder sich freiwillig in ein Konfliktgebiet begeben hat. Diese Politik ist tief in der Schweizer Kultur der Eigenverantwortung verankert. Sie geht davon aus, dass Einzelpersonen die Folgen ihrer bewussten Handlungen tragen sollen, einschliesslich der finanziellen Kosten für Hilfe, die aufgrund eines Aktivismus mit hohem Risiko nötig wird.

Fazit: Ein Konflikt der Grundsätze

Die Rechnungsstellung an die Aktivistinnen und Aktivisten der Gaza-Flottille veranschaulicht einen typisch schweizerischen Umgang mit konsularischen Angelegenheiten, bei dem das Prinzip der individuellen Verantwortung im Vordergrund steht. Der Vorfall führt zu einem Konflikt zwischen den Aktivistinnen und Aktivisten, die ihre Mission für politisch und moralisch gerechtfertigt halten, und einer Regierung, die sich an den Grundsätzen der Kostenerstattung orientiert. Bern sendet damit eine klare Botschaft: Konsularischer Schutz ist kein Blankocheck. Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die sich bewusst in gefährliche Situationen begeben, müssen damit rechnen, für daraus entstehende Hilfeleistungen aufzukommen.