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Swiss Observer

Calida drohen 6,4 Millionen Euro Schadenersatz im Streit um Lafuma-Verkauf

Ein Gericht in Paris hat das Schweizer Unternehmen Calida dazu verurteilt, im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lafuma Mobilier 6,4 Millionen Euro zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann angefochten werden. Es dürfte sich jedoch auf Calidas Ergebnis 2026 auswirken und wirft Fragen zur Umstrukturierung des Unternehmensportfolios auf.

Calida drohen 6,4 Millionen Euro Schadenersatz im Streit um Lafuma-Verkauf
AISWI swissinfo.ch

6,4 Millionen Euro belasten nun Calidas Ergebnis 2026, nachdem ein Pariser Gericht die Schweizer Gruppe zur Zahlung von Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lafuma Mobilier verurteilt hat. Das Pariser Gericht für wirtschaftliche Aktivitäten, früher als Handelsgericht bekannt, fällte das Urteil am 14. September 2026 gegen den in Sursee ansässigen Hersteller von Unterwäsche und Nachtwäsche.

Das Urteil kann noch angefochten werden. Calida erklärte, das Urteil zunächst eingehend zu prüfen, bevor das Unternehmen entscheidet, ob es dagegen vorgeht. Bis dieses Verfahren abgeschlossen ist, stellt das Urteil keinen endgültigen Ausgang des Rechtsstreits dar.

Im Mittelpunkt des Falls steht der Verkauf von Lafuma Mobilier, einem französischen Spezialisten für Outdoor- und Gartenmöbel. Calida verkaufte das Unternehmen vor zwei Jahren an Peugeot Frères Industrie und bezeichnete die Transaktion als Teil einer Strategie, das Markenportfolio zu straffen und sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.

Die Schadenersatzsumme liegt deutlich unter der ursprünglichen Forderung des Käufers von 39 Millionen Euro, hat für die Schweizer Gruppe aber dennoch direkte finanzielle Folgen. Calida erklärte, die Zahlung werde das Ergebnis 2026 voraussichtlich ungefähr in Höhe der zugesprochenen Summe schmälern. Der Entscheid lenkt zudem erneut die Aufmerksamkeit auf die rechtlichen und finanziellen Risiken, die sich aus einer Veräusserung von Geschäftsbereichen ergeben können, selbst wenn ein Unternehmen bereits den Besitzer gewechselt hat.

Ein Vertrag aus dem Jahr 2024 treibt den Rechtsstreit voran

Der Rechtsstreit geht auf einen am 30. Juli 2024 unterzeichneten Aktienkaufvertrag zurück. Calida bezeichnete diesen Vertrag als Grundlage für die Forderung des Käufers. In der Mitteilung legte das Unternehmen jedoch weder die detaillierte Begründung des Gerichts noch die konkreten vertraglichen Feststellungen dar, auf denen die Schadenersatzsumme beruht.

Dieser Mangel an Einzelheiten schränkt ein, welche Schlüsse sich für künftige Transaktionen ziehen lassen. Das Urteil zeigt jedoch, dass vertragliche Streitigkeiten auch nach dem Abschluss eines strategischen Verkaufs weitergehen können. Für Unternehmen, die in der Schweiz und in Frankreich tätig sind, können Verkaufsverträge finanzielle Risiken bergen, selbst wenn Eigentum und Geschäftsführung bereits auf eine neue Partei übergegangen sind.

Calida betrachtet das Urteil nicht als endgültig. Als Nächstes will das Unternehmen das Urteil rechtlich prüfen und anschliessend über einen möglichen Rekurs entscheiden. Die Formulierung des Unternehmens deutet darauf hin, dass es die Zahlung als wesentlichen Posten in seiner Rechnung für 2026 behandelt, vorbehaltlich des weiteren Rechtsverfahrens und des endgültigen Status des Urteils.

Der Fall lässt sich auch finanziell genauer einordnen. Der Käufer verlangte 39 Millionen Euro, während das Gericht 6,4 Millionen Euro zusprach. Lafuma Mobilier erzielte 2023 einen Umsatz von 48,9 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um die letzte im Quellenmaterial genannte vollständige Jahreszahl vor dem Verkauf.

Umstrukturierung des Portfolios gerät unter Beobachtung

Calida verkaufte Lafuma Mobilier an Peugeot Frères Industrie, um ihr Portfolio zu verkleinern. Die Transaktion spiegelte die umfassendere Bestrebung der Schweizer Gruppe wider, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, statt neben ihren Aktivitäten in den Bereichen Unterwäsche und Nachtwäsche auch eine französische Outdoor-Möbelmarke zu behalten.

Das Geschäft von Lafuma Mobilier liegt ausserhalb der Hauptkategorien von Calida. Die Produkte des Unternehmens richten sich an den Outdoor- und Gartenmarkt, während zu den bekanntesten Aktivitäten von Calida Unterwäsche und Nachtwäsche gehören. Der Verkauf verschaffte der Gruppe somit ein klareres industrielles Profil und übertrug den französischen Möbelspezialisten an einen Käufer mit eigenen Verbindungen zum Peugeot-Unternehmensnetzwerk.

