Recht
Strassburg urteilt im Fall der Versammlungsfreiheit gegen die Schweiz
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Schweiz die Versammlungs- und Meinungsfreiheit einer Demonstrationsorganisatorin verletzt hat. Das Gericht befand, dass die Organisatorin wegen Ausschreitungen während eines bewilligten Marschs zum Internationalen Frauentag 2019 gebüsst wurde und dies einen Eingriff in ihre Rechte darstellte.

Die Schweiz muss eine scharfe Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hinnehmen: Strassburg hat entschieden, dass der Alpenstaat die Grundrechte einer Demonstrationsorganisatorin verletzt hat. Dieses wegweisende Urteil stellt die Haltung der Schweizer Justiz infrage, Einzelpersonen für das chaotische Verhalten einer Menschenmenge persönlich verantwortlich zu machen. Der Entscheid des Gerichts ist eine deutliche Verteidigung der Versammlungsfreiheit. Er hält fest, dass der Staat die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung nicht einfach unter Androhung einer Strafverfolgung privaten Bürgerinnen und Bürgern übertragen kann. Das Urteil fällt zu einem wichtigen Zeitpunkt, da die Schweiz auf mehr als 50 Jahre Mitgliedschaft in der Europäischen Menschenrechtskonvention zurückblickt, einem Abkommen, das zunehmend unter innenpolitischen Druck gerät. Indem sich der EGMR auf die Seite der Organisatorin stellt, sendet er ein klares Signal: Das Recht auf Protest ist kein Privileg, das lokale Behörden durch Bussen oder Einschüchterung beseitigen können.
Der Preis des Protests: eine Busse von 200 CHF
Ein erbitterter Rechtsstreit nahm seinen Anfang mit einer scheinbar geringfügigen Busse von 200 CHF. Der Fall zeigt, dass im Bereich der Menschenrechte kein Betrag zu klein ist, um eine grundlegende Veränderung auf dem ganzen Kontinent auszulösen. Die Organisatorin eines Marschs zum Internationalen Frauentag 2019 in Genf geriet ins Visier der Schweizer Strafjustiz, nachdem es während der bewilligten Veranstaltung zu Ausschreitungen gekommen war. Schweizer Gerichte strebten entschieden eine Verurteilung an. Sie warfen der Organisatorin vor, ihr Sicherheitsdienst sei «ineffektiv» gewesen und sie habe die strengen Auflagen ihrer Bewilligung nicht erfüllt. Diese «Haftungsfalle» bedeutete, dass die Organisatorin trotz der Legalität des Marschs wegen der Handlungen einiger weniger Störenfriede wie eine Straftäterin behandelt wurde. Der EGMR verwarf diese Argumentation jedoch und befand, dass die Verurteilung ihr Recht auf ein faires Verfahren und ihre Meinungsfreiheit verletzt hatte. Das Eingreifen des Gerichts macht den deutlichen Gegensatz zwischen der Schweizer Verwaltungsstrenge und dem umfassenderen europäischen Schutz zivilgesellschaftlichen Protests sichtbar.
Genf ringt mit den bürgerlichen Freiheiten
Genf, ein globales Zentrum der Diplomatie, sieht sich nun mit seinen lokalen Polizeimethoden internationaler Beobachtung ausgesetzt. Bei der Demonstration von 2019 handelte es sich nicht um eine unangemeldete Versammlung, sondern um einen bewilligten Marsch, der sich an die Regeln hielt. Dennoch wandte sich der Staat danach gegen ausgerechnet jene Person, die um eine Bewilligung ersucht hatte. Der Fall macht eine erhebliche Spannung im Schweizer Kantonssystem sichtbar: Der Wunsch nach «Recht und Ordnung» kollidiert häufig mit dem verfassungsmässigen Recht auf Versammlung. Die Behörden argumentierten, die Organisatorin sei im Voraus auf ihre persönliche Haftbarkeit hingewiesen worden. Der EGMR hielt dagegen, dass solche Warnungen die grundlegenden Garantien der Konvention nicht ausser Kraft setzen können. Das Urteil zwingt die Sicherheitsbehörden Genfs dazu, ihre Praxis zu überdenken. Sie müssen neu festlegen, wie sie Grossdemonstrationen handhaben, ohne den Geist des Aktivismus zu ersticken. Das Urteil stellt sicher, dass die Angst vor einem Strafregistereintrag künftig kein Hindernis mehr für jene sein wird, die in der Stadt des Friedens öffentliche Bewegungen anführen wollen.
Ein Wendepunkt für den Schweizer Aktivismus
Dieser Sieg der Genfer Organisatorin ist ein Wendepunkt, dessen Folgen in allen 26 Schweizer Kantonen spürbar sein werden. Damit endet faktisch die Zeit, in der Demonstrationsleitende für jegliche Unruhen während eines Protests als Sündenböcke herhalten konnten. Künftig müssen die Schweizer Behörden eine höhere Beweislast und einen grösseren Anteil der Verantwortung für die Sicherheit übernehmen, statt das Risiko auf die Zivilgesellschaft abzuwälzen. Die Folgen sind weitreichend: Aktivismus ist in der Schweiz gerade deutlich sicherer geworden. Während politische Bewegungen für Klimaschutz, soziale Gerechtigkeit und Wirtschaftsreformen im ganzen Land an Kraft gewinnen, bietet dieses Urteil einen wichtigen Schutz vor richterlicher Überdehnung. Die Schweiz steht nun an einem Wendepunkt und muss ihre lokalen Vorschriften mit den Vorgaben aus Strassburg in Einklang bringen. Das ist nicht nur ein Sieg für eine Frau in Genf, sondern eine gestärkte Garantie für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz, dass sie ihre Stimme erheben können, ohne eine Vergeltungsbusse befürchten zu müssen.