Wirtschaft
Nestlé droht Busse von CHF 500'000 wegen nicht bewilligter Wasserfiltration
Der Schweizer Lebensmittelkonzern wurde dafür bestraft, dass er von 2008 bis 2022 bei der Produktion des Mineralwassers Henniez illegal Aktivkohlefilter eingesetzt hatte.

Der Schweizer Lebensmittelkonzern Nestlé ist vom Kanton Waadt mit einer Busse von CHF 500'000 (620'000 US-Dollar) belegt worden, weil er bei der Produktion seines Mineralwassers Henniez illegal Aktivkohlefilter eingesetzt hatte. Das nicht bewilligte Filtrationsverfahren wurde 14 Jahre lang, von 2008 bis 2022, angewendet und wirft ernsthafte Fragen zur Einhaltung der Schweizer Lebensmittelsicherheitsvorschriften auf.
Untersuchung und Aufdeckung
Der Verstoss kam im Mai 2020 bei einer Routinekontrolle durch das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) des Kantons Waadt ans Licht. Die Untersuchung ergab, dass Nestlé Waters im Produktionsprozess Aktivkohlefilter ohne die erforderliche Bewilligung eingesetzt hatte. Das anschliessende Gesuch des Unternehmens um eine Ausnahmebewilligung blieb erfolglos. Das Filtersystem musste daher bis Ende 2022 entfernt werden.
Rechtliche Folgen und Auswirkungen auf die Konsumentinnen und Konsumenten
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt stellte fest, dass das nicht bewilligte Filtrationsverfahren gegen Artikel 29 des Bundesgesetzes über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände verstiess. Noch schwerer wog die Schlussfolgerung der Untersuchung, dass die Konsumentinnen und Konsumenten durch die Bezeichnung «Mineralwasser» auf der Verpackung irregeführt worden waren, da das Filtrationsverfahren das Produkt von dieser Einstufung ausschloss. Die Busse spiegelt zwar die Schwere des Verstosses wider, die Behörden hielten jedoch fest, dass das Filtrationsverfahren selbst kein Gesundheitsrisiko für die Konsumentinnen und Konsumenten darstellte.
Reaktion und Einhaltung der Vorschriften durch Nestlé
Nach der Aufdeckung zeigte sich Nestlé Waters während der gesamten Untersuchung kooperativ gegenüber den Behörden. Das Unternehmen kam der Auflage nach, die Aktivkohlefilter bis Ende 2022 zu entfernen. Bei der Festlegung der endgültigen Busse wurden sowohl die kooperative Haltung des Unternehmens als auch die Tatsache berücksichtigt, dass die Filtration zwar nicht bewilligt war, aber kein Gesundheitsrisiko für die Konsumentinnen und Konsumenten darstellte. Der Vorfall hat die Bedeutung der Einhaltung von Vorschriften in der Schweizer Lebensmittel- und Getränkeindustrie verdeutlicht.