Das Gerichtsurteil verursacht zusätzliche Kosten im Zusammenhang mit dieser Umstrukturierung. Calida hat nicht erklärt, dass das Urteil ihre strategische Ausrichtung verändert. Das Unternehmen hält weiterhin an seinem Ziel einer bereinigten EBIT-Marge von mehr als 6 Prozent des Umsatzes im Jahr 2026 fest. Gemäss dem Quellenmaterial hat Calida zudem weitere Änderungen am Portfolio angekündigt, darunter den Verkauf der US-amerikanischen Wäschemarke Cosabella im Juli 2026.

Diese Transaktionen machen den Fall Lafuma auch über eine einzelne aufgegebene Marke hinaus relevant. Anlegerinnen und Anleger werden beobachten, wie Calida die Schadenersatzsumme verbucht, ob das Unternehmen Rekurs einlegt und ob weitere Rechts- oder Transaktionskosten die Geschäftsentwicklung der Gruppe beeinflussen, während sie ihre Aktivitäten weiter umgestaltet.

Calida berechnet die Kosten für 2026

Die unmittelbaren finanziellen Folgen schlagen sich in Calidas Rechnung für 2026 nieder. Das Unternehmen erklärte, die Schadenersatzzahlung werde das Jahresergebnis voraussichtlich um ungefähr 6,4 Millionen Euro belasten, also um den gleichen Betrag wie die gerichtlich zugesprochene Summe. Calida machte in der von Swissinfo.ch zitierten Mitteilung keine weiteren Angaben zur Aufschlüsselung.

Die Auswirkungen müssen vom operativen Ziel der Gruppe getrennt betrachtet werden. Calida strebt eine bereinigte EBIT-Marge von mehr als 6 Prozent des Umsatzes an. Diese Kennzahl soll die zugrunde liegende operative Geschäftsentwicklung zeigen. Eine gerichtsbedingte Belastung oder Zahlung kann das ausgewiesene Ergebnis schmälern, ohne zwangsläufig die tägliche Geschäftsentwicklung der weitergeführten Marken abzubilden.

Die endgültige finanzielle Behandlung hängt vom Rechtsverfahren und den buchhalterischen Entscheidungen des Unternehmens ab. Legt Calida Rekurs ein, könnten sich der Zeitpunkt und der endgültige Betrag einer Zahlung ändern. Einigt sich das Unternehmen oder lässt es das Urteil bestehen, bleibt die zugesprochene Summe eine direkte Folge des Lafuma-Geschäfts.

Für Schweizer Aktionärinnen und Aktionäre sowie Mitarbeitende ist die praktische Frage, wie das Unternehmen die einmalige Belastung mit seiner erklärten Strategie der Neuausrichtung in Einklang bringt. Das Quellenmaterial enthält weder eine angepasste Gewinnprognose noch eine Schätzung des Geldflusses oder Einzelheiten zur Begründung des Gerichts. Diese Punkte dürften klarer werden, wenn Calida weitere Informationen zum Fall und zur finanziellen Entwicklung 2026 veröffentlicht.

Der Entscheid über einen Rekurs bestimmt den weiteren Verlauf

Calidas nächste Entscheidung ist, ob das Unternehmen in Frankreich Rekurs einlegt. Das in Sursee ansässige Unternehmen erklärte, es werde das Pariser Urteil prüfen, bevor es über das weitere Vorgehen entscheidet. Dieser Prozess wird sowohl den rechtlichen Ausgang als auch den Zeitpunkt einer allfälligen finanziellen Belastung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Lafuma Mobilier beeinflussen.

Der Fall veranschaulicht die grenzüberschreitenden Risiken, die mit Unternehmenstransaktionen in der Schweiz verbunden sind. Calida hat ihren Hauptsitz in der Schweiz, der Käufer ist Peugeot Frères Industrie, und der Streit wird von einem französischen Wirtschaftsgericht nach französischem Recht behandelt. Die Transaktion verknüpft damit die Portfoliostrategie einer Schweizer Gruppe mit den Gerichten und dem wirtschaftlichen Umfeld eines Nachbarlandes.

Das Urteil lässt zudem wichtige Fragen offen. Aus dem Quellenmaterial gehen weder die konkreten Vorwürfe des Käufers noch die vertraglichen Feststellungen des Gerichts oder mögliche Gründe für einen Rekurs hervor. Bestätigt wird lediglich, dass die Forderung aus dem Aktienkaufvertrag vom 30. Juli 2024 hervorging und dass das Gericht 6,4 Millionen Euro zusprach, während die ursprüngliche Forderung 39 Millionen Euro betrug.

Bis Calida bekannt gibt, ob das Unternehmen Rekurs einlegt, bleibt die zugesprochene Summe Gegenstand eines weiteren Verfahrens. Calidas erklärtes Ziel für 2026, darunter eine bereinigte EBIT-Marge von mehr als 6 Prozent, wird nun auch im Zusammenhang mit den Kosten für den Abschluss eines Verkaufs beurteilt werden, der im Zeichen der strategischen Fokussierung stand.