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Swiss Observer

Schweizer Regierung setzt Erwerbsziel von 50 % für ukrainische Flüchtlinge

Die Bundesbehörden wollen die Erwerbsquote unter ukrainischen Schutzberechtigten mit S-Ausweis bis Ende 2025 von 38 % auf 50 % erhöhen. Für Kantone, die die Zielvorgabe verfehlen, sind neue Massnahmen geplant.

Schweizer Regierung setzt Erwerbsziel von 50 % für ukrainische Flüchtlinge
AISWI swissinfo.ch

Der Bundesrat hat eine unmissverständliche Vorgabe erlassen: Bis Ende 2025 müssen 50 % der ukrainischen Flüchtlinge erwerbstätig sein. Mit diesem ambitionierten neuen Ziel verschärfen die Bundesbehörden ihre bisherigen Anforderungen deutlich. Sie geben sich nicht länger mit dem Status quo zufrieden. Derzeit liegt die Erwerbsquote bei bescheidenen 38 %, ein Wert, den die Regierung für eine langfristige wirtschaftliche Stabilität als unzureichend erachtet.

Die Vorgabe richtet sich ausdrücklich an Personen mit S-Ausweis, die seit mindestens drei Jahren in der Schweiz leben. Damit signalisiert sie einen Wandel von der unmittelbaren humanitären Aufnahme hin zu einer langfristigen strukturellen Integration. Es handelt sich nicht bloss um eine Empfehlung, sondern um eine Forderung des Bundes, mit der die Arbeitskräfte mobilisiert werden sollen. Die Differenz von 12 Prozentpunkten entspricht Tausenden von Personen, die in der verbleibenden kurzen Zeit von der Sozialhilfe in eine aktive wirtschaftliche Teilhabe wechseln müssen. Die Botschaft aus Bern ist eindeutig: Die Schonfrist ist vorbei, jetzt ist die vollständige wirtschaftliche Integration gefragt.

Das Ende der Bonuskultur

In einem klaren Schritt, bei dem auf das «Zückerchen» zugunsten des «Druckmittels» verzichtet wird, haben die Bundesbehörden finanzielle Anreize zur Erfüllung der Vorgaben kategorisch abgelehnt. Vor einem Jahr hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erhalten, ein Bonussystem zu prüfen, mit dem Kantone für die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt belohnt würden. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen hat diese Idee jedoch verworfen. Sie kam zum Schluss, dass zusätzliche finanzielle Mittel das gewünschte Ergebnis nicht bringen würden.

Diese Ablehnung unterstreicht einen härteren und pragmatischeren Regierungsansatz. Das Fazit ist eindeutig: Ein Bonussystem hätte die Integration in den Arbeitsmarkt nicht wie gewünscht gefördert. Indem die Regierung finanzielle Belohnungen ausschliesst, signalisiert sie, dass die Erfüllung der Integrationsvorgaben eine grundlegende Pflicht der Kantone ist und keine freiwillige Leistung, die zusätzliche Bundesmittel verdient. Der Fokus liegt nun ganz auf struktureller Leistung und Rechenschaftspflicht.

Ultimaten und Prüfungen für säumige Kantone

Kantone, die hinter den Vorgaben zurückbleiben, müssen ab 2026 mit ernsten Konsequenzen rechnen. Der Bund hat für Regionen, die die Schwelle von 50 % verfehlen, einen strikten Sanktionsmechanismus eingeführt. Diese Kantone müssen unverzüglich Massnahmenpläne ausarbeiten und umsetzen. Das ist keine bürokratische Übung, sondern eine vorgeschriebene Neuausrichtung der lokalen Integrationsbemühungen.

Die Folgen anhaltender Versäumnisse sind schwerwiegend. Reichen die von einem Kanton selbst ergriffenen Massnahmen nicht aus, wird er extern überprüft. Das bedeutet, dass externe Prüfende die Integrationssysteme untersuchen und die lokale Autonomie zugunsten der Aufsicht durch den Bund einschränken. Die drohenden externen Eingriffe sollen die Kantone deutlich zum Handeln bewegen. Die Zeit passiver Integrationsstrategien ist vorbei: Die Kantone müssen nun beweisen, dass ihre Systeme funktionieren, oder mit einem Eingreifen des Bundes rechnen.

Integration am Wendepunkt

Die Schweiz steht bei der Bewältigung der ukrainischen Flüchtlingskrise an einem entscheidenden Wendepunkt. Bei einer derzeit stagnierenden Erwerbsquote von 38 % erfordert der Anstieg auf 50 % grosse, koordinierte Anstrengungen im öffentlichen und privaten Sektor. Dieser politische Kurswechsel spiegelt eine breitere europäische Herausforderung wider: den Übergang vom Krisenmanagement im Notfall zu einer nachhaltigen demografischen Integration.

Der Druck liegt nun klar bei den Kantonsregierungen: Sie müssen neue Lösungen finden oder mit den Konsequenzen rechnen. Die Vorgabe zwingt dazu, sich mit praktischen Hindernissen für die Erwerbstätigkeit auseinanderzusetzen, etwa Sprachkenntnissen, der Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Kinderbetreuung. Mit der verbindlichen Frist Ende 2025 setzt die Schweizer Regierung darauf, dass der Zeitdruck die Effizienz steigert. Für die Tausenden von Ukrainerinnen und Ukrainern, die hier eine Zukunft suchen, und für die Schweizer Wirtschaft, die Arbeitskräfte benötigt, werden die kommenden 18 Monate zur entscheidenden Bewährungsprobe für die Integrationsfähigkeit des Landes.