Finanzen
Bundesgericht erklärt Kürzung der Credit-Suisse-Boni für rechtswidrig
Das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht hebt den Entscheid des Finanzdepartements auf, die Boni ehemaliger Credit-Suisse-Kader zu kürzen. Es beruft sich dabei auf den verfassungsrechtlichen Schutz vertraglicher Ansprüche.

In einer deutlichen Rüge an die Bundesbehörden hat das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht die drastische Kürzung der Credit-Suisse-Boni durch das Finanzdepartement für rechtswidrig erklärt. Das wegweisende Urteil ist ein bedeutender Erfolg für zwölf ehemalige Führungskräfte, die sich den staatlichen Strafmassnahmen nach dem Zusammenbruch der Bank im Jahr 2023 widersetzt hatten. Das Urteil des Gerichts ist eindeutig: Der Bund hat seine Kompetenzen überschritten.
Nach der Notübernahme durch die UBS hatte das Finanzdepartement drastische Kürzungen der Vergütungen für die drei obersten Führungsebenen angeordnet. Das Gericht hat diese Anordnung nun aufgehoben und festgehalten, dass der Staat verbindliche finanzielle Verpflichtungen nicht einfach aufheben kann, um der öffentlichen Empörung nachzugeben. Das Urteil sorgt in Bern für Aufsehen und zeigt, dass selbst nach einer nationalen Bankenkrise die Rechtsstaatlichkeit Bestand hat. Der Entscheid verdeutlicht einen zentralen Konflikt zwischen politischen Massnahmen in finanziellen Notlagen und dem starken Schutz des Schweizer Arbeitsrechts.
Die Verfassung schützt die Vergütung von Führungskräften
Die Begründung des Gerichts stützt sich auf einen grundlegenden Pfeiler des Schweizer Rechts: die Eigentumsgarantie. Die Richterinnen und Richter befanden ausdrücklich, dass es sich bei den fraglichen Boni nicht um freiwillige Zuwendungen, sondern um verbindlich zugesicherte Ansprüche aus Arbeitsverträgen handelte. Als solche sind diese Ansprüche verfassungsrechtlich geschütztes Eigentum. Das Gericht hielt unmissverständlich fest, dass die für einen «schwerwiegenden Eingriff» in diese Rechte erforderliche gesetzliche Grundlage schlicht fehlt.
Auch wenn die Öffentlichkeit Rechenschaft fordert, hat die Justiz der Verfassungstreue Vorrang eingeräumt. Das Bankengesetz, auf das sich der Bund zur Rechtfertigung der Kürzungen stützte, bietet keine ausreichende gesetzliche Grundlage, um diese Eigentumsrechte ausser Kraft zu setzen. Das Urteil macht eine erhebliche Gesetzeslücke deutlich. Das Gericht stellte fest, dass der Staat zwar Massnahmen ergreifen kann, die Unantastbarkeit eines Vertrags aber nicht ohne ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung verletzen darf. Eine solche Ermächtigung enthält das geltende Bankengesetz nicht. Dadurch entsteht ein Schutzwall um die Vergütungen von Führungskräften, den auch der Bund ohne neue Gesetzgebung nicht durchbrechen kann.
Kompetenzüberschreitung des Departements aufgedeckt
Der zeitliche Ablauf der Ereignisse offenbart eine erhebliche Kompetenzüberschreitung durch das Finanzdepartement. Das Gericht betonte, dass das Gesetz Eingriffe nur für die Dauer der staatlichen Unterstützung zulässt. Entscheidend ist, dass die gesamte staatliche Unterstützung für die angeschlagene Bank am 11. August 2023 ausgelaufen war. Dennoch versuchte das Departement, endgültige und dauerhafte Kürzungen durchzusetzen, die weit über diesen Zeitpunkt hinausreichten.
Dieser Versuch, die staatlichen Befugnisse über die Krisenphase hinaus auszudehnen, wurde klar zurückgewiesen. Der Bund wollte eine befristete Notfallmassnahme in eine dauerhafte Strafe umwandeln, was das Gericht nun für rechtswidrig erklärt hat. Indem es eine definitive Kürzung der Boni anordnete, die über die Dauer der staatlichen Unterstützung hinausging, handelte das Departement ohne gültigen gesetzlichen Auftrag. Diese Unterscheidung ist entscheidend: Notstandsbefugnisse sind zeitlich begrenzt. Das Urteil ist eine deutliche Warnung an die Bundesbehörden, dass das Krisenmanagement ihnen keine unbefristete Kontrolle über Verträge im Privatsektor verleiht, sobald die unmittelbare finanzielle Gefahr vorüber ist.
Rechtlicher Präzedenzfall für Bankenkrisen geschaffen
Dieses Urteil setzt einen bedeutenden Präzedenzfall für die künftige Regulierung des Schweizer Bankensektors. Es präzisiert die Grenzen staatlicher Eingriffe im Finanzsektor und stellt klar, dass Eigentumsrechte und Vertragsrecht auch nach dem Zusammenbruch einer Bank Bestand haben. Für die zwölf betroffenen Führungskräfte bedeutet dies eine vollständige Bestätigung ihrer Rechtsansprüche. Ihre Vergütungen bleiben unangetastet, trotz des Reputationsschadens ihres ehemaligen Arbeitgebers.
Für die Schweizer Öffentlichkeit und die Politik ist das Urteil jedoch schwer zu schlucken. Es zeigt, wie lückenhaft der geltende Rechtsrahmen ist, wenn es darum geht, die oberste Führung während einer Rettungsaktion finanziell zur Verantwortung zu ziehen. Soll der Bund in künftigen Krisen die Befugnis erhalten, Boni zu kürzen, muss das Bankengesetz umfassend überarbeitet werden. Bis dahin schützt die Verfassung vertragliche Vergütungsansprüche, unabhängig von der Unternehmensleistung oder der öffentlichen Meinung. Die Botschaft ist klar: Ohne eine Gesetzesänderung bleiben die goldenen Fallschirme von Spitzenführungskräften rechtlich unangreifbar.