Justiz
Angriff auf jüdischen Touristen in Davos führt zu Haftstrafe
Gericht verurteilt Asylsuchenden wegen eines diskriminierenden Angriffs zu sechs Monaten Haft und unterstreicht damit die Haltung der Schweiz zu Hassverbrechen

Sechs Monate hinter Gittern. Das ist die entscheidende Strafe, die das Regionalgericht Prättigau/Davos gegen einen 24-jährigen algerischen Asylsuchenden verhängt hat. Damit erringt die Schweiz einen bedeutenden juristischen Erfolg im Kampf gegen Hassverbrechen. Das Gericht befand den Mann der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion für schuldig und setzte damit ein klares Zeichen: Von Vorurteilen motivierte Gewalt wird auf Schweizer Boden nicht toleriert.
Der Gerichtssaal war jedoch auffallend leer. Der Verurteilte, der seine Berufung zurückzog, indem er nicht zur Verhandlung erschien, war nirgends zu finden. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe muss der Täter auch finanziell geradestehen: Er wurde dazu verurteilt, über 3700 Franken an Gerichts- und Verteidigungskosten zu bezahlen. Während das Urteil für die Entschlossenheit der Justiz steht, ist die tatsächliche Vollstreckung der Strafe weiterhin ungewiss. Dies zeigt, wie komplex grenzüberschreitende Rechtsprechung sein kann.
Brutaler Angriff auf der Promenade
Die Einzelheiten des Angriffs in der Nacht auf den 23. August 2024 zeichnen ein verstörendes Bild grundloser Aggression. Ein 19-jähriger jüdischer Tourist war auf der berühmten Davoser Promenade unterwegs, als der Angreifer ihn überfiel. Das Gericht bestätigte, dass der Asylsuchende dem jungen Touristen wiederholt ins Gesicht schlug, einzig wegen dessen jüdischen Aussehens.
Noch schlimmer: Ein zweiter Tatverdächtiger, der weiterhin flüchtig ist, spuckte das Opfer an und rief «Free Palestine». Dadurch wurde aus einem körperlichen Angriff ein politisch aufgeladener Hassvorfall. Jonathan Kreutner, Generalsekretär des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds, fand deutliche Worte: «Es war eindeutig ein Hassvorfall ... Ein junger britischer Jude wurde auf der Strasse angespuckt, geschlagen und angeschrien, einzig wegen seines jüdischen Aussehens.» Mit diesem Urteil wird die Gewalt offiziell als rassistische Diskriminierung eingestuft. Damit werden Zweifel an den Motiven des Angreifers ausgeräumt.
Die Lücke bei der Auslieferung
Das Urteil ist eindeutig, doch der Täter ist verschwunden. Nach dem Vorfall wurde der algerische Staatsangehörige im September 2024 nach Belgien ausgeschafft. Wo er sich derzeit aufhält, ist unbekannt. Damit entsteht für die Schweizer Behörden ein frustrierendes rechtliches Paradox. Mathias Fässler, Leiter des Amts für Justizvollzug Graubünden, bestätigte, dass wegen der relativ kurzen Dauer der sechsmonatigen Strafe kein internationales Auslieferungsersuchen gestellt werde.
Die Vollstreckung der Strafe hängt somit ganz davon ab, ob der Verurteilte einen Fehler macht. «Sobald die verurteilte Person wieder in die Schweiz einreist und die Polizei sie findet, wird sie zur Verbüssung ihrer Strafe nach Graubünden überstellt», erklärte Fässler. Bis dahin bleibt der 24-Jährige auf der Flucht und ausser Reichweite der Schweizer Strafverfolgungsbehörden. Sein Komplize entzieht sich weiterhin vollständig der Festnahme.
Hass in den Alpen begegnen
Das Urteil kommt für Davos zu einem entscheidenden Zeitpunkt. Der Ferienort kämpft mit zunehmenden Spannungen zwischen Einheimischen und jüdischen Gästen. Indem die Schweizer Justiz den Angriff rechtskräftig als «rassistische Diskriminierung» eingestuft hat, ist sie einen wichtigen Schritt gegangen, um den Bedenken der jüdischen Gemeinschaft Gehör zu verschaffen. Das Urteil ist eine deutliche Warnung: Die malerischen Landschaften der Schweiz bieten keinen Schutz vor einer Strafverfolgung wegen Hassverbrechen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von zehn Tagen beim Kantonsgericht Graubünden angefochten werden. Der Rückzug der ersten Berufung deutet jedoch darauf hin, dass dieses Kapitel rechtlich, wenn auch nicht praktisch, zu Ende gehen könnte. Während die Behörden weiterhin nach dem zweiten Tatverdächtigen suchen, zeigt der Fall, dass die Schweiz entschlossen ist, Diskriminierung strafrechtlich zu verfolgen, selbst wenn die Beschuldigten längst aus dem Zuständigkeitsgebiet geflohen sind.