Recht
Schweizerin wegen Einfuhr pinkfarbener Wasserpistole strafrechtlich verfolgt
Eine Frau aus dem Tessin erhielt eine bedingte Strafe, weil sie nach der Online-Bestellung einer pinkfarbenen Spielzeug-Wasserpistole für CHF 2.78 für ein Fasnachtskostüm unerlaubt eine Schusswaffe eingeführt hatte. Der Fall macht die strengen Schweizer Gesetze deutlich, nach denen selbst realistisch aussehendes Spielzeug als Waffe gilt, und löst eine Debatte über die Verhältnismässigkeit aus.
